Mit abgetrenntem Kopf durch die CityObdachloser droht mit weiteren Enthauptungen – Prozess in Köln

Lesezeit 2 Minuten
Das Foto zeigt den Angeklagten beim Prozess im Kölner Amtsgericht.

Der Angeklagte beim Prozess im Kölner Amtsgericht.

Einem Strafprozess mit bizarren Vorwürfen musste sich ein vielfach vorbestrafter Obdachloser vor dem Kölner Amtsgericht stellen.

Mit einer weiteren Haftstrafe bedachte am Freitag das Amtsgericht Köln den Mann, der im vergangenen Juni einen abgetrennten menschlichen Kopf durch die Bonner Innenstadt getragen hatte. Nach seiner Haftentlassung hatte der 39-Jährige zwei Mitarbeiter eines Ordnungsamtes im Umland bedroht. Sie wären die nächsten, denen er den Kopf abtrenne, soll er gesagt haben.

Bedrohung nach Entlassung aus der JVA Köln

Das Landgericht Bonn hatte den Obdachlosen am 20. Januar wegen Störung der Totenruhe zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte will Revision einlegen, die Entscheidung wurde daher nicht rechtskräftig. Aufgrund mehrmonatiger Untersuchungshaft kam der Mann zunächst auf freien Fuß. Im Rathaus in Hürth wollte er sich danach um eine Unterkunft bemühen.

Am 6. Februar hatte der Angeklagte dort vorgesprochen. Er brauche eine Meldeadresse, um seine Revision absenden zu können. Doch der zuständige Sachbearbeiter war aufgrund einer Autopanne noch nicht da. Ob sie denn nicht wüssten, wer er sei, habe der 39-Jährige im Rathaus gerufen. Er sei derjenige gewesen, der einem Toten in Bonn den Kopf abgeschnitten habe.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Kölner Schnellgericht spricht weiteres Hafturteil aus

Im sogenannten Schnellverfahren kam es am Freitag bereits zum Prozess. Zwei städtische Mitarbeiter bestätigten im Zeugenstand, von dem Mann bedroht worden zu sein. Sie hätten große Angst gehabt, zumal der Angeklagte kurz darauf mit einem grünen Glasbehälter wieder aufgetaucht sei. Angestellt hatte er damit vor seiner Festnahme jedoch nichts.

Die Verteidigerin zweifelte in der Verhandlung an, dass ihr Mandant die Bedrohung ausgestoßen habe: „Das sind nicht seine Worte“. Die Anwältin beantragte daher einen Freispruch, bekam ihn aber nicht. Der Richter zeigte sich überzeugt davon, dass die Vorwürfe zuträfen und verhängte zehn Monate Haft ohne Bewährung. Die Staatsanwältin hatte noch zwei Monate mehr gefordert.

Täter saß schon zwölf Jahre im Gefängnis

Der Verurteilte, der in Marokko als Straßenkind aufgewachsen war, saß in Deutschland bereits zwölf Jahre im Gefängnis. Er will nun eine Sozialtherapie machen. Der 39-Jährige sei durch alle Raster gefallen, so beschrieb es ein Gutachter. Der an Tuberkulose verstorbene Mann, dessen abgetrennten Kopf dieser in Bonn vor das Landgericht gelegt habe, sei sein bester Freund gewesen.

Während der Urteilsbegründung fiel der Angeklagte dem Richter ins Wort. „Sie erzählen immer das gleiche“, sagte der Täter. „Sie haben jetzt Sendepause“, entgegnete der Richter und schlug nach weiteren Störungen mit der Hand auf den Tisch. „Sie rasten doch hier aus, Sie sind kein Richter“, meinte der Beschuldigte da nur. Er werde sich gegen das Urteil zur Wehr setzen.

Nachtmodus
KStA abonnieren