Sieben Fälle der Raubserie hat das Kölner Amtsgericht bisher verhandelt. Ein Überblick.
Überfälle in InnenstadtDiese Strafen erhielten die Kölner Halskettenräuber
Es war eine beispiellose Serie von Halskettenraubtaten im vergangenen Jahr, die das Sicherheitsgefühl vieler Kölnerinnen und Kölner nachhaltig erschüttert hat. Zielgerichtet gingen die Täter vor, skrupellos und brutal. Nach der Razzia in einer Flüchtlingsunterkunft in der Innenstadt kehrte zumindest etwas Ruhe ein. Das Amtsgericht hat insgesamt sieben Verfahren verhandelt – ein Wiederholungstäter wanderte am Donnerstag nach seiner Verurteilung direkt in die Abschiebehaft.
Köln: Halskettenräuber sitzt nach Urteil in Abschiebehaft
Im aktuellen Fall musste sich ein 19-jähriger Marokkaner wegen Raubes vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hatte der junge Mann im Oktober vergangenen Jahres im Penny-Markt am Eigelstein zunächst einen 15-Jährigen umarmt und angetanzt, ihm dann sein iPhone aus der Jacke gestohlen. Mit seiner Beute flüchtete der Angeklagte dann in Richtung Hauptbahnhof. Minuten später schlug er dort erneut zu.
Am Bahnhof soll der Heranwachsende dann einen Mann nach Zigaretten gefragt und ihm dabei scheinbar kumpelhaft den Arm um den Nacken gelegt haben. Der Geschädigte konnte gerade noch äußern, dass er Nichtraucher ist, da habe der Täter ihm bereits dessen Kette im Wert von 100 Euro vom Hals gerissen. Der 19-Jährige kam in Untersuchungshaft, erhielt nun vor Gericht vier Wochen Arrest. Mitarbeiter der Ausländerbehörde nahmen ihn direkt zur bald geplanten Abschiebung mit.
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Köln: Keine Bewährung für Halskettenraub in der KVB-Bahn
Bereits im November hatte das Amtsgericht einen 25-jährigen Marokkaner zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der Mann soll im vergangenen Juli an der Mauritiuskirche in KVB-Linie 9 eingestiegen und direkt Ausschau nach potenziellen Opfern gehalten haben. Einem Mann riss er laut Urteilsfeststellungen eine Goldkette im Wert von 660 Euro vom Hals, nachdem er ihn zunächst in ein Gespräch verwickelt hatte. Danach flüchtete er.
Die erbeutete Kette soll der Täter dann für 100 Euro an einen Bekannten verkauft haben. Die Amtsrichterin verneinte eine mögliche Bewährung, da der Marokkaner über keine Wohnanschrift in Deutschland verfügte und ausreisepflichtig war. Auch hatte es dem Beschuldigten offenbar nicht als Abschreckung gedient, dass er nach einem Ladendiebstahl im Modehaus Peek & Cloppenburg auf der Schildergasse bereits kurz in Haft gesessen hatte. Der Raub geschah nur zwei Wochen später.
Köln: Erst ein mildes Urteil, dann Wiederholungstäter
Vergleichsweise milde fiel zunächst das Urteil gegen einen 18-jährigen Marokkaner vor dem Jugendgericht aus. Er erhielt lediglich drei Wochen Arrest. Der Heranwachsende hatte sich laut Urteil im Juni einem Mann am Savoy-Hotel auf der Turiner Straße genähert und nach dem Weg zum Hauptbahnhof gefragt. Dabei riss er dem Mann eine massive Goldkette vom Handgelenk – und zwar so brutal, dass der Überfallene auf die Fahrbahn geschleudert wurde und sich den linken Arm brach.
Elf Tage nach der ersten Verurteilung schlug der 18-Jährige laut Anklage erneut zu. Diesmal soll er bei den Feierlichkeiten zum Christopher Street Day (CSD) am Hauptbahnhof mit Mittätern mehrere Personen angesprochen und umtanzt haben. Einem Mann wurde die Kette vom Hals gerissen. Der Beschuldigte musste sich daher im Oktober erneut vor dem Amtsgericht verantworten. Diesmal wurde härter durchgegriffen. Das Urteil lautete auf immerhin sechs Monate Haft – ohne Bewährung.
Köln: 14-jähriger Serientäter erhält vier Wochen Jugendarrest
Ebenfalls am Raubgeschehen am CSD beteiligt war laut Amtsgericht ein 14-jähriger Marokkaner. Der Jugendliche soll im Juli außerdem mit Komplizen einen Mann am Kaiser-Wilhelm-Ring überfallen und diesem die Goldkette vom Hals gerissen, zudem am Eigelstein und am Appellhofplatz zwei Männer bestohlen haben. Auch soll er am Ebertplatz bei einem Streit zwischen einem Cannabisdealer und einem unzufriedenen Kunden mitgemischt und letzteren bedroht haben. Urteil: vier Wochen Arrest.
Die gleiche Sanktion erhielt im Dezember vor dem Amtsgericht ein 16-jähriger Tunesier. Der hatte laut den Urteilsfeststellungen zwei Monate zuvor einen Mann auf der Domplatte nach Feuer für seine Zigarette gefragt, diesen umarmt und ihm die Goldkette vom Hals gerissen. Der Geschädigte wehrte sich mit einem Klammergriff, die Beute verblieb am Tatort. Drei Tage später soll der jugendliche Straftäter dann 100 Euro aus der Kasse einer Pizzeria in Deutz entwendet haben.
Köln: Zwei Personen im Bereich Ebertplatz die Halskette entrissen
Zehn Monate Gefängnis mit vorbehaltener Bewährung erhielt vor dem Jugendgericht ein 15-jähriger Tunesier, der laut Urteil im Juli vergangenen Jahres eine Frau an der KVB-Haltestelle Ebertplatz angesprochen und ihr eine Goldkette im Wert von 500 Euro entrissen haben soll. Einige Monate zuvor soll der Jugendliche, der im August 2023 mit seinem älteren Bruder nach Köln kam, bereits am Eigelstein einen Mann geschlagen und ausgeraubt haben. Auch hier wurde eine Goldkette erbeutet.
Mehrere Angeklagte waren als unbegleitete jugendliche Flüchtlinge in einer Jugendherberge in der Allerheiligenstraße nahe des Hauptbahnhofs untergebracht. Bei einer ersten Durchsuchung im Sommer fanden die Ermittler dort acht Goldketten, die mutmaßlich aus den Raubgeschehen stammten. Bekannt gewordene Straftaten von über 14-Jährigen würden immer zur Anzeige gebracht, hatte eine Stadtsprecherin damals geäußert und ergänzt: „Es gilt eine Null-Toleranz-Strategie.“