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Streit über LabortheseDrosten und Physiker Wiesendanger treffen sich vor Gericht

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Drosten 190522

Christian Drosten

Hamburg – Das Landgericht Hamburg befasst sich am Freitag mit dem Streit zwischen dem Berliner Virologen Christian Drosten und dem Hamburger Physiker und Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger über den Ursprung des Coronavirus. In der mündlichen Verhandlungen geht es um Äußerungen Wiesendangers in einem Interview des Magazins „Cicero“, das am 2. Februar dieses Jahres unter der Überschrift: „Stammt das Coronavirus aus dem Labor? - „Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt““ erschienen war.

Wiesendanger warf darin dem Direktor des Instituts für Virologie an der Charité vor, die Gesellschaft über den Ursprung der Corona-Pandemie gezielt zu täuschen. Auch anderen internationalen Virologen, die von einem Ursprung des Virus aus dem Tierreich ausgehen, warf er bewusste Irreführung und Vertuschung vor. Dabei bezog er sich vor allem auf einen offenen Brief, den 27 Virologen am 19. Februar 2020 in der Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlicht hatten. Darin wiesen sie die Behauptung, das Virus habe keinen natürlichen Ursprung als Verschwörungstheorie zurück.

Drosten erwirkte einstweilige Verfügung gegen Wiesendanger

Nach Erscheinen des „Cicero“-Interviews hatte Drosten Wiesendanger abgemahnt und am 14. März dieses Jahres eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. So dürfe der Nanowissenschaftler etwa die Behauptung, dass Drosten die Öffentlichkeit gezielt getäuscht habe, nicht wiederholen. Wiesendanger hat gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt.

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Nach seiner Überzeugung sprechen viele Indizien dafür, dass Sars-CoV-2 durch einen Laborunfall am virologischen Institut in der chinesischen Stadt Wuhan entstanden ist. Seine Position will Wiesendanger persönlich vor Gericht vertreten. Es gehe um „Äußerungen im Zusammenhang mit einer der entscheidendsten Fragen der Menschheit in den vergangenen hundert Jahren“, erklärte er.

Drosten bezeichnete Wiesendanger als „Exremcharakter“

Drosten äußerte sich vor der Verhandlung zunächst nicht. Eine Sprecherin der Berliner Charité hatte Anfang März mitgeteilt: „Das von „Cicero“ veröffentlichte Interview mit Herrn Wiesendanger enthält eine Vielzahl von unzutreffenden Tatsachenbehauptungen, durch die die Persönlichkeitsrechte von Professor Drosten verletzt werden.“ Das Magazin und der Wissenschaftler seien daher „insbesondere aufgefordert worden, falsche Behauptungen zu unterlassen, dass Professor Drosten die Öffentlichkeit über den Ursprung des Virus getäuscht und sich an angeblichen Vertuschungsaktionen beteiligt habe“.

Nach Erscheinen des Interviews hatte Drosten seinen Kontrahenten auf Twitter als „Extremcharakter“ bezeichnet.

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Das Interview ist derzeit online nicht abrufbar. Das Magazin hat stattdessen eine Erklärung veröffentlicht, wonach man die einzelnen Punkte derzeit juristisch prüfe und die inhaltlichen Ergebnisse der Auseinandersetzung zwischen Drosten und Wiesendanger abwarte. Dass das Gericht am Freitag bereits ein Urteil verkündet, gilt als unwahrscheinlich. (dpa)