AboAbonnieren

Vor dem Amtsgericht KölnWieder Bewährung für Nizza-Chaoten – Anwalt mit deutlichen Worten

Lesezeit 2 Minuten
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern Tobias Westkamp (r.) und Dietmar Bonn beim Prozess im Amtsgericht Köln.

Die Angeklagten mit ihren Verteidigern Tobias Westkamp (r.) und Dietmar Bonn beim Prozess im Amtsgericht Köln.

Wieder ging es vor dem Amtsgericht Köln glimpflich aus für zwei Fußball-Chaoten. Diese waren an den Ausschreitungen in Nizza beteiligt.

Ebenfalls mit Bewährungsstrafen endete am Dienstag der Strafprozess gegen zwei FC-Fans, die vergangenen September an den Tumulten im Fußballstadion des OGC Nizza beteiligt waren. „Ein Urteil mit Augenmaß, frei von den Emotionen, die dieses Verfahren einmal hervorgebracht hat“, kommentierte Tobias Westkamp, einer der Verteidiger, die Entscheidung des Amtsgerichts.

Kölner Verteidiger kritisierte im Vorfeld die Ermittler

Westkamp hatte den Ermittlern im Vorfeld in der Aufarbeitung der Nizza-Ereignisse das besagte Augenmaß abgesprochen und kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft von „Schwerstkriminalität“ gesprochen hatte. „Jeder Strafrechtler weiß, was Schwerstkriminalität ist. Was im Stadion von Nizza passiert ist, gehört nicht dazu“, hatte der in der Szene bekannte Verteidiger geäußert.

Vor den Augen von Trainer Steffen Baumgart kam es in Nizza zu den Ausschreitungen der FC-Fans.

Vor den Augen von Trainer Steffen Baumgart kam es in Nizza zu den Ausschreitungen der FC-Fans.

Im aktuellen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft zwei Männern (30, 32) schweren Landfriedensbruch sowie versuchte und vollendete gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, beide zählten zur Kölner Ultra-Szene. Der eine soll im Rahmen der versuchten Erstürmung des Nizza-Heimblocks eine heiße Bengalo-Fackel und einen schweren Poller aufgeworfen haben.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

OGC Nizza gegen 1. FC Köln: Pollerwurf im Stadion

Der zweite Angeklagte soll ebenfalls einen Poller geworfen und einen am Boden liegenden Nizza-Fan getreten haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 30-Jährigen eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert, für den 32-Jährigen anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Das Gericht blieb mit zwei Jahren und einem Jahr Haft in beiden Fällen darunter.

Sicher müsse man ein Zeichen setzen, auch im Sinne der Generalprävention, so der Richter. Das hieße aber nicht, dass man im Fall des 30-Jährigen nicht noch einmal Bewährung geben könnte. Der Lagerist stand wegen eines Fußball-Gewaltdelikts noch unter laufender Aufsicht. Er hatte vier Monate in Untersuchungshaft und daher die Geburt seines Kindes verpasst.

Anti-Aggressions-Training im Gefängnis

Dem Mann wurde auch positiv angerechnet, in der Haftanstalt freiwillig an einem Anti-Aggressionstraining teilgenommen zu haben. Beiden Angeklagten kamen ihre glaubhaften Geständnisse und die zum Ausdruck gebrachte Reue zugute. Sie hatten zudem angegeben, sich in Zukunft von der Ultra-Szene zu distanzieren. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.

Erst am Montag hatte das Amtsgericht einen wegen Fußball-Gewalttaten zweifach vorbestraften Betriebswirt zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Weniger glimpflich ging es für einen Nizza-Chaoten vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach aus. Die Richterin glaubte dem 36-Jährigen nicht, sich von der Ultra-Szene gelöst zu haben und verhängte anderthalb Jahre Haft – ohne Bewährung.