Ein ehemaliger Mitarbeiter der AfD-Fraktion im Kölner Stadtrat wurde nach der Störung einer Kundgebung nun zu einer Geldstrafe verurteilt.
Störung einer KundgebungEhemaliger Mitarbeiter der AfD-Fraktion im Kölner Stadtrat verurteilt
Wegen rabiater Störung einer Kundgebung für die Medienfreiheit hat das Amtsgericht am Dienstag einen früheren Mitarbeiter der AfD-Fraktion im Kölner Stadtrat zu einer Geldstrafe von 600 Euro (40 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt. Die angemeldete Versammlung am 30. November 2022 auf dem Gülichplatz nahe dem Wallraf-Richartz-Museum richtete sich gegen eine „Mahnwache“, die die Initiative „Leuchtturm ARD“ gleichzeitig vor dem Museum abhielt. Drinnen fand eine Sitzung des WDR-Rundfunkrats statt. Die Initiative macht sich für einen „GEZ-Gebührenstopp“ stark, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk einseitig berichten würde.
Nach Darstellung der Hauptzeugin, einer 56-jährigen Buchhalterin, kam der Angeklagte aus dem Gebäude, in dem sich das Büro der AfD-Fraktion befindet, suchte Streit und zerriss zunächst ein Plakat. Im Gerangel mit dem Mann um ein zweites Plakat habe sie sich am Mittelfinger eine Prellung zugezogen.
Der Angeklagte habe auch dieses zerstört und es dann auf ein weiteres Plakat am Stativ einer Videokamera abgesehen. Sie sei zusammen mit ihm hingelaufen, durch eine Rempelei zu Fall gekommen, habe sich die Hose aufgerissen, sich gleich wieder aufgerichtet und verhindert, dass auch das dritte Plakat zerrissen wurde. „Ich war wütend, dass ich die Kundgebung nicht so durchziehen konnte, wie ich es wollte.“
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Angeklagter habe Job bei AfD verloren
Der Angeklagte, 32 Jahre alt, hat nach seinen Angaben im Mai den AfD-Job verloren und lebt von Erspartem. Da die Kundgebung vor dem Haus des AfD-Büros stattfand, habe er zuerst geglaubt, es handele sich um einen – nicht angemeldeten – Protest gegen die Partei. „Es war ein Missverständnis“, sagte Verteidiger Gordon Pankalla. Der 32-Jährige räumte nur ein, Plakate zerrissen zu haben. Für die geringfügige Verletzung der Frau, die ihm „ins Gesicht gefasst“ habe, könne er nichts, ebenso wenig habe er sie zu Boden gestoßen.
Vor laufenden Handykameras sei er „nicht so dämlich, eine Straftat zu begehen“. Die im Saal abgespielten Aufnahmen zeigen einen Teil des Geschehens, darunter eine Passage, in der sich der Mann etwa über GEZ-Gebühren und den öffentlichen Muezzinruf auslässt.
Während er den Prozess „völlig albern“ nannte, sprach Pankalla davon, die Anklage sei „politisch motiviert“. Die Abteilung für Staatsschutz und politische Strafsachen der Kölner Staatsanwaltschaft ermittle „immer in eine Richtung“ und mache gemeinsame Sache mit Linksradikalen.
Eine Unterstellung, die sich Staatsanwalt Sinan Sengöz verbat: „Wir sind in einem Rechtsstaat.“ Er beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro (70 Tagessätze à 15 Euro). Das Urteil erging wegen fahrlässiger Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung und Störung einer nicht verbotenen Versammlung. Den Vorwurf, der Angeklagte habe die Frau vorsätzlich zu Fall gebracht, ließ sich nicht beweisen.