Ein 41-Jähriger Mann hatte im Kunibertsviertel randaliert und wurde von einem Polizisten mit einem Taser überwältigt.
Taser-Einsatz in Kölner BordellJetzt ist klar, woran der Randalierer starb – Polizisten trifft keine Schuld
Jetzt steht es fest: Zwei Streifenpolizisten und ein Notarzt müssen sich juristisch nicht für den Tod eines Randalierers im Kunibertsviertel vor sechs Monaten rechtfertigen. Der 41-jährige Mann war nach einem Bordellbesuch gestorben, nachdem ihn zunächst die Polizisten mit einem Taser außer Gefecht gesetzt und ihm anschließend ein Notarzt ein Beruhigungsmedikament verabreicht hatte.
Es war der erste Todesfall in Köln in Zusammenhang mit einem Elektroschockgerät. Aber weder die Beamten noch den Mediziner trifft nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine Schuld. „Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen hat sich kein Anfangsverdacht wegen einer Straftat ergeben“, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit.
Köln: Rechtsmedizin findet Hinweise auf Betäubungsmittelvergiftung
Sowohl die Obduktion als auch ein chemisch-toxikologisches Gutachten der Rechtsmedizin hätten ergeben, dass der 41-Jährige an einer Betäubungsmittelvergiftung gestorben sei – und „dies vor dem Hintergrund einer bereits vorhandenen schweren Herzschädigung“, sagte Bremer. Eine Prostituierte hatte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, der Mann habe noch kurz vor dem Polizeieinsatz Kokain zu sich genommen. Er sei ausgerastet, weil die Frau darauf bestanden habe, in Euro bezahlt zu werden, er aber nur polnische Zloty dabei gehabt hätte. Er soll sie aus ihrem Zimmer geschubst und unter anderem einen Spiegel zerschlagen haben, erzählte die Prostituierte.
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Die zur Hilfe gerufenen Polizisten konnten den Mann offenbar nicht beruhigen, einer setzte seinen Taser ein, um ihn überwältigen zu können. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen diesem Tasereinsatz und dem wenig später eingetreten Tod habe nicht festgestellt werden können, betonte Bremer. Und selbst wenn der Taser „theoretisch“ doch mitursächlich gewesen sein sollte, so wäre für einen „objektiven Dritten“, also hier die Polizisten, „naturgemäß nicht vorhersehbar gewesen, dass der Betroffene bereits eine schwere Herzvorschädigung aufwies“. Der 41-Jährige starb wenig später im Krankenhaus. Zuvor hatte ein Notarzt dem Mann im Rettungswagen noch ein Beruhigungsmedikament verabreicht.
Köln: Polizist mit Taser handelte in Notwehr
Für die Staatsanwaltschaft besteht überdies kein Zweifel daran, dass der Einsatz des Tasers gerechtfertigt war – aus Notwehr, wie Bremer sagt. „Als die eingesetzten Polizeibeamten das Zimmer, in dem sich der Betroffene befand, betraten, war dieser im Begriff, das dortige Inventar zu zerstören.“ In greifbarer Nähe hätten größere Scherben des zerschlagenen Spiegels gelegen. Der 41-Jährige „vollzog hektische Bewegungen in einer Entfernung von rund eineinhalb Metern Abstand“.
Für jenen Polizisten, der bei dem Einsatz als einziger Zeuge freie Sicht auf den Randalierer gehabt habe, sei ein „unmittelbar bevorstehender Angriff gegen Leib oder Leben“ nicht auszuschließen gewesen. Wegen des beengten Raumes in dem Zimmer und dem engen Treppenhaus habe der Angriff „im Zweifelsfall nicht abgewehrt“ werden können. Bremer: „Der Einsatz des Tasers war daher angesichts der vorgenannten Umstände verhältnismäßig.“
Auch den Notarzt trifft nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft keine Schuld am Tod des Opfers. Laut chemisch-toxikologischen Gutachten sei eine „relevante Wirkung“ des verabreichten Medikaments nicht anzunehmen. „Die Konzentration lag im therapeutischen Bereich. Es ergaben sich keine Hinweise für eine Fehl- oder Überdosierung“, sagte Bremer.
In Köln setzt die Polizei Taser seit zwei Jahren ein, meistens um unbewaffnete Randalierer zu überwältigen. Hat ein Angreifer dagegen ein Messer in der Hand, sind die Polizisten angehalten, zur Pistole zu greifen, um sich notfalls zu verteidigen. Ein Todesfall oder schwere Verletzungen waren in Köln bislang nach dem Einsatz eines Tasers nicht bekannt geworden.