- Der Streit zwischen der Stadt Köln und ihren Gastronomen geht in die nächste Runde.
- Immer wieder hatte es Beschwerden aus der Gastronomie um die strengen Auflagen für Außenplätze gegeben.
- In der Gaststätte „Torburg“ am Chlodwigplatz eskaliert nun der Streit um Schirme, die im Außenbereich des Lokals aufgestellt wurden.
Köln-Neustadt-Süd – Martin Wolf versteht die Welt nicht mehr. Und das Ordnungsamt schon mal gar nicht. Dessen Mitarbeiter haben die Schirme im Visier, die Wolf vor seiner Gaststätte „Torburg“ am Chlodwigplatz aufgestellt hat. Die seien zu groß, haben die Wächter über das öffentliche Straßenbild festgestellt. „Stimmt“, sagt Wolf. Und er war ja auch bereit, sie abzubauen. Aber dann eskalierte die Geschichte.
Der Wirt erhielt ein zwölfseitiges Schreiben vom Amt. Auf fünf Seiten konnte Wolf über sich lesen, dass er für den Betrieb einer Kneipe charakterlich nicht geeignet sei. Da endete dann die Kompromissbereitschaft eines Mannes, der seit 21 Jahren die Gaststätte neben der Severinstorburg betreibt, die 2019 zur besten Blueskneipe Deutschlands gewählt wurde, und der Zeit seines Berufslebens nie Ärger mit den Behörden hatte.
Kölner Gastronomen gingen auf Nummer Sicher
Wolf wirft einen Blick zurück. Zu Beginn der Pandemie gingen er, seine Frau Hülya Wolf und die Mitarbeiter auf Nummer sicher: „Wir haben den Betrieb nur noch draußen aufrecht erhalten. Die Kneipe war für das Publikum geschlossen.“ Um den Aufenthalt unter freiem Himmel so angenehm wie möglich zu machen, habe man zwei vier mal sechs Meter große Schirme, Holzwände und Plexiglas-Trennscheiben angeschafft. 20.000 Euro hat das Betreiberpaar der „Torburg“ investiert. Gespräche mit dem Ordnungsamt über Ideen, die Schirme zu versetzen, blieben ergebnislos. „Die Stadt Köln hat jeder Bemühung von unserer Seite eine Absage erteilt. Stattdessen droht man uns jetzt unser Ende und fünfstellige Strafen an.“
Das sagte die Stadt Köln zum Streit mit der Torburg
Robert Baumanns vom Presseamt der Stadt teilt dazu mit: „Bei der Genehmigung von Außengastronomien ist unter anderem die Verkehrssicherheit sicherzustellen und fortlaufend auf die Einhaltung der Erlaubnislagen zu achten, zum Beispiel dass Rettungswege für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge weiter gegeben sind und die in der Erlaubnis verbindlich genannten Maße beispielsweise für Sonnenschirme eingehalten werden. Bei Nicht-Einhaltung der in der Sondernutzungserlaubnis verbindlich festgelegten Vorgaben muss die Stadt schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Gastronomen und Gastronominnen handeln.“
Die Konzession werde aus den genannten Gründen zwar nicht entzogen. Allerdings könne es passieren, dass bei „fortdauernder Nichteinhaltung der Erlaubnislage“ die Genehmigung für die Außengastronomie entzogen würde. Natürlich wolle er die Rettungskräfte nicht behindern, erklärt Wolf. Aber eines versteht er nicht: An Rosenmontag stehen vor der Mauer zum Weinberg an der Torburg jede Menge Dixies: „Die behindern anscheinend niemanden.“