Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen wird es wegen der Coronakrise keine Ausgangssperre geben. Die Mehrzahl der Länder haben sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag auf ein verschärftes Kontaktverbot verständigt, das mit Ausnahme von ein paar regionalen Besonderheiten bundesweit gelten soll.
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„Wir dürfen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern wir müssen die Unvernünftigen bestrafen. Hart und klar“, begründete NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am Sonntag in Düsseldorf die Entscheidung. Die allermeisten Bürger hätten „den Ernst der Lage erkannt“. Man beobachte aber immer noch viel Unvernunft. „Es gibt Menschen, die mich wütend machen, wenn ich von Corona-Parties und anderen Veranstaltungen lese. Das dulden wir jetzt nicht mehr“, sagte Laschet. „Wir gehen jetzt konkret gegen alle die vor, die Regelbrecher sind.“
Was heißt das konkret? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den Entscheidungen des Landeskabinetts vom Sonntag
Was bedeutet das Kontaktverbot?
Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind verboten. Ausnahmen gelten für Kernfamilien, Lebenspartner, bei zwingenden geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen, für den öffentlichen Personennahverkehr und bei Beerdigungen.
Alle Restaurants und Gaststätten werden – so weit noch nicht geschehen – geschlossen. Das gilt auch für die Bereiche der Dienstleistungsbranche, in denen Menschen ganz nah aufeinandertreffen, also beispielsweise Friseure, Massagesalons oder Tattoostudios.
Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit durch ärztliches Attest nachgewiesen ist und Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Was ist mit dem Außer-Haus-Verkauf bei Lokalen und Imbissen?
Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.
Was ist mit dem Handwerk?
Handwerker und Dienstleister dürfen weiter arbeiten, müssen Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen treffen. Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, orthopädische Schuhmacher und andere Handwerker mit Geschäftslokal dürfen nichts verkaufen, was nicht mit ihrem Handwerk zu tun hat. Ausgenommen ist notwendiges Zubehör.
Wie wird das Kontaktverbot geregelt und ab wann tritt es in Kraft?
Mit einer Rechtsverordnung, die das NRW-Gesundheitsministerium noch am Sonntag erlassen hat. Sie ist verbindlich. Das Verbot ist ab Montag in Kraft. Es gilt wie alle anderen Maßnahmen vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April.
Wer kontrolliert das Verbot?
Die Polizei und die Ordnungsämter in den Städten und Gemeinden. Verstöße sollen nach den Worten Laschets „hart verfolgt“ werden. Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.
Ob der Shutdown zu einer derart verlangsamten Ausbreitung des Virus führe, dass die Krankenhäuser nicht überlastet würden, lässt sich laut Robert-Koch-Institut (RKI) frühestens Ende März beurteilen: „Man müsste nach zehn bis zwölf Tagen sehen, ob diese Maßnahmen greifen“, sagt RKI-Vizepräsident Lars Schaade.
Was geht es mit dem Rettungspaket für die NRW-Wirtschaft weiter?
Die Landesregierung hat am Sonntag den 25 Milliarden Euro umfassenden NRW-Rettungsschirm zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Das Gesetzespaket soll am kommenden Dienstag in einer Sondersitzung des Landtags in einem Durchlauf verabschiedet werden. Um ein Sondervermögen zu bilden, müssen ein Rettungsschirmgesetz und ein Nachtragshaushalt für 2020 beschlossen werden.
Was enthält das Rettungspaket?
Es erleichtert die Kreditaufnahme. Der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung wird um 4,1 Milliarden Euro auf fünf Milliarden Euro ausgeweitet. Der Rahmen für Gewährleistungen und Rückbürgschaften wird um 900 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöht.Das Landesministerium der Finanzen wird ermächtigt, gegenüber der NRW-Bank eine Haftungsfreistellung bis zu einer Höhe von fünf Milliarden Euro zu übernehmen.
Hilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige können zusätzlich zu den geplanten Bundesprogrammen und Soforthilfen beim Land beantragt werden. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden. Das Land wird die Kredite für den Rettungsschirm nicht auf einmal, sondern in Tranchen in Abhängigkeit von den benötigten Ausgaben aufnehmen.
Was plant das Land an Erleichterungen in der Coronakrise?
Der Ministerpräsident kündigte überdies an, die Notbetreuung an Schulen und Kindergärten auf mehr berufstätige Elterngruppen auszuweiten. Das soll für die Wochenenden und die Osterferien gelten.
Auch die Gesundheitsämter der Kommunen soll mit Landespersonal aufgestockt werden. Bedienstete der Landesregierung und nachgeordneter Behörden sollen in den Gesundheitsämtern das regionale Krisenmanagement übernehmen, beispielsweise Kontaktpersonen von Infizierten beraten, die Hotlines verstärken, Patientendaten erfassen und übertragen. „Da muss geschultes Personal bereitstehen, dass diese Hotlines kompetent bedient“, sagte Laschet. Hunderttausende Bürger nutzten diese Hotlines.