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MordprozessPolizist fand Aussagen des Gummersbachers widersprüchlich

Lesezeit 2 Minuten
Außenansicht des Landgerichts Köln. Dort muss sich zurzeit ein Gummersbacher wegen des Vorwurfes des Mordes verantworten.

Beim Mordprozess am Landgericht Köln sagte ein Kriminalbeamter aus Gummersbach als Zeuge aus, dass ihm Aussagen des 22-jährigen Angeklagten widersprüchlich vorgekommen seien.

Ein Gummersbacher (22) muss sich vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Anklage lautet auf Mord: Er soll seinen Opa erst sediert und dann dessen Haus angezündet haben.

Im Prozess wegen der mutmaßlichen Ermordung eines Mannes (83) durch seinen Enkel und der schweren Brandstiftung an dessen Haus in Gummersbach im Juli 2022 hat am Montag ein Polizeibeamter (53) aus dem Oberbergischen Kreis ausgesagt. Zunächst, so berichtete der Beamte vor Gericht, habe sich der Angeklagte als Retter des Großvaters dargestellt. Dem Polizisten kamen aber bald massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit des jungen Mannes.

Die Aussage des 22-Jährigen sei ihm „skurril“ und „widersprüchlich“ vorgekommen, versicherte der Beamte im Zeugenstand vor dem Kölner Landgericht. Dort wird seit Mitte Juli ein Prozess gegen den 22-Jährigen vor einer Schwurgerichtskammer geführt.

Das klang für mich unglaubwürdig.
Kriminalbeamter im Zeugenstand über Aussagen des Angeklagten

Der Angeklagte habe zunächst nur unvollständige Angaben zur Rettung des Großvaters gemacht, sagte der Polizist aus. So habe er erklärt, den Großvater aus dem Haus gerettet zu haben. Als der Polizeibeamte den Hausschlüssel verlangte, habe der 22-Jährige gesagt, keinen zu haben, darum habe er eine Terrassentür eingetreten.

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Zuvor habe er aber noch seine Schwägerin angerufen, ihr vom Brand berichtet und sie gebeten, die Feuerwehr zu alarmieren. Der Zeuge dazu: „Wenn man bemerkt, dass das Haus brennt, und ich will den Großvater retten, dann führe ich nicht erst noch Telefonate. Das klang für mich unglaubwürdig.“

Zudem, berichtete der Polizist, sei er von der Leitstelle informiert worden, dass sich noch während des Brandes ein anonymer Zeuge gemeldet habe. Dieser habe den Angeklagten als Täter beschuldigt und mitgeteilt, dass der 22-Jährige in der Vergangenheit bereits mehrfach mit Bränden in Verbindung gebracht und als Verdächtiger geführt worden sei.

In der Sitzung wurde zudem das rechtsmedizinische Gutachten vorgestellt. Demnach verstarb der 83-jährige an einer Rauchgasvergiftung, die jedoch nur in Verbindung mit den zahlreichen Vorerkrankungen des Opfers an Herz und Lunge erklärbar sei. Der Sachverständige konnte nicht ausschließen, dass der 83-Jährige möglicherweise einen Herzinfarkt oder Herzrhythmusstörungen erlitt und daraufhin eine Zigarette fallen ließ, die den Brand ausgelöst haben könnte.

Prozess geht weiter

Wie sich ein Schlafmittel, das der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft dem Großvater verabreicht haben soll, auf den Bewusstseinszustand des 83-Jährigen ausgewirkt haben könnte, das soll ein zusätzliches Gutachten erst noch klären. Der Prozess wird fortgesetzt.