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Prozess in KölnFerrari gegen Porsche – illegales Autorennen auf A57

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Symbolbild

Köln – Der Fahrer eines Ferrari F240 soll sich auf der Bundesautobahn 57 so grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten haben, dass die Staatsanwaltschaft ihn wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt hat. Gleichzeitig wird dem 25-Jährigen vorgeworfen, sich ein illegales Kraftfahrzeugrennen mit dem Fahrer eines Porsche Panamera geliefert zu haben.

Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer habe der Ferrarifahrer gefährdet, als er zunächst auf dem Standstreifen an mehreren Autos vorbeigezogen sei. Zwischen den Anschlussstellen Am Butzweilerhof und Ehrenfeld habe er mit dem Insassen des Porsche kommuniziert, dann hätten die Luxuskarossen beschleunigt und immer wieder die Fahrspuren gewechselt.

Köln: Verteidiger beklagt den Entzug der Fahrerlaubnis

Allein dem Zufall sei es geschuldet, dass es am Tattag des 29. April diesen Jahres nicht zu einem Unfall gekommen sei, heißt es in der Anklageschrift der Kölner Staatsanwaltschaft. Der 25-Jährige sei mit dem Ferrari mit überhöhter Geschwindigkeit über die Autobahn gefahren, die übrigen Verkehrsteilnehmer hätten stark abbremsen müssen um Kollisionen zu vermeiden.

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Da der Fahrer des Porsche nicht ermittelt werden konnte, musste sich am Donnerstag in Saal 217 des Kölner Amtsgerichts lediglich der Ferrarifahrer verantworten. Dessen Verteidiger sagte, sein Mandant sei schon bestraft damit, dass ihm direkt nach dem Vorfall der Führerschein abgenommen wurde. Als Inhaber einer Firma mit zehn Mitarbeitern treffe ihn das sehr hart.

Verteidiger kritisiert Anklageschrift beim Prozess in Köln

Der Anwalt kritisierte, die Anklageschrift basiere auf lediglich einer Zeugin, die bei der Polizeivernehmung auch noch widersprüchliche Angaben gemacht habe. Dem Angeklagten drohen vor dem Einzelrichter bis zu zwei Jahren Gefängnis, grundsätzlich sieht das Gesetz bei einer Gefährdung von Menschenleben sogar eine Höchststrafe von fünf Jahren vor.

Zur Verhandlung tauchte die Anzeigenerstatterin nicht auf, worauf der Richter sie mit einem Ordnungsgeld von 150 Euro belegte. Der Prozess wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit vertagt. Zuvor hatte der Verteidiger noch beantragt, die Fahrerlaubnis für seinen Mandanten bis zur Klärung des Sachverhalts wieder in Kraft zu setzen. Darüber will der Richter nun nachdenken.