AboAbonnieren

KommentarEin Gesetz darf nicht so entscheidend in den Prozess einer Wahl eingreifen

Lesezeit 2 Minuten
16042020_AR_Corona_PK_Stadt_Koeln_FOS1-6

Oberbürgermeisterin Henriette Reker

  1. Amtsinhaberin Henriette Reker ist auf den Stimmzetteln für die OB-Wahl in Köln nur auf Platz elf zu finden.
  2. Das ist juristisch korrekt, aber dennoch nur schwer zu begreifen. Das Kommunalwahlgesetz sollte dringend geändert werden.
  3. Ein Kommentar

Köln – Die Entscheidung, die amtierende Oberbürgermeisterin auf dem Stimmzettel auf Platz elf zu positionieren, mag juristisch korrekt sein. Gleichzeitig bedeutet das dahinterstehende Gesetz aber eine systematische Benachteiligung parteiloser Einzelbewerber. Die Formulierung im Kommunalwahlgesetz des Landes begünstigt ganz eindeutig Parteien – und das ausgerechnet bei einer Personenwahl.

Wenn das Ergebnis einer Partei bei einer Ratswahl mehr Bedeutung für eine Oberbürgermeisterwahl hat als das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl selbst, dann bedeutet das eine völlige Schieflage im Gesetz. Wer das formuliert hat, dem kann nur am Wohl der großen Parteien gelegen sein, nicht aber am demokratisch formulierten Willen der Wähler.

Henriette Reker hat die OB-Wahl 2015 klar und deutlich im ersten Wahlgang gegen ihren damaligen SPD-Herausforderer Jochen Ott gewonnen. Selbstverständlich muss sie als Amtsinhaberin auf Platz eins des Stimmzettels zu finden sein. Dass sich nun dort stattdessen der SPD-Kandidat Andreas Kossiski wiederfindet, der 2015 nicht einmal antrat, ist vollkommen absurd.

Alles zum Thema Henriette Reker

Dabei geht es nicht nur darum, prestigeträchtig auf Platz eins zu stehen. Im Zweifelsfall wird es die Oberbürgermeisterin wertvolle Stimmen kosten, wenn die Wähler sie auf einer langen Liste suchen müssen. So kann die schlechte Positionierung schlimmstenfalls dafür sorgen, dass Reker am Ende die entscheidenden Prozentpunkte fehlen, um im ersten Wahlgang erfolgreich zu sein.

Ein Gesetz darf nicht so entscheidend in den demokratischen Prozess einer Wahl eingreifen – das Land muss das Kommunalwahlgesetz daher unbedingt ändern, um parteilosen Einzelbewerbern dieselben Chancen zu ermöglichen wie Kandidaten, die für eine Partei antreten.