Bei dem Rechtsstreit geht es nicht nur um die Abberufung einer früheren Vertrauten von Kardinal Woelki – ein weiterer Streit schwingt mit.
Befürchtung, Erzbistum könnte Gehalt zurückfordernFrühere Woelki-Vertraute klagt wegen Abberufung vor dem Kölner Landgericht
Die frühere Geschäftsführerin der von Kardinal Rainer Maria Woelki geförderten Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT), Martina Köppen, kämpft nun auch vor dem Kölner Landgericht gegen ihre Abberufung. Dabei geht es der ehemaligen Hochschul-Kanzlerin unter anderem um die Feststellung, es habe keine schwere Pflichtverletzung vorgelegen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen könne.
Das wurde am Mittwoch bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Köln offenbar. Ein Termin vor dem Landgericht wurde noch nicht anberaumt. Ob und wie es auch vor dem Arbeitsgericht weitergeht, ist ebenfalls unklar. Köppen wurde im Oktober 2022 mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführerin der „Stiftung zur Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung im Erzbistum Köln“ abgelöst, der Trägerstiftung der Hochschule.
Die Juristin, die früher das Katholische Büro Berlin-Brandenburg leitete und die Woelki aus seiner Zeit als Berliner Erzbischof persönlich kennt, war extra für das Hochschulprojekt an den Rhein gekommen. 2020 hatte das Erzbistum die Hochschule der Steyler Missionare in Sankt Augustin übernommen und baut diese als KHKT in Köln neu auf.
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Kölner Verfahren um Abberufung von KHKT-Geschäftsführerin: Streit um Frage nach der Anstellung
Kritiker werfen Woelki vor, hier eine eigentlich nicht notwendige Einrichtung mit ungeklärter Finanzierung als konservatives Gegengewicht zur Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn errichten zu wollen. Bei dem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wurde der komplizierte Rechtsstreit zwischen den Parteien deutlich.
Es geht dabei um die Frage, ob Köppen als Geschäftsführerin in einem Dienstverhältnis mit der Stiftung steht oder - wie zu Beginn ihrer Tätigkeit in Köln - in einem Arbeitsverhältnis mit dem Erzbistum. Dabei wünscht Köppen, dass sie weiter als Geschäftsführerin der Stiftung behandelt wird. Die Erzdiözese macht dagegen geltend, Köppen sei bei ihr angestellt.
Denn das Dienstverhältnis mit der Stiftung sei nicht rechtswirksam zustande gekommen, weil zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Stiftung noch keine Rechtsfähigkeit besessen habe. Köppens Anwalt Thomas Prenzel sagte, das Verfahren vor dem Arbeitsgericht stelle ein „Sicherheitsnetz“ für den Fall dar, dass das Landgericht im Sinne von Köppen von einem Dienstverhältnis mit der Stiftung ausgehe.
Anwalt fürchtet, Erzbistum könnte Gehalt zurückfordern
Denn in diesem Fall befürchte er, das Erzbistum könne seine bisherigen und die derzeit noch laufenden monatlichen Gehaltszahlungen für das bis Januar 2024 befristete Arbeitsverhältnis zurückfordern. Das Vertrauensverhältnis zum Erzbistum sei gestört, daher habe sich der Anwalt zur Sicherheit an das Arbeitsgericht gewandt. Die Kammervorsitzende dort forderte Prenzel auf, bis zum 15. April zielführende Klageanträge zu formulieren.
Danach werde darüber entschieden, ob neben dem Verfahren am Landgericht auch ein Kammertermin am Arbeitsgericht anberaumt wird. Derzeit werden die Kosten der KHKT von jährlich mehr als drei Millionen Euro aus einem dem Erzbischof zur Verfügung stehenden Fonds bestritten, der aber zur Neige geht. Langfristig sollte die Stiftung eine „Finanzierung von außen“ über Spender sichern und keine Kirchensteuermittel für die Hochschule verwendet werden.
Eine von Finanzgremien des Erzbistums erwartete Mittelfristplanung wurde bislang nicht vorgelegt. Köppens Anwalt sagte der Katholischen Nachichten-Agentur (KNA), bis Frühjahr 2022 seien die kaufmännischen Angelegenheiten der Stiftung in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen des Erzbistums geregelt worden.
Keine personellen und finanziellen Mittel für KHKT
Danach habe das Erzbistum darauf bestanden, dass die Stiftung dies alleine übernehme, ohne dass diese aber dafür personell und sachlich ausgestattet gewesen sei. Die Aufwendungen für einzustellendes Personal oder externe Experten wären zu hoch gewesen. Die Unterstützung des Stiftungsrates habe zudem gefehlt, mit dieser Situation umzugehen.
Das Erzbistum Köln erklärte auf KNA-Anfrage, man gebe „aus Gründen der Wahrung des Arbeitnehmerdatenschutzes und der allgemeinen Persönlichkeitsrechte in Angelegenheiten seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Stellungnahme ab“. (kna)