Die GEW unterstützt die Schule und findet die Vergabe der Räume an die AfD „verantwortungslos“.
Protest gegen AfD-ParteitagKölner Gymnasium übergibt Petition mit 10.000 Unterschriften an Reker –Kundgebung geplant
Die Schulgemeinschaft des Gymnasiums Neue Sandkaul wehrt sich vehement gegen den geplanten Kreisparteitag der AfD in den Räumlichkeiten der Schule. Heute wurde eine an Oberbürgermeisterin Henriette Reker adressierte Petition mit 10.000 Unterschriften übergeben. Diese wurden innerhalb von wenigen Tagen gesammelt.
Bereits in der vergangenen Woche hatten Elternvertreter einen Offenen Brief an Reker geschrieben und die Raumvergabe scharf kritisiert. Für den 16. Juni ist nun eine Protestkundgebung vor der Schule geplant. Ziel ist, die Partei aus den Räumen der Schule fernzuhalten.
Kölner Gewerkschaft Erziehung unterstützt den Protest
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt das Anliegen der Schule, den AfD-Parteitag nicht in den Räumen des Gymnasiums stattfinden zu lassen und ruft dazu auf, sich an der Protestkundgebung zu beteiligen. „In Zeiten von zunehmendem Rechtsextremismus und gesellschaftlicher Spaltung ist die Vergabe von Schulräumlichkeiten an eine Partei, die mittlerweile vollständig als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird, absolut verantwortungslos“, erklärte die Geschäftsführerin der GEW Köln, Eva-Maria Zimmermann.
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Viele der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Neue Sandkaul dürften bei der Europawahl zum ersten Mal wählen und setzten sich dementsprechend intensiv mit Politik auseinander. Für sie sei es ein Schlag ins Gesicht, eine Partei, die sogar der Rechtsaußen-Fraktion „Identität und Demokratie“ im Europaparlament zu rechts ist, in ihrer Schule zu sehen. „Schulen sind keine politisch neutralen Orte“, betonte Zimmermann. Demokratieerziehung sei zentraler Bestandteil der Schulgesetze aller 16 Bundesländer. Die GEW hofft nach eigenen Angaben, dass es mit lautem Protest möglich ist – ähnlich wie im vergangenen Jahr an der Gesamtschule Lindenthal – die AfD aus der Schule herauszuhalten.
Die Stadt hatte gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ erklärt, sie sei bei der Vergabe von städtischen Räumen an Recht und Gesetz gebunden. Sie berief sich dabei auf Paragraf fünf des Parteiengesetzes: Werde eine Schule für politische Veranstaltungen genutzt, bestehe im Rahmen der Gleichbehandlung ein Anspruch auf Zugang zu dieser Einrichtung. In diesen Fällen stehe der Verwaltung kein Ermessen zu.