Oft werden Vapes und E-Zigaretten fälschlicherweise im Hausmüll entsorgt. In den Entsorgungsanlagen werden sie dann zur Brandgefahr.
Kölner AWB warntBrandgefahr durch Vapes und E-Zigaretten im Hausmüll
Sie sind in aller Munde: Einweg-Vapes und E-Zigaretten. Der bunte, fruchtig schmeckende Zigaretten-Ersatz wird zuhauf in Büdchen und Supermärkten angeboten und gekauft. Die Entsorgung der Geräte ist jedoch tückisch.
Wenn die Vape „aufgeraucht“ ist, ist das Einwegprodukt nutzlos und muss entsorgt werden. Das Gerät, das mit einer Lithium-Ionen-Batterie betrieben wird, gehört in den Elektroschrott. Da viele dies aber gar nicht wissen oder den Weg zum Wertstoffhof vermeiden möchten, landet es häufig im Hausmüll. Dort kann die Vape zur echten Gefahrenquelle werden.
Bis zu 30 Brände pro Tag
Immer häufiger melden Müllentsorgungsbetriebe Brände, ausgelöst durch Batterien in Kleingeräten. Bisher sind die Kölner AWB und AVG laut eigener Aussage davon verschont geblieben. Doch auch in Köln ist die Gefahr bekannt, die von den Kleingeräten ausgeht. Wenn ein Greifarm die Vape beim Sortieren beschädigt, kann diese Temperaturen von bis zu 1000 Grad Celsius entwickeln. Der Müll in einer Entsorgungsanlage ist oft leicht entzündlich, so dass es schnell zu einem Brand kommt. „Insgesamt können wir bis zu 30 Fälle pro Tag zählen“, sagt Jan Thomsen, Pressesprecher beim Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft.
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Die Brände seien für die Entsorgungswirtschaft ein echtes Problem. Es gibt zwar spezielle Detektionstechnik in den Anlagen, doch auch die Branderkennung hat begrenzte Fähigkeiten. Das Feuer sei vor allem für die Mitarbeitenden eine große Gefahr, doch auch die entstehenden Schäden seien gravierend. Wenn der Müll zu Hause wegen defekter Anlagen nicht mehr abgeholt werden kann, betreffe das auch den Verbraucher.
Nicht nur Vapes eine Gefahr
Die Brandgefahr aus dem Hausmüll geht aber nicht nur von Vapes aus. Auch in Geburtstagskarten mit elektronischer Musik oder blinkenden Turnschuhen stecken Lithium-Ionen-Batterien. Sie müssen an Sammelstellen abgegeben werden, wie sie viele Drogerie- und Supermärkte anbieten, oder beim Wertstoffhof und Schadstoffmobil. Grundsätzlich sind aber auch die Händler zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet, sofern ihre Verkaufsfläche größer als 400 Quadratmeter ist.