Der 22-Jährige schweigt bislang vor dem Kölner Landgericht. Die Anklage legt dem Mann schwere Brandstiftung mit Todesfolge zur Last.
Mord-AnklageGummersbacher soll das Haus seines Großvaters angezündet haben
Gegen Mittag erreichte die 27-Jährige ein Anruf ihres Schwagers: „Du musst nach Hause kommen, es brennt. Der Opa ist mit einer Zigarette eingeschlafen.“ Von ihrer Arbeitsstelle, die lediglich fünf Fußminuten entfernt liegt, sei sie gleich losgerannt. Mit ihrem Schwager sei sie hintenrum ins Haus gegangen: „Wir haben ,Opa', geschrien, aber wir haben nicht gewusst, wo er ist“, schilderte die 27-Jährige am Dienstag die dramatische Szenerie am 13. Juli 2022. Damals brannte es in dem Gummersbacher Haus, in dem der 83-jährige Opa mit der 27-Jährigen und deren Ehemann lebte. An den Folgen des Brandes verstarb er.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt einen 22-jährigen Enkel des Mordes. Laut Anklageschrift soll er seinem Großvater heimlich zehn Tabletten eines Schlafmittels verabreicht und später das Feuer gelegt haben, um ihn heimtückisch zu ermorden. Zudem legt die Anklage dem Mann schwere Brandstiftung mit Todesfolge zur Last. Der 22-Jährige schweigt bislang vor Gericht.
Das Motiv des Angeklagten aus Gummersbach ist bislang unbekannt
Ein Motiv, warum der Angeklagte seinen 83 Jahre alten Großvater ermordet haben soll, nennt die Anklage nicht. Und auch die 27-Jährige — sie ist mit dem Halbbruder des Angeklagten verheiratet und lebte mit diesem und dem Großvater in einem Haus — konnte kein Motiv nennen, warum der Angeklagte dem 83-Jährigen nach dem Leben getrachtet haben soll.
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Sie gab Einblicke in Konflikte, die es zwischen dem Großvater, dessen Sohn und ihrem Mann gegeben habe. Großvater und Sohn hätten oft Streit gehabt. Der Sohn habe damals mit seiner Freundin in einer Wohnung in dem Haus gewohnt. Wegen des Streits mit dem Sohn habe der 83-Jährige das Haus an ihren Mann überschrieben, sagte die Zeugin. Daraufhin habe es „Anschläge“ gegeben. So sei die Haustür in Brand gesteckt und das Fahrzeug ihres Mannes beschädigt worden.
Seit der Großvater tot sei, verlange der Vater ihres Mannes über einen Anwalt seinen Erbpflichtteil. Über das Verhältnis des Großvaters zum Angeklagten konnte die 27-Jährige nichts Negatives berichten. Seltsam sei nur, dass der 22-Jährige zwei Tage vor dem Brand in einem Chat gewarnt habe, der Opa solle nicht mit Zigarette in der Hand einschlafen. Das habe er beobachtet. „Ich habe nicht einmal gesehen, dass dem Opa Asche von der Zigarette abgefallen ist“, sagte die Zeugin.