Der Verteidiger des Angeklagten hält die ehrenamtliche Richterin auch aus religiösen Aspekten für womöglich befangen.
Prozess um vorbestraften BabysitterKölner Anwalt will Schöffin mit Kopftuch loswerden
Im laufenden Prozess um einen laut Gericht „wegen seines pädosexuellen Interesses“ vorbestraften Mann – er soll trotz Berufsverbots als Babysitter gearbeitet haben – hat der Verteidiger des Angeklagten einen umstrittenen Ablehnungsantrag gestellt. Dieser richtet sich gegen eine Schöffin und thematisiert auch deren Religion und Kopftuch. Laut Anwalt sei die Frau womöglich befangen.
Köln: Trotz Berufsverbot als Babysitter tätig gewesen
Verurteilt wurde der Beschuldigte Oliver S. (34) vom Landgericht München, das ein lebenslanges Berufsverbot als Sozialarbeiter, Kinderpfleger und generell Betreuer von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen hatte. Der aus Viersen stammende Angeklagte S. zog dann nach Köln. Hier suchte er laut Anklage über das Internet den Kontakt zu Familien, bot sich trotz des Verbots als Babysitter an.
S. soll Nacktaufnahmen von zwei kleinen Kindern, Mädchen und Junge, gefertigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen außerdem vor, sich per Chat zum Missbrauch eines damals achtjährigen Mädchens verabredet zu haben. Ein Mann aus Gelsenkirchen hatte seine kleine Schwester „angeboten“ und wurde bereits verurteilt. Ermittler hatten das Treffen verhindert.
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Kölner Anwalt will Schöffin mit Kopftuch loswerden
Der Prozess vor dem Landgericht musste aufgrund eines Schöffen-Wechsels neu gestartet werden. Doch die neue ehrenamtliche Richterin, die mit Kopftuch im Saal erschienen war, passte Verteidiger Jan-Maximilian Zeller nicht. Der Anwalt, gleichzeitig Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln, präsentierte Internetrecherchen, die die Schöffin in seinen Augen für dieses Amt disqualifizierten.
Zeller führte an, dass die Schöffin als Therapeutin für traumatisierte Kinder arbeite. Mit Opfern sexualisierter Gewalt werde sie „besonders tiefgreifend mitfühlen“ und zwar „weit über das Maß hinaus“, was von Laien oder nicht Betroffenen zu erwarten wäre. Die Schöffin dürfte laut Anwalt dem Angeklagten daher „mit gesteigertem Maß kritisch gegenüber stehen“ und nicht mehr objektiv sein.
Anwalt: Kopftuch stehe für konservative Auslegung des Korans
Dazu stehe das Kopftuch der Schöffin, die als Multiplikatorin für die DITIB tätig sei, für eine konservative Auslegung des Korans. „Ein solches Islamverständnis bedingt eine kritische bis ablehnende Haltung gegenüber freier und außerehelicher Sexualität und beispielsweise gegenüber Homosexuellen“, führte Zeller aus. Die Schöffin könnte den Mandanten daher als „Sünder“ ansehen.
Die „außereheliche Sexualität“ erwähnte Zeller im Zusammenhang mit dem laut Anklage geplanten Missbrauchstreffen. Mehrere Prozessbeobachter kritisieren den Antrag – denn jeder vernünftige Mensch, gleichwohl welcher Religion, sollte Kinderschänder als „Sünder“ ansehen. Die Schöffin muss sich nun dem Richter gegenüber äußern. Dann wird entschieden, ob sie im Verfahren bleiben darf.