Mit einer Bewährungsstrafe kam ein Kölner Obdachloser davon, der einen 15-Jährigen sexuell missbraucht hatte.
Prozess vor dem Amtsgericht KölnObdachloser soll 15-Jährigen sexuell missbraucht haben – „Vaterrolle ausgenutzt“
Wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen hat das Amtsgericht Köln einen Landschaftsgärtner zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte den damals 15-jährigen Sohn einer langjährigen Bekannten zu sexuellen Handlungen genötigt. Nach einem umfassenden Geständnis musste das heute volljährige Opfer nicht mehr vor Gericht aussagen.
Köln: Bei langjähriger Bekannter übernachtet
Nachdem der Angeklagte in die Obdachlosigkeit abgerutscht war, hatte die Bekannte den Mann bei sich zu Hause aufgenommen. Deren Sohn kannte er seit dem Kleinkindalter. „Er war sich seiner Stellung als Vaterfigur bewusst und nutzte das vorhandene Vertrauen aus“, hieß es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Beim Legospielen habe er sich dem 15-Jährigen genähert.
Er solle der Mutter nichts erzählen, habe der Angeklagte seinem jungen Opfer gesagt. Tatsächlich offenbarte sich dieser zunächst nicht. Nachdem der Täter jedoch auch nach seinem Auszug immer wieder den Kontakt zu dem Jungen gesucht hatte, mit Anrufen und SMS-Nachrichten, hatte dieser zwei Jahre nach dem Vorfall in seinem Kinderzimmer eine Anzeige bei der Polizei erstattet.
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„Das ist doof gelaufen, das hätte ich besser nicht gemacht“, sagte der Angeklagte. Eine Erklärung für den Missbrauch konnte der Mann nicht liefern. Seine Verteidigerin sagte, der Mandant sei vielleicht intellektuell nicht in der Lage dazu, sein Handeln komplett zu reflektieren. Er wollte dem Jungen mit seinem Geständnis auch den Auftritt im Zeugenstand ersparen, hatte der Angeklagte gesagt.
Kölner Richterin setzt Kontaktverbot fest
„Er hätte das geschafft, hier auszusagen“, entgegnete Opfer-Anwältin Funda Bicakoglu. Ihr Mandant wolle eine Entschuldigung hören, das sei ihm wichtig. Dem kam der Angeklagte nach. Damals, so Bicakoglu, hätte der Junge jemanden gebracht, der ihn unterstützt. Er habe dem Angeklagten vertraut, keine Angst vor ihm gehabt. Das habe dieser ausgenutzt und sich an dem Jungen vergangen.
Der Angeklagte war zwar mehrfach vorbestraft, nicht aber mit Sexualdelikten, zuletzt mit einem Drogenvergehen. Die Richterin beließ es daher bei einer Bewährungsstrafe. Als Auflage setzte sie ein strenges Kontaktverbot fest. Schon nach seiner Entschuldigung hatte der 48-Jährige gesagt, sich nicht mehr bei dem Jungen melden zu wollen. „Das ist auch besser so“, hatte dieser erleichtert geäußert.