Dass er nach seinem Abschiedsspiel im Rhein-Energie-Stadion eine Pyrofackel in der Hand hielt, hat für den 39-Jährigen keine rechtlichen Konsequenzen.
Mit Pyrofackel beim AbschiedsspielStadt Köln stellt Ermittlungen gegen Lukas Podolski ein
Die Bilder liefen am 10. Oktober live im Fernsehen und verbreiteten sich hundertfach über Social Media: Lukas Podolski nach seinem Abschiedsspiel im Rhein-Energie-Stadion auf dem Zaun der Südkurve, in seiner Hand eine brennende, rot leuchtende Pyrofackel.
Das Problem: Bengalische Feuer sind in Fußballstadien verboten, zumindest bei Bundesliga- und Pokalspielen. Bei Verstößen verhängt der DFB Geldstrafen gegen die Vereine der drei deutschen Profiligen. Die Clubs versuchen in der Regel, sich das Geld beim jeweiligen Verursacher, dem Fan, zurückzuholen. Doch im vorliegenden Fall war der DFB gar nicht für eventuelle Sanktionen zuständig, denn er war nicht Veranstalter des Abschiedsspiels. Sondern eine private Eventagentur.
Stadt Köln und Polizei ermittelten gegen Podolski
Trotzdem musste Podolski mit Konsequenzen rechnen, Polizei und Stadt leiteten Ermittlungen gegen den 39-jährigen Spieler von Górnik Zabrze (Polen) ein. Infrage kamen etwa ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz oder gegen die Kölner Stadtordnung. Aber jetzt steht fest: Beides ist vom Tisch, der Vorgang wird für Podolski kein juristisches Nachspiel haben. Das bestätigte die Stadt Köln auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“.
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Eine Prüfung habe ergeben, dass es ordnungsrechtlich keine Grundlage gebe, „das Handeln von Lukas Podolski zu ahnden“, teilte eine Stadtsprecherin mit. Bei der Bengalfackel in seiner Hand habe es sich um einen sogenannten T1-Effekt gehandelt, dessen Verwendung nach dem Sprengstoffgesetz grundsätzlich als „nicht erlaubnispflichtig“ angesehen werde. T1-Artikel können ab 18 Jahren ganzjährig und ohne spezielle Genehmigung erworben und gezündet werden. Sie werden zum Beispiel für Konzerte, Bühnenshows, Film- oder Fotoaufnahmen verwendet.
Zudem, führt die Stadtsprecherin aus, hätten sich keinerlei Hinweise darauf ergeben, „dass durch das kurzzeitige Festhalten dieser Fackel eine Person gefährdet worden sein könnte, da die Fackel weder innerhalb einer Menschenmenge gezündet oder gehalten wurde, noch diese beispielsweise in Richtung anderer Menschen geworfen wurde“. Im Ergebnis erfülle dieser konkrete Einzelfall daher „keinen bußgeldbewährten Tatbestand“. Auch ein Verstoß gegen die Kölner Stadtordnung sei nicht ersichtlich.
Zuvor hatte bereits die Polizei abgewunken, weil sie keine Straftat erkannt hatte. Die hätte zum Beispiel vorgelegen, wenn durch die brennende Fackel andere Menschen gefährdet oder sogar verletzt worden wären.
Auch die Kölner Sportstätten ergreifen nach eigenen Angaben keine Sanktionen gegen Podolski. Sie seien auch nicht zuständig, sagte ein Sprecher. Zwar haben die Sportstätten grundsätzlich das Hausrecht im Rhein-Energie-Stadion, allerdings nicht während des Abschiedsspiels. Der private Veranstalter hatte das Stadion für den Abend von den Sportstätten gemietet.
Nach dem DFB-Pokalspiel 1. FC Köln gegen Hertha BSC Berlin am 4. Dezember war in der Stadt einmal mehr eine heftige Debatte um Pyrotechnik beim Fußball entbrannt. FC-Ultras hatten vor dem Anpfiff in der Südkurve hunderte Leuchtraketen in den Himmel geschossen. Für kurze Zeit war fast das gesamte Stadion vernebelt. Fraglich ist bis heute, wie das Feuerwerk-Material unbemerkt in die Kurve gelangt ist. Den 1. FC Köln erwartet zum wiederholten Mal wegen Abbrennens von Pyrotechnik eine hohe Geldstrafe durch den DFB.