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StimmzettelReker nur auf Platz elf zu finden – Kölner OB verzichtet aber auf Klage

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Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) steht vor ihren Wahlplakaten.

  1. Eine Auslegung der Stadt Köln des Kommunalwahlgesetzes benachteiligt Amtsinhaberin Henriette Reker.
  2. Reker steht lediglich auf Platz elf auf dem Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl am 13. September.
  3. Die amtierende Oberbürgermeisterin könnte vor das NRW-Verfassungsgericht ziehen, will aber auf eine Klage verzichten.

Köln – Amtsinhaberin Henriette Reker steht auf dem Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl am 13. September lediglich auf Platz Elf, obwohl sie 2015 im ersten Wahlgang mit 52,66 Prozent der Stimmen deutlich gewann. Auf dem ersten Platz des Stimmzettels befindet sich SPD-Kandidat Andreas Kossiski.

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Die Stadtverwaltung begründet das damit, dass für die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel das Ergebnis der Ratswahl 2014 maßgeblich sei und nicht das der OB-Wahl 2015. „Das hat zur Folge, dass auch Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber, die bei der letzten Oberbürgermeister-Wahl die meisten Stimmen erzielt haben (Amtsinhaber), nicht automatisch auf Platz Eins geführt werden“, teilte die Stadt am Sonntag mit.

Reker hätte sich um Ratsmandat bewerben müssen

Folgt man dieser Rechtsauffassung, ist es für einen parteilosen Einzelbewerber nahezu unmöglich, auf Platz Eins des Stimmzettels zu landen. Henriette Reker hätte sich demnach 2014 bei der Ratswahl in einem Wahlbezirk um ein Ratsmandat bewerben müssen, um sechs Jahre später auf dem OB-Stimmzettel zumindest weiter oben zu landen. Doch selbst dann wäre sie hinter Andreas Kossiski (SPD), Jörg Detjen (Linke), Christer Cremer (AfD) und Nicolin Grabysch (Klima-Freunde) positioniert worden, weil deren Parteien und Wählergruppen bei der damaligen Ratswahl mehr Stimmen erhalten haben, als Reker das als parteilose Einzelkandidatin hätte schaffen können.

Dass die Oberbürgermeisterin nun sogar nur auf Platz Elf steht, begründet sich dadurch, dass die Stadtverwaltung die Kandidaten, deren Parteien 2014 bei der Ratswahl nicht angetreten sind und die Einzelbewerber, die damals nicht angetreten sind, alphabetisch sortiert. So sieht es das Kommunalwahlgesetz vor. Hinter Kossiski, Detjen, Cremer und Grabysch reiht sich daher zunächst der parteilose Roberto Campione ein, weil sein Nachname im Alphabet am weitesten oben steht.

Stadt vertrat zunächst wohl andere Rechtsauffassung

Dahinter folgt Ratsmitglied Thor Zimmermann, da bei ihm der Name seiner Wählergruppe GUT gezählt wird. Dahinter folgen die parteilose Sabine Neumeyer, der parteilose Robert Nussholz, Rüdiger-René Karl Maria Keune (hier zählt seine Partei ÖDP), der parteilose Martin Josef Przybylski, Henriette Reker, Olivier Fuchs (hier zählt seine Partei Volt) sowie auf dem letzten Platz 13 Dagmar Langel , die für Wir sind Köln antritt, weshalb das „W“ entscheidend ist.

Die Stadt hatte die OB-Kandidaten Ende Juli in einer Pressemitteilung noch so sortiert, dass Henriette Reker auf Platz eins stand. Ein Stadtsprecher hatte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bereits am vergangenen Freitag gesagt, dass es an diesem Tag bezüglich des Stimmzettels für die OB-Wahl kurzfristig Abstimmungen zwischen der städtischen Wahlleiterin Dörte Diemert und dem Landeswahlleiter Wolfgang Schellen gegeben habe. Dabei soll es dem Vernehmen nach explizit um die Reihenfolge der Kandidaten gegangen sein. Alles spricht also dafür, dass die Stadt zunächst eine andere Rechtsauffassung vertrat.

Benachteiligung von parteilosen Kandidatinnen

„Es wirkt zunächst einmal befremdlich, dass das Ergebnis der vergangenen OB-Wahl 2015 völlig außer Acht gelassen wurde. Von einem Amtsbonus kann nun jedenfalls nicht mehr die Rede sein“, sagte Rekers Wahlkampfmanager Frederik Schorn dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die jetzige Regelung sei ganz offensichtlich eine grundsätzliche Benachteiligung von parteilosen Kandidatinnen und Kandidaten. Ein Gutes habe die hintere Position auf dem Wahlzettel: „Platz elf ist doch eine schöne kölsche Zahl. Wir sind zuversichtlich, dass die Wählerinnen und Wähler sich am 13. September für Frau Reker als Oberbürgermeisterin entscheiden“, so Schorn.

Wahlbenachrichtigungen

Die Stadt verschickt in den kommenden Tagen insgesamt 1,13 Millionen Wahlbenachrichtigungen. Ab sofort können auch die Briefwahlunterlagen beantragt werden, entweder online über die Internetseite der Stadt oder mit dem beiliegenden Formular. Ab dem 17. August kann man seine Stimme alternativ per Direktwahl im je nach Wohnort zuständigen Bezirksrathaus abgeben.

Drei Stimmzettel werden ausgegeben: in weißer Farbe für die Oberbürgermeister-Wahl, hellgrün für die Wahl zum Rat und hellrosa für die Bezirksvertretungen. Für die Wahl zum Integrationsrat wird eine eigene Benachrichtigung verschickt.

Wer bis zum 22. August keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich sofort an das Wahlamt unter der Rufnummer 0221/221-34567 wenden. (jac)

www.stadt.koeln

Das NRW-Innenministerium teilte am Freitag auf Anfrage mit, dass sich die Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel der Wahl der Oberbürgermeister nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes bestimme. „Dabei ist nach hiesiger Rechtsauffassung auf die Ergebnisse der letzten Vertretungswahl abzustellen“, sagte ein Sprecher. „Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Stimmenzahl, die die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber bei der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebiets erreicht haben“, heißt es in Paragraf 23 des Kommunalwahlgesetzes.

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Nach Ansicht der Stadt Köln soll damit die Ratswahl gemeint sein. „Das ist eine Auslegung des Kommunalwahlgesetzes, bei der man – vorsichtig gesagt – den Durchblick verliert“, sagte ein erfahrener Verwaltungsjurist dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Sonntag. Er regte daher eine „weitere kritische Prüfung“ an.

Oberbürgermeisterin Reker könnte gegen den Stimmzettel Klage vor dem NRW-Verfassungsgericht einlegen. Das würde allerdings sehr wahrscheinlich bedeuten, dass die OB-Wahl am 13. September verschoben werden müsste. Als die OB-Wahl 2015 aufgrund eines fehlerhaften Stimmzettels auf einen anderen Termin verlegt werden musste, entstanden für die Stadtkasse Mehrkosten in Höhe von mehr als einer halben Million Euro. Um den Wahltermin in Köln nicht zu gefährden, werde Reker auf einen Eilantrag beim Landesverfassungsgericht in Münster verzichten, teilte ihr Wahlkampfteam mit.

Entsprechend äußerte sich Rekers Wahlkampfteam auch am Montagmorgen bei Facebook: Man nehme, es wie es sei, und außerdem sei Platz elf für Köln nicht die schlechteste Position. (mit jf)