Auf den Uniwiesen feiern vor allem junge Menschen den Karneval. Der Umweltverbund „Bund“ legt dagegen jetzt Rechtsmittel ein.
LandschaftszerstörungUmweltverband „Bund“ kämpft gegen Karnevalsfeier auf den Uniwiesen
Darf an Weiberfastnacht erneut auf den Wiesen gegenüber der Uni-Hauptmensa im Zülpicher Viertel gefeiert werden? Nicht, wenn es nach der Kölner Kreisgruppe des Bund um Helmut Röscheisen und Jörg Frank geht. Die Umweltschützer haben Rechtsmittel bei der Bezirksregierung Köln und der „Unteren Naturschutzbehörde“ eingelegt.
Sie wollen sich juristisch gegen die Ausnahmegenehmigung zur „zeitweisen Befreiung von den Auflagen für ein Landschaftsschutzgebiet“ wehren, die Stadtdirektorin Andrea Blome zuvor bei den Behörden beantragt hatte. Die Stadt will die Wiesen an Weiberfastnacht erneut als Ausweichfläche für die zu erwartenden Menschenmengen im Zülpicher Viertel nutzen.
Die Feiernden sollen sich von der Zülpicher Straße auf die Uniwiesen verteilen
„Karneval geht auch ohne Landschaftszerstörung, die Konzepte dafür sind vorhanden“, begründet Röscheisen den Klage-Schritt seinen Verbands, der bereits seit 2022 gegen die gewählte Variante argumentiert, die Uniwiese als Ausweich-Partyfläche zu nutzen.
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„Die bisherige Rechtsauffassung von Stadtdirektorin Blome und Oberbürgermeisterin Henriette Reker, wonach die dauerhafte Nutzung eines Teils des Landschaftsschutzgebietes zur Gefahrenabwehr alternativlos sei und es sich dabei um keine Veranstaltung handele, hat die Bezirksregierung Köln einkassiert“, sagt Röscheisen.
Juristisch handele es sich bei der Feier auf den Uniwiesen nicht um eine Veranstaltung
Allerdings habe die Stadtspitze für den bevorstehenden Straßenkarneval das „Schlupfloch“ der Befreiung als Ausnahmetatbestand gefunden. Der Hauptausschuss des Kölner Stadtrats hatte dies in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich gebilligt. Für ihren Antrag auf Befreiung von den Umweltauflagen habe die Stadt argumentiert, es handele sich bei der Feier auf den Uniwiesen nicht um eine Veranstaltung. „Außerdem musste die Verwaltung dafür belegen, dass sie zuvor Alternativ-Orte auf die Tauglichkeit hin überprüft hat“, führt Jörg Frank aus.
In der Liste dieser möglichen anderen Ausweichflächen sei die vom Bund favorisierte Variante der Nord-Süd-Fahrt. „Das war Gegenstand einer Bürgereingabe im Juli vergangenen Jahres, die auch von den Kölner Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal befürwortet wurde und anschließend dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden erläutert wurde“, sagt Frank. Das Gremium hatte die Entscheidung dann an den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen verwiesen, der den Vorschlag mit der Mehrheit von CDU und SPD jedoch ablehnte.
Ein Klage-Entscheid im Sinn des Bund würde die Prüfung des Vorschlags für die Nord-Süd-Fahrt bedeuten
Röscheisen und Frank zufolge erfüllt die Nord-Süd-Fahrt „alle für die Veranstaltung notwendigen und wünschenswerten Kriterien“. Diese Überzeugung wird dadurch gestärkt, dass dort am 2. Juni 2024 auf dem Abschnitt von Offenbachplatz bis Blaubach schon zum dritten Mal die Großveranstaltung von „strassenland“ stattfinden wird. „Das lief bis jetzt jedes Mal problemlos mit rund 100.000 Besucherinnen und Besuchern“, sagt Helmut Röscheisen.
Die Planung und das Genehmigungsverfahren für „strassenland“ böte sich somit als Grundlage für eine Karnevals-Partyzone für junges Publikum an. Das Know-How der Veranstalter sei belegt, denn auch hier seien Musikbühnen und gewerbliche Imbiss- und Getränkeangebote vorgesehen. „Die vom Ordnungsamt der Stadt Köln bisher in den Gremienberatungen genannten Hindernisse, die einer Nutzung der Nord-Süd-Fahrt entgegenstehen sollen, können durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen analog zu „strassenland“ ausgeräumt werden“, erläutert Jörg Frank.
Die Partyzone wäre vom Zülpicher Viertel aus zu Fuß erreichbar
Die Anwohner und der dort unterirdisch fahrende Bahn-Verkehr der KVB würden ebenfalls nicht beeinträchtigt. „Die Partyzone wäre vom Zülpicher Viertel aus fußläufig gut erreichbar, eine Entlastung des Zülpicher Viertels so möglich“, sagt Frank. Der Tunnel unter der Cäcilienstraße könne von beiden Seiten abgeriegelt werden, um Sicherheitsrisiken auszuschließen. Dies gelte – falls erforderlich – auch für den Tunnel unter Hohe Straße.
Sollte ein Gerichtsurteil über die Fragen für diese Session nicht mehr fallen, so erwartet der Vorstand der Bund-Ortsgruppe Köln „eine zukunftsweisende Entscheidung“ aber rechtzeitig, um damit den kommenden Karnevalsauftakt am 11.11.2024 klar zu regeln.