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Wegen Ausfalls dutzender FlügeLufthansa will nach Blockaden Schadenersatz von „Letzter Generation“

Lesezeit 2 Minuten
Düsseldorf: Polizisten stehen auf dem Flugfeld und versuchen Aktivisten der Gruppe Letzte Generation am Flughafen vom Asphalt zu lösen, nachdem diese sich festgeklebt hatten.

Bei drei Klima-Protesten durch die „Letzte Generation“ kam es zu mehreren Flugausfällen.

In Düsseldorf, Hamburg und Berlin waren mehrere Fluggesellschaften des Lufthansa-Konzerns von Blockaden der Aktivisten betroffen.

Der Lufthansa-Konzern verlangt Schadenersatz nach den Flughafen-Bockaden durch die „Letzte Generation“. Man beabsichtige, für sämtliche Fluggesellschaften der Gruppe Ansprüche geltend zu machen, erklärte eine Sprecherin des Konzerns am Montag in Frankfurt.

Es geht dabei um dutzende Flüge, die am 13. Juli diesen Jahres bei Blockaden in Düsseldorf und Hamburg ausgefallen waren sowie um einen Klima-Protest am 24. November 2022 am Berliner Hauptstadtflughafen. Mit ihrem Protest wollten die Aktivisten auf negative Klimafolgen des Luftverkehrs hinweisen.

Bei Eurowings sind aufgrund des Klima-Protests 55 Flüge ausgefallen

Lufthansa äußerte sich zunächst nicht zur Schadenshöhe, die aber in die Millionen Euro gehen dürfte. Das hatte der Luftfahrt-Experte Gerald Wissel der „Rheinischen Post“ gesagt. Allein bei der Lufthansa-Tochter Eurowings waren an den drei fraglichen Tagen 55 Flüge ausgefallen. Dazu kommen Flüge der Konzerngesellschaften Austrian, Swiss und Lufthansa. Auch der Flughafen Düsseldorf hatte angekündigt, seine Ansprüche durchsetzen zu wollen.

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Bei allen drei Aktionen waren Mitglieder der Letzten Generation festgenommen worden, nachdem sie sich auf den Rollbahnen festgeklebt hatten. Die Polizei hatte Ermittlungen gegen die Personen aufgenommen, die nun auch als Beklagte für die Schadenersatzforderungen in Frage kommen.

Anders als bei Blockaden des Straßenverkehrs könnte ein wirtschaftlicher Schaden an Flughäfen möglicherweise leichter berechnet werden. Die Fluggesellschaften Condor und Tuifly prüfen ebenfalls ihre Ansprüche, äußerten sich am Montag aber nicht zu der Frage, ob sie tatsächlich klagen wollen. (dpa)