Volksgarten, Rheinpark, StadtgartenWo Sie in Köln grillen dürfen – und wo nicht
- Grillen ist zwar in vielen, aber längst nicht in allen Kölner Grünflächen erlaubt.
- Was man beim öffentlichen Grillen in Köln beachten muss, um keine Bußgelder zu kassieren.
Hier ist Grillen erlaubt
Offizielle Grillplätze gibt es in der Stadt zum Beispiel entlang des Rheinufers, im Stadtwald und am Fühlinger See:
In Rodenkirchen am Rhein-Strand auf Höhe des Campingplatzes bei Strom-Kilometer 681,5. Dort gibt es eine Grillstelle mit Sitzplätzen, aber keine Toiletten.
Der Platz im Stadtwald am Fort VI (Gleueler Straße/Militärring) unweit des Decksteiner Weihers bietet eine Feuerstelle, Sitzplätze und Tische, aber ebenfalls keine Toiletten.
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An der Groov in Zündorf (an der Verlängerung der Ankergasse) gibt es eine Grillanlage mit Sitzplätzen und Unterstellpilz, der Schutz bei Regenschauern bietet. In der Umbegebung befinden sich Kneipen, ein Spielplatz und eine Minigolfanlage.
Auch im Jugendpark in Mülheim nördlich des Rheinparks darf gegrillt werden: an einer offenen Grillstelle mit Sitzmauer nahe der Zoobrücke. Alternativ kann ein Grill beim Jugendpark gemietet werden. www.koelner-jugendpark.de
Am Fühlinger See gibt es gleich vier Grillplätze, teilweise mit Sitzgelegenheiten. Falls alle belegt sind, darf auf dem Gelände auch „frei“ gegrillt werden.
Auch außerhalb der offiziellen Plätze ist in Köln das Grillen – anders als in vielen anderen Städten – in den meisten Grünanlagen möglich.
Beliebte Plätze sind die Wiesen am Aachener Weiher, an den Poller Wiesen, im Blücherpark in Bilderstöckchen oder im Friedenspark und im Volksgarten in der Südstadt.
Außerdem erlaubt
Köln ist erstaunlich liberal, was öffentliches Grillen angeht: In der Nachbarstadt Bonn etwa ist Grillen auf öffentlichen Grünflächen grundsätzlich verboten, so wie in vielen anderen Städten in Deutschland und der Welt auch. Die Stadtverwaltung stellt allerdings gewisse Bedingungen an die Grill-Fans: So fordert sie etwa dazu auf, dass Griller „geeignetes Grillgerät“ verwenden, ohne dies näher zu konkretisieren. Außerdem dürfen die zum Grillen handelsüblichen Stoffe wie Kohle verwendet werden. Sie besteht zudem darauf, dass die von den Abfallwirtschaftsbetrieben eigens aufgestellten Mülleimer für Grillabfälle genutzt werden. Einen Überblick über die Standorte gibt es auf der Internetseite der Abfallwirtschaftsbetriebe.www.grillscouts.awbkoeln.de
Hier ist Grillen verboten
Nicht erlaubt ist das Grillen in folgenden öffentlichen Grünflächen: im Botanischen Garten (Riehl), im Forstbotanischen Garten (Rodenkirchen), in Finkens Garten (Rodenkirchen), im Rheinpark (Deutz), im Rheingarten (Altstadt) und Stadtgarten (Innenstadt). Verboten ist Grillen auch unter Bäumen (der Mindestabstand beträgt zwei Meter), auf Spiel- und Bolzflächen, an Waldrändern (hier beträgt der Mindestabstand 100 Meter). Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss zahlen, wenn das Ordnungsamt kontrolliert. Die Bußgelder reichen von 35 bis 500 Euro – bei schweren Verstößen sogar bis 750 Euro.
Außerdem verboten
Die Benutzung von Einweggrills ist untersagt. Außerdem darf nicht in unmittelbarer Bodennähe gegrillt werden, ein „ausreichender Abstand“ zum Boden ist einzuhalten – was das konkret heißt, bleibt unklar. Es soll aber dazu dienen, „Beschädigungen“, Verbrennen oder Versengen des Bodens sind zu verhindern. Verboten sind auch Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sowie offene Feuer.
Zudem ist es nicht erlaubt, sich vom Grillfeuer zu entfernen, es muss ständig beaufsichtigt werden. Beim Verlassen des Grillplatzes oder bei starkem Wind muss das Feuer vollständig gelöscht werden. Asche und Grillabfälle dürfen nicht im Park liegen gelassen werden, sondern müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Achtung: Strafgelder
Grillen auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen kostet 35 bis 500 Euro – in anderen nicht zugelassenen Bereichen oder bei Nichteinhaltung der Abstände zum Beispiel zu Bäumen 35 bis 300 Euro. Ebenfalls teuer werden kann das „Hervorrufen von Brandgefahr oder erheblicher Belästigungen anderer Personen oder der Umgebung durch Grillen“: 55 bis 500 Euro; die Benutzung von ungeeignetem Grillgerät oder untersagten Substanzen wie Spiritus oder ein nicht ausreichender Abstand zum Boden kosten ebenfalls 55 bis 500 Euro – sofern dieser beschädigt wird. Ohne Beschädigung beträgt die Strafe 35 bis 250 Euro. Ein Maximal-Bußgeld von 750 Euro droht jenen, die ihr Grillfeuer nicht beaufsichtigen oder nicht restlos löschen oder ihre Asche und Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgen.
Desaströse Zustände in Kölner Parks – Acht Millionen Euro Reinigungskosten
Worüber die Anwohner klagen, bestätigen auch die Abfallwirtschafts-Betriebe (AWB): Die Kölner Grünanlagen befinden sich nach warmen, sonnigen Wochenenden oft in einem desaströsen Zustand. „Das ist ein großes Problem“, sagt Wilfried Berf, Sprecher der AWB. „Wir geben jedes Jahr acht Millionen Euro aus, um die Kölner Grünanlagen zu reinigen“, betont Berf. „Es ist schade um das Geld, weil es vermeidbar wäre.“
Besonders betroffen: der Aachener Weiher. Berf: „Dort haben wir schon viele Abfalleimer aufgebaut und unterirdische Müllcontainer installiert.“ Weitere Standorte der insgesamt 26 unterirdischen Behälter befinden sich im Vorgebirkspark oder im Volksgarten. Zusätzliche Aschebehälter sollen die Brandschäden reduzieren. Berf: „Ich halte es für zumutbar, seinen Abfall dort zu entsorgen und zur Not auch einen Müllsack mit nach Hause zu nehmen.“
Mit Grill-Scouts will die AWB der Sache Herr werden: Wir haben Grillscouts“, sagt Berf, „die sprechen die feiernden Gruppen an, machen sie auf das Problem aufmerksam und verteilen Mülltüten.“ Diese Scouts seien oft junge Leute, die mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Augenhöhe reden würden. Acht Grill-Scouts sind von April bis September an Wochenenden mit schönem Wetter in Zweier-Teams in den beliebtesten Grünanlagen wie Aachener Weiher, Volksgarten und den Poller Wiesen unterwegs. Sie verteilen unter anderem After-Grill-Büggel, Säcke für Picknick-Abfälle. (red, se)