Düsseldorf – Mit schweigenden Angeklagten und einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter hat am Freitag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen die mutmaßlichen Rizin-Bombenbauer von Köln begonnen.
Zum Auftakt des Staatsschutzverfahrens warf die Bundesanwaltschaft dem 30-jährigen Tunesier Sief Allah H. und seiner 43 Jahre alten deutschen Ehefrau Yasmin H. vor, eine hochgefährliche Biowaffe für einen islamistischen Anschlag hergestellt zu haben.
Es handelt sich um den bundesweit ersten Fall dieser Art. Zur Produktion der Biowaffe habe das Paar hochtoxisches Rizin in seiner Wohnung in Köln-Chorweiler produziert, sagte Oberstaatsanwältin Verena Bauer bei der Verlesung der Anklageschrift.
„Nahezu alle Utensilien beschafft“
Das Ehepaar habe eine mit Rizin und Stahlkugeln gefüllte Streubombe herstellen und in einem unbekannten geschlossenen Raum zünden wollen, womöglich in einem Restaurant oder Einkaufszentrum. „Nahezu alle dazu erforderlichen Utensilien wurden von ihnen beschafft“, sagte Bauer.
Bereits vor den Versuchen mit Rizin soll Sief Allah H. laut Anklage mit aus Feuerwerkskörpern entnommenem Sprengstoff auf einer Grünfläche erfolgreich einen Sprengversuch ausgeführt haben. Dann beschaffte sich das Paar der Bundesanwaltschaft zufolge im Onlinehandel ungefähr 3300 Rizinussamen. Daraus sollen die beiden zunächst 84,3 Milligramm Rizin hergestellt haben, die in ihrer Wohnung in Köln-Chorweiler im Juni vergangenen Jahres bei dem Großeinsatz des Bundeskriminalamts (BKA) unter Beteiligung von Spezialisten des Robert-Koch-Instituts gefunden wurden.
Befangenheitsantrag gegen Richter van Lessen
Nur durch die Festnahme von Sief Allah H. sollen die Produktion einer größeren Menge des Supergifts und der Bau einer Sprengvorrichtung verhindert worden sein, hob die Anklagevertreterin hervor. Neben dem Rizin hatten die Ermittler in dem Hochhaus auch 250 Metallkugeln, zwei Flaschen acetonhaltigen Nagellackentferner sowie Drähte mit aufgelöteten Glühbirnen gefunden. Zudem befasste sich das Paar laut Bundesanwaltschaft mit der Herstellung des Sprengstoffs Ammonal.
Zum Prozessbeginn kündigten H. und seine Ehefrau über ihre Anwälte an, dass die sich derzeit nicht zu den Vorwürfen äußern werden. Der Anwalt des Tunesiers stellte zudem einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Jan van Lessen.
Die Hauptverhandlung wurde dennoch fortgesetzt, über den Antrag will der Staatsschutzsenat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Der Bundesverfassungsschutz war den mutmaßlichen Islamisten durch Hinweise auf die Spur gekommen, wonach sich ein Tunesier mit Wohnsitz in Köln um die Anschaffung hochgiftiger Substanzen bemühte. Sief Allah H. wurde am 13. Juni 2018 festgenommen, später auch seine Ehefrau. Dem Paar drohen bis zu 15 Jahre Haft. (afp)