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Vorwürfe gegen Rammstein-SängerHamburger Gericht lehnt Antrag von Till Lindemann gegen Shelby Lynn ab

Lesezeit 3 Minuten
Till Lindemann bei einem Konzert im Juni 2022 in Düsseldorf. Gegen den Rammstein-Sänger haben mehrere Frauen teilweise schwere Kritik geäußert. (Archivbild)

Till Lindemann bei einem Konzert im Juni 2022 in Düsseldorf. Gegen den Rammstein-Sänger haben mehrere Frauen teilweise schwere Kritik geäußert. (Archivbild)

Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wurden drei Aussagen von Shelby Lynn angegriffen, das Gericht entschied für die Nordirin.

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag von Till Lindemann auf einstweilige Verfügung gegen Shelby Lynn zurückgewiesen. Wie Gerichtssprecher Kai Wantzen dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Donnerstagabend bestätigte, hatten die juristischen Vertreter des Rammstein-Sängers drei Aussagen der Nordirin Shelby Lynn angegriffen (AZ: 324 O 256/23).

In der gerichtlichen Beratung am Dienstag (15.8.) wurde entschieden, dass diese Äußerungen durch das Recht auf Meinungsäußerung gedeckt sind. Am Donnerstagabend veröffentlichten auch die Lindemann-Anwälte ein Statement, indem sie die Gerichtsentscheidung dennoch als Erfolg verbuchten.

Till Lindemann gegen Shelby Lynn: Landgericht Hamburg gibt Nordirin Recht

Wie das Landgericht Hamburg am Donnerstagabend auch mitteilte, geht es bei zwei der drei Aussagen um Äußerungen von Shelby Lynn zu einem Rammstein-Konzert im litauischen Vilnius Ende Mai. Darunter ist auch der Instagram-Post vom 25. Mai 2023, der zu der Welle aus Vorwürfen gegen den Rammstein-Sänger führte. Lynn hatte darin geschrieben, dass ihr bei dem Rammstein-Konzert etwas ins Glas gemischt worden sei. Dazu teilte sie ein Foto mit einem Hämatom.

Der Instagram-Beitrag führte zu zahlreichen weiteren Berichten von mutmaßlich betroffenen Frauen und Recherchen zu einem Fan-Castingsystem, das offenbar zum Ziel hatte, Till Lindemann Frauen zuzuführen – wohl auch für Sex. Derzeit laufen noch Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft in Berlin gegen Lindemann.

Shelby Lynn startete Vorwurfswelle gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann

Die Anwälte des Rammstein-Sängers wollten mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung, der nun vom Hamburger Gericht abgelehnt wurde, Aussagen unterbinden. Konkret geht es um Lynns Statements in ihrem Twitter-Profil: „The girl that got spiked AT Rammstein“, schrieb sie dort. Außerdem den Instagram-Beitrag vom 25. Mai mit den Vorwürfen: „I was spiked at the concert, only had 2 drinks at pre party. And Till gave everybody a tequila shot. I don't know when this happened or how“, schrieb Lynn darin.

Wie das Gericht nun entschied, handelt es sich bei diesen Statements nicht um Verdachts-, sondern Meinungsäußerungen: „Für den Leser werde deutlich, dass sie eine Verabreichung von Drogen wertend daraus schlussfolgere, dass sie lediglich drei Getränke zu sich genommen habe und sich sodann plötzlich in einem für sie nicht anders erklärlichen Zustand befunden habe“, heißt es in der Erklärung des Gerichts. In der Abwägung zwischen Till Lindemanns Persönlichkeitsrecht und Shelby Lynns „Meinungsäußerungsfreiheit“ überwiege das Recht der Nordirin, erklärte das Gericht.

Auch in der dritten angegriffen Aussage gab das Hamburger Gericht Shelby Lynn Recht: „She believes her drink was spiked“, hieß es in einem Artikel der britischen BBC. Dies sei laut Gericht keine Äußerung von Shelby Lynn gewesen, sondern Interpretation des BBC-Autors, weswegen Lynn nicht belangt werden könne.

Entscheidung des Landgerichts Hamburg: Till Lindemanns Anwälte veröffentlichen Presseerklärung

Obwohl der Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt wurde, verbuchen die Anwälte von Till Lindemann, die Kanzlei Schertz/Bergmann, den Vorgang offenbar als Erfolg. In einer eigenen Presseerklärung heißt es: „Auch wenn der Verfügungsantrag unseres Mandanten zurückgewiesen wurde, sprechen die Entscheidungsgründe des Beschlusses zugunsten unseres Mandanten.“ Sie argumentieren, dass wenn Shelby Lynn keinen Verdacht geäußert hat, auch die daraus entstandenen Vorwürfe gegen Lindemann und die Berichterstattung rund um den Rammstein-Sänger „haltlos“ seien.

Die Anwälte vermuten, dass die Entscheidung des Landgerichts Hamburg auch Auswirkungen auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Berlin habe. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren eingeleitet, nachdem Dritte sich auf Medienberichte und Shelby Lynns Vorwürfe bezogen hatten. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.