Im kommenden Jahr könnte es wieder mehr Kindergeld geben. Für dieses Jahr will Christian Lindner nur Freibeträge bei der Steuer anheben.
„Existenzminimumbericht abwarten“Lindner stellt Kindergelderhöhung für 2025 in Aussicht
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat eine Erhöhung des Kindergelds im kommenden Jahr in Aussicht gestellt. Wie viel Geld Eltern künftig mehr erhalten könnten, steht aber noch nicht fest. „Für die genaue Höhe müssen wir den Existenzminimumbericht im Herbst abwarten“, sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Aktuell bekommen Eltern pro Kind monatlich 250 Euro Kindergeld überwiesen - mindestens bis zum 18. Geburtstag, für Kinder in Ausbildung oder Studium auch länger.
Erhöhung des Kindergelds: Das sind die Pläne für 2025
Die von Lindner ins Gespräch gebrachte Erhöhung ist im Grunde eine logische Folge aus seiner Ankündigung, im kommenden Jahr erneut die kalte Progression ausgleichen zu wollen. Darunter versteht man die Auswirkung einer hohen Inflation auf die Einkommensteuer. Zum Ausgleich wird unter anderem der steuerliche Grundfreibetrag angepasst, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss.
Infolgedessen steigt dann auch der Kinderfreibetrag in der Lohn- und Einkommensteuer. Das Kindergeld wird in der Regel nachgezogen und ebenfalls angepasst. Denn Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Der Freibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen. Kinder aus einkommensschwachen Familien können neben dem Kindergeld auch einen Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro pro Monat erhalten.
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Pläne für 2024 für Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
Für das laufende Jahr will Lindner zwar Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag sogar rückwirkend zum Januar anheben, das Kindergeld aber nicht antasten. „Das Kindergeld wurde bereits 2023 sehr stark und überproportional erhöht, um Familien zu entlasten“, sagte er. „Das war ein großer Erfolg. Deshalb steht aber erst 2025 die nächste Erhöhung an.“ Die Argumentation: Die Anhebung im vergangenen Jahr sei so groß ausgefallen, dass man dieses Jahr darauf verzichten könne.
Eine Anpassung des Grund- und Kinderfreibetrags sei dagegen allein schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig. Damit werde die Erhöhung des Kindergelds aus dem Jahr 2023 steuerlich nachgezogen. Außerdem, so argumentierte Lindner in der Vergangenheit, mache auch die Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar höhere Freibeträge für die arbeitende Bevölkerung zwingend. „Leider wird das bisher von SPD und Grünen blockiert“, sagte der FDP-Politiker dem RND.
Zum Jahreswechsel war der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro gestiegen, der Kinderfreibetrag auf 9312 Euro. Lindners Argumentation zufolge wären wegen der deutlichen Bürgergeld-Erhöhung aber noch höhere Freibeträge nötig. Die SPD dagegen hält es für ungerecht, den Kinderfreibetrag anzuheben, ohne gleichzeitig das Kindergeld zu erhöhen. So würden nur Familien mit hohen Einkommen entlastet. Für Familien mit niedrigeren Einkommen sei das Kindergeld ausschlaggebend. Die Vorsitzende der Gruppe Die Linke im Bundestag, Heidi Reichinnek, warf Lindner „Parteipolitik auf dem Rücken der Familien“ vor.
Was das mit der Kindergrundsicherung zu tun hat
Ab 2025 sollen die Leistungen für Familien nach den Plänen der Ampel-Regierung in der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden, darunter neben dem Kindergeld auch Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und der Kinderzuschlag. Damit soll erreicht werden, dass künftig alle Familien, denen entsprechende Leistungen zustehen, diese auch vollumfänglich erhalten. Ein höheres Kindergeld würde also zu einer höheren Kindergrundsicherung führen.
Aktuell ist aber noch völlig offen, ob die Einführung zum Januar 2025 überhaupt gelingt. Denn das Gesetz ist im Bundestag noch nicht beschlossen - und FDP und Grüne sind unzufrieden mit der Vorlage von Familienministerin Lisa Paus (Grüne). (dpa)