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Urteil in KölnKinder missbraucht, deren Vater im Sterben lag – Babysitter wird für immer weggesperrt

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte kommt vor der Verkündung des Urteils im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern in den Gerichtssaal des Kölner Landgerichts, während er sein Gesicht hinter einem Aktenordner verbirgt. Seine beiden Rechtsanwälte Jürgen Schüttler (links) und Sybille Weber (rechts) erwarten den Angeklagten im Gerichtssaal.

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern und einem Wachtmeister kurz vor der Urteilsverkündung im Landgericht Köln.

Ein 34-Jähriger hat in Köln über Jahre hinweg Kindern sexuelle Gewalt angetan. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.

Zehn Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung, so lautet das Urteil des Kölner Landgerichts gegen einen Pädophilen aus Zollstock, der als Babysitter und Aushilfserzieher viele Kinder sexuell missbraucht hat. Richter Christoph Kaufmann hob in seiner Urteilsbegründung die Kaltblütigkeit des Angeklagten hervor und attestierte ihm eine hohe kriminelle Energie.

Köln: Kinder missbraucht, während deren Vater im Sterben lag

Über das Internet hatte sich Tobias W. (34) als Betreuer von Kindern angeboten. Dankbar hatte etwa eine Familie mit zwei kleinen Töchtern das Angebot angenommen, die sich in einer Notsituation befand. Der Vater litt unheilbar an Krebs. Als Verwandte sich von dem immer schwächer werdenden Mann verabschieden wollten, sollte der Angeklagte in der Zeit dessen Kinder betreuen.

Mit dem Handy dokumentierte W. daraufhin einen ersten Missbrauch an den Kindern. „Das muss man sich einmal vorstellen“, kommentierte der Richter die Skrupellosigkeit des Täters. Nach dem Tod des Vaters verging sich der Angeklagte immer wieder an den Kindern. Der Rauswurf als Babysitter folgte, als ein Kind vom gemeinsamen Duschen berichtete. Zur Polizei ging die Mutter aber nicht.

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Angeklagter vergewaltigte schwer behindertes Mädchen

In einem ähnlichen Fall hatte der Angeklagte damit geworben, Erfahrung mit Kindern zu haben, die erst kürzlich ihren Vater verloren hätten. Dazu fälschte er auch ein Zeugnis. Von 18 Opfern sprach der Richter. Als Beweismittel gelten diverse Handyaufnahmen des Angeklagten. Dieser hatte zunächst alles abgestritten und Verschwörungstheorien verbreitet, letztlich aber ein Geständnis abgelegt.

Als besonders verstörend beschrieb der Richter den Fall, in dem W. ein behindertes Mädchen so schwer missbraucht hat, „als wäre es seine Sexpuppe“. Zur Festnahme kam es, nachdem ein weiteres Mädchen im ganz frühen Stadium bei ihren Eltern Alarm geschlagen und der Vater Anzeige erstattet hatte. Dieses Mädchen sei „die Heldin“ des Verfahrens, sie habe viel weiteres Leid verhindert.

Richter berichtet von einer dramatisch steigenden Frequenz

Der Richter berichtete von „katastrophalen Folgen“ für die Opfer und die Angehörigen. Ein sechsjähriger Junge sei so beschämt, dass er bei der Polizei alles abgestritten und sich bis heute nicht mehr geöffnet hätte. „Der Junge läuft da jetzt mit diesem bösen Geheimnis herum und die Eltern sind völlig hilflos“, so der Richter. Eine Mutter hatte als Zeugin berichtet: „Unser Leben ist zerstört.“

W. hat einer Zahlung von rund 130.000 Euro Schmerzensgeld an seine Opfer zugestimmt. Dafür wird er wohl eine seiner zwei Eigentumswohnungen in Zollstock verkaufen, die ihm seine wohlhabenden Eltern überschrieben hatten. Der autistische Angeklagte habe eine „dramatisch steigende Frequenz“ an den Tag gelegt und sei gefährlich. Daher sei die Sicherungsverwahrung zwingend anzuwenden.