Köln – Es ist ein Thema, das die Elternschaft spaltet. Sollen Kita-Kinder in den Einrichtungen verpflichtend getestet werden oder nicht? Der Gesundheitsausschuss hat sich nun am Dienstag mehrheitlich dafür ausgesprochen, eine Testpflicht prüfen zu lassen. Auf Antrag von Grünen, CDU und Volt stimmte der Ausschuss für eine entsprechende Vorlage. „Leider gibt es eine kleine Minderheit von Testverweigerern. Die Eltern dieser Kinder gefährden alle anderen Beteiligten“, sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Ralf Unna (Grüne). Dieses Verhalten führe auch zu Verunsicherung anderer, verantwortlich handelnder Eltern in den Einrichtungen.
„Wir wollen, dass die komplett ungefährlichen, aber sehr aussagekräftigen PCR-Lollitests flächendeckend durchgeführt werden“, sagte Unna weiter. Damit würden Kinder, Familien und Betreuerinnen und Betreuer geschützt. „Vor allem schützen wir die Familien, in denen ältere Menschen oder solche mit Vorerkrankungen leben. Niemand sollte Angst davor haben, sein Kind wegen Testverweigerern in die Kita zu geben.“
Gefahr für Kinder und Familien
„Der Lolli-Test ist nur sinnvoll, wenn alle Kinder in einer Gruppe teilnehmen“, ergänzte Jennifer Glashagen (Volt). Durch Kinder, die nicht getestet werden könnten, entstehe eine Gefahr für andere Kinder und ihre Familien, ergänzte Alexander Yohannes (CDU). FDP und Linke stimmten gegen das Papier, die SPD enthielt sich. Es sei unklar, was bei einer allgemeinen Testpflicht geschehe, wenn sich ein Kleinkind weigere, sich testen zu lassen, gab Bettina Houben (FDP) zu bedenken.
Jugenddezernent Robert Voigtsberger hatte in einer Mitteilung an den Ausschuss die Haltung der Stadt verteidigt. „Eine allgemeine Testpflicht für Kinder würde für einen Teil der Kinder faktisch bedeuten, dass sie die Kita nicht weiter besuchen dürften.“ Gerade aber in der Pandemie dürften Mädchen und Jungen nicht von der Betreuung ausgeschlossen werden. In Abwägung zwischen dem Nutzen einer Testung und dem Risiko, das Wohl von Kindern zu gefährden, habe sich die Stadt gegen eine allgemeine Testpflicht entschieden.
Die Stadt weist darauf hin, dass sich in Kitas bislang keine Corona-Hotspots entwickelt hätten. „In den vergangenen Monaten mussten weniger als zwei Prozent der Gruppen beziehungsweise Kitas vorübergehend komplett geschlossen werden“, so Voigtsberger. In Köln nähmen 90 Prozent der Eltern an den Tests teil. Eine allgemeine Testpflicht könne zudem nur eingeführt werden, wenn es im Landesvergleich besonderen Handlungsbedarf gebe. Dies sei aber nicht der Fall.
Derzeit besteht nur eine Testpflicht, wenn in einer Kita ein Corona-Fall auftritt. Dann müssen alle Kinder, die als Kontaktpersonen gelten, an fünf darauf folgenden Tagen getestet werden. Kinder, die nicht an den Tests teilnehmen, müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne. „Mit dieser Lösung konnten bisher alle Infektionsketten sehr früh unterbrochen und Clusterbildungen in den Kitas vermieden werden“, so die Stadt.
Petition an den Beschwerdeausschuss
Zuvor war eine Petition eines Kölners an den Beschwerdeausschuss an den Gesundheitsausschuss verwiesen worden. „Als Eltern steht man nun vor der Wahl sein Kind in eine Kitagruppe mit ungetesteten anderen Kindern zu schicken und somit die eigenen Kinder und die ganze Familie einem hohen gesundheitlichem Risiko auszusetzen oder sein Kind zuhause zu lassen“, begründete der Petent seine Eingabe. In anderen Kommunen wie Tübingen hätten Kommunen die Testpflicht erfolgreich eingeführt.
In Köln stünden die Kita-Träger aber vor großen rechtlichen Problemen. „Wie können sie ihrer Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nachkommen, wenn die Erzieher und Erzieherinnen mit ungetesteten Kindern arbeiten müssen?“ Zudem entstünden zahlreiche Konflikte innerhalb der Elternschaft. „Eltern feinden sich gegenseitig an und mit den ungetesteten Kindern wollen andere Kinder plötzlich nicht mehr spielen.“