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Polizeigewalt am CSD in Köln?Mann erhält Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro

Lesezeit 3 Minuten

Der Ort der Festnahme im Juli 2016 am Rande des CSD: die Ecke Marzellenstraße/Trankgasse

Köln – Ein Opfer mutmaßlich überzogener Polizeigewalt am Rande des Christopher Street Day 2016 in Köln soll 15.000 Euro Schmerzensgeld vom Land NRW bekommen. Beide Parteien – also der 30-jährige Kläger Sven W. und das Land als Arbeitgeber des betreffenden Polizisten – hätten sich auf den Vergleich geeinigt, womit das Schmerzensgeldverfahren beendet sei, bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts. Ein Urteil sei damit überflüssig.

W. hatte das Land schon ursprünglich auf eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 15.000 Euro verklagt. Das Innenministerium teilte früh mit, einer Zahlung zustimmen zu wollen. Nur über die Höhe wurde lange gestritten. Nachdem der Anwalt des Landes zunächst 2000 Euro angeboten hatte, hatte er zwischenzeitlich auf 10.000 Euro erhöht, was W. ablehnte. Bei einer Befragung im NRW-Innenausschuss sagte Innenminister Herbert Reul (CDU), die Polizei habe bei dem Vorfall am Rande des CSD 2016 „Fehler gemacht“, weshalb er sich wünsche, dass bei den Schmerzensgeld-Verhandlungen „noch mal nachlegt“ werde.

Kurz nach der Einigung zeigte sich W. auf Facebook erfreut über den Vergleich. Dass das Land seiner Forderung zugestimmt habe, sei „sehr plötzlich“ gekommen, er habe eher damit gerechnet, dass das Gerichtsverfahren weitergeht. „Es war gut, dass ich so standhaft geblieben bin und das sogar gegen meinen eigenen Anwalt, der gerne auf das Land NRW zugegangen wäre“, schrieb W. Er glaube aber auch, dass die Summe „ein politisches Kalkül“ sei, da Ministerpräsident Armin Laschet im Wahlkampf sei und sich sein Kabinett „keine schlechte Presse mehr leisten“ könne. „Damit sind sie sogar noch günstig weggekommen!“, schrieb W.

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Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bei einem Einsatz am Rande des CDS in einem Schnellrestaurant in der Marzellenstraße soll der damals 25-Jährige W. von Polizeibeamten bewusstlos geschlagen und am Boden liegend getreten worden sein, nachdem er Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben soll, wie es ursprünglich hieß.

Anschließend soll ihm im Polizeigewahrsam ohne richterlichen Beschluss eine Blutprobe entnommen worden sein. Zunächst war er es jedoch, gegen den wegen Körperverletzung ermittelt und der deshalb in drei Instanzen sogar vor Gericht angeklagt wurde. Zwei Verfahren – vor dem Amtsgericht und später in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht – wurde W. dann jeweils freigesprochen.

Im Laufe des Verfahrens hatte der Fall sich um 180 Grad gedreht: Eine ehemalige Polizeischülerin hatte ihren früheren Kollegen vorgeworfen, den Angeklagten völlig unangemessen mit Schlägen traktiert zu haben. Der Richter am Landgericht sagte, für ihn stehe fest, dass zwei Polizisten mehrere Straftaten im Amt begangen hätten. In einer bewegenden Urteilsbegründung im April 2019 hatte sich der Richter an den Angeklagten gewandt, sich unter Tränen für den Staat entschuldigt und gesagt, er schäme sich für das Verhalten der Polizisten.

Erst in der Revisionsinstanz vor dem Oberlandesgericht wurde der 30-Jährige wegen Beleidigung verurteilt, blieb aber straffrei. Stattdessen hatte das OLG, wie auch schon die Vorinstanzen, die Staatsanwaltschaft aufgefordert, Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten zu führen. Vor einigen Wochen nun sind die Ermittlungen gegen die schwer beschuldigten Polizisten gegen Geldbußen von jeweils 750 Euro eingestellt worden. Einen öffentlichen Prozess hat es nicht gegeben.