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„Scheißegal-Einstellung“Kölnerin überlässt minderjähriger Prostituierten ihre Wohnung

Lesezeit 3 Minuten
Prostituierte dpa

Symbolbild

  1. Eine 30-jährige Frau muss sich derzeit vor dem Kölner Amtsgericht verantworfen.
  2. Der Vorwurf: Sie soll drei Prostituierten im Alter zwischen 16 und 18 Jahren ihre Wohnung zur Ausübung ihrer Tätigkeit überlassen haben.
  3. Wie sie die Droge Kokain selber in die Prostitution getrieben hat und alle Hintergründe zum Prozess, lesen Sie hier.

Köln – Zu zehn Monaten Haft auf Bewährung hat das Amtsgericht am Montag eine 30-jährige Frau verurteilt, die ihre Wohnung von September bis Dezember 2017 drei Prostituierten im Alter zwischen 16 und 18 Jahren zur Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt hatte. Außerdem war sie als Fahrerin daran beteiligt, die jüngste der Frauen im Auto zum Rheinauhafen zu bringen, wo ein Freier wartete. Schon im Ermittlungsverfahren hatte Mona T. (Name geändert) ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Nach ihrer Darstellung begann alles mit einer Party, bei der sie zum ersten Mal Kokain nahm. Früher habe sie sich von Drogen ferngehalten, sagte Mona T., doch „die Neugier war größer“. Also zog sie sich eine „Line“ – und war beglückt von der Wirkung: Eine Weile hatte sie keine Sorgen mehr. Die Trennung von ihrem Ex-Mann und der gemeinsamen Tochter, auch ihre „krasse Kindheit“ waren ausgeblendet. Aus dem Ausprobieren der Droge wurde regelmäßiger Konsum. In dieser Zeit habe sich ihre Wohnung in einen „Taubenschlag“ verwandelt, sagte sie.

Zwei Brüder brachten Frauen dazu, sich zu prostituieren

Nun gingen Leute ein und aus und übernachteten auch bei ihr. Zwei Brüder seien die treibende Kraft gewesen: Sie hätten junge Frauen dazu gebracht, sich zu prostituieren, sie in einem einschlägigen Internetportal angeboten und sie, Mona T., überredet, für den bezahlten Sex die Wohnung zu überlassen. Es sei „leicht verdientes Geld“, sagte ihr einer der Brüder vor dem ersten Mal, 20 Euro werde sie pro Freierbesuch erhalten. Doch sie habe „keinen Cent bekommen“. Ebenso wenig von einer 17-jährigen, vorher obdachlosen Frau, die ihr zugesagt habe, wöchentlich 50 Euro für die Mitnutzung der Wohnung zu zahlen.

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Trotzdem habe sie die Dinge laufen lassen, sagte Mona T., denn „unter Kokain kriegt man eine Scheißegal-Einstellung“. Wichtig sei ihr nicht das Geld gewesen, sondern „dass die Wohnung sauber bleibt und der Haussegen nicht schief hängt“ – und nicht zuletzt, dass sie mit Kokain versorgt würde. War der Druck groß und kein Rauschgift vorhanden, kam es vor, dass sie sich selber prostituierte.

Angeklagte in „Kokainstrudel hineingeraten“

Die Staatsanwältin sagte, Mona T. sei „in einen Kokainstrudel hineingeraten“, und man habe „ihren Suchtdruck ausgenutzt“; sie beantragte ein Jahr Haft auf Bewährung. Der Verteidiger betonte, seine Mandantin sei „durch Drogen gefügig gemacht“ worden, und bat um eine milde Strafe.

Der Vorsitzende des Schöffengerichts sprach in der Begründung des Urteils, das wegen Ausbeutung von Prostituierten und Beihilfe zur Prostitution erging, von „unglaublicher Naivität“ und „Leichtgläubigkeit“. Klar sei, dass Mona T. nicht mehr straffällig werden dürfe, wolle sie ihre Zukunft nicht aufs Spiel setzen. Sie ist hochschwanger und will im August heiraten.