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MissbrauchsskandalKölner Bistums-Gutachter Gercke in der Kritik

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Woelki mit Käppi

Kardinal Rainer Woelki

Köln – Köln. Der Kölner Rechtsanwalt Björn Gercke, dessen Kanzlei für das Erzbistum Köln 2021 eine „unabhängige Untersuchung“ zum Missbrauchsskandal vorgelegt hat, steht wegen anwaltlicher Tätigkeit für Kardinal Rainer Woelki in der Kritik.

Der Wechsel vom vorgeblich unvoreingenommenen Gutachter des Erzbistums zu Woelkis Verteidiger sei nicht nur eine „ins Auge springende Taktlosigkeit“, sondern womöglich auch ein Verstoß gegen berufsrechtliche Regeln, schreibt die stellvertretende Direktorin des Instituts für Weltanschauungsrecht, Jessica Hamed, in einem Gastbeitrag für den „Kölner Stadt-Anzeiger“.

übegabegutachten

Björn Gercke (r.) übergibt am 18. März 2021 sein Missbrauchsgutachten an Kardinal Rainer Woelki.

Die Fachanwältin und Dozentin an der Hochschule Mainz verweist darauf, dass es Rechtsanwälten untersagt ist, in derselben Rechtssache die Vertretung widerstreitender Interessen zu übernehmen.

Streit über eidesstattliche Versicherungen

Gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln hat Gercke jetzt den Verdacht für unbegründet erklärt, der Kardinal könnte falsche eidesstattliche Versicherungen zu seinen Kenntnissen über den Missbrauchsfall des früheren „Sternsinger“-Präsidenten Winfried Pilz abgegeben haben. Der Fall ist in anonymisierter Form als Aktenvorgang 148 auch in Gerckes Gutachten enthalten.

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Strafrechtler Björn Gercke

Auf Anfrage wies Gercke den Vorwurf einer Interessenkollision als abwegig zurück. Diese scheide schon in zeitlicher Hinsicht aus, weil er nicht gleichzeitig verschiedene Interessen vertreten habe. Sein Missbrauchsgutachten habe zum Zeitpunkt der Vertretung von Kardinal Woelki bereits seit mehr als anderthalb Jahren abgeschlossen vorgelegen, so der Strafrechtler.

Gercke: Völlig unterschiedliche Inhalte

Entscheidend sei aber, dass die beiden Aufträge „inhaltlich völlig unterschiedlich“ gewesen seien. Gegenstand des Gutachtens sei ausschließlich der ordnungsgemäße Umgang mit Missbrauchsverdachtsfällen gewesen.

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Andere strafrechtliche Fragen, wie beispielsweise falsche eidesstattliche Versicherungen, seien gar nicht Gegenstand des Prüfungsauftrags gewesen. Damit handle es sich bei der Verteidigung von Kardinal Woelki gegen den – wie Gercke schreibt – falschen Vorwurf der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung „ganz offensichtlich um eine auch rechtlich völlig andersartige Frage“.