Ein Sachbearbeiter des städtischen Fuhrparkmanagements in Aachen hat ausgemusterte Fahrzeuge auf einer Auktionsplattform „unter falschen wertmindernden Angaben platziert und anschließend selbst ersteigert“.
Fristlose KündigungBetrug bei Online-Versteigerung städtischer Fahrzeuge in Aachen
Von Schuldbewusstsein fehlte offensichtlich jede Spur. Mit seiner Klage gegen seine außerordentliche Kündigung scheiterte ein Sachbearbeiter des städtischen Fuhrpark- und Gerätemanagements vor dem Arbeitsgericht Aachen jedoch krachend. Der Mann hatte nach Einschätzung seines Arbeitgebers ausgemusterte Fahrzeuge und Maschinen in seinem Zuständigkeitsbereich auf einer Auktionsplattform unter falschen wertmindernden Angaben platziert und anschließend selbst ersteigert.
Beim Stadtbetrieb Aachen war der Mitarbeiter für den Verkauf von Fahrzeugen zuständig, die steuerlich bereits komplett abgeschrieben wurden. Bei Pkw beispielsweise ist das bereits nach sechs Jahren der Fall, bei Lkw nach neun. Die Versteigerung derartige Fahrzeuge habe in den vergangenen vier Jahren etwa eine Million Euro eingebracht, teilte die Pressestelle der Aachener Stadtverwaltung mit.
Auktionen ähnlich wie auf Ebay
Der fristlos gekündigte Mitarbeiter war nach Angaben des Arbeitsgerichtes dafür zuständig, einige dieser Fahrzeuge auf der Plattform Vebeg zu hinterlegen und die dafür notwendigen Datenblätter auszufüllen. Dies ist das Verwertungsportal des Bundes, das treuhänderisch Fahrzeuge und Geräte für Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Einrichtungen versteigert. Die Auktionen verlaufen ähnlich wie beispielsweise auf Ebay.
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Bei einem Mercedes Vito, den er dieses Jahr ersteigert hat, soll der gekündigte Sachbearbeiter nach Angaben des Arbeitsgerichtes zuvor sowohl den Vierradantrieb als auch den Kilometerstand verschwiegen haben. Zudem habe er im Datenblatt behauptet, der Wagen habe keinen Tüv mehr, „obwohl dieser bis Juni 2023 eine gültige Plakette hatte“. Für knapp über 9000 Euro soll er den Mercedes dann ersteigert haben. Vergleichbare Modelle mit Allradantreib brächten auf anderen Plattformen jedoch Preise um die 20.000 Euro, hieß es.
Auf städtischer Verkaufliste falsche Namen angegeben
Bei einem anderen Mercedes Vito, den er erworben hat, habe er zuvor ein Foto eines älteren Fahrzeuges auf die Plattform gestellt und wiederum keinen Kilometerstand angegeben, obwohl dieser „unproblematisch im Display ablesbar“ gewesen sei. Und im August 2021 habe der Mann einen Dacia zum Onlineverkauf freigegeben. „Er erwarb das Fahrzeug dort und gab in der internen Verkaufsliste einen falschen Namen an“, teilte das Arbeitsgericht mit: „Ob das Fahrzeug die in dem Datenblatt beschriebenen Mängel hatte, blieb zwischen den Parteien streitig.“
In seiner Klage gegen die Kündigung argumentierte der Ex-Angestellte unter anderem damit, dass die Fahrzeuge doch abgeschrieben waren und das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hatten. Entsprechend wären die Informationen für die Versteigerung auf das Nötigste zu beschränken gewesen. Im Zweifel hätte „die Fahrbereitschaft verneint werden“ müssen. Zudem habe er die Fahrzeuge „aus verschiedenen Gründen teilweise nicht besichtigen können“ und habe sich deshalb auf Informationen Dritter verlassen müssen. Wer ihm diese Informationen im Einzelnen gegeben habe, wisse er nicht mehr bezüglich aller Verkäufe.
Stadtmitarbeiter „hat seine Stellung missbraucht“
Das Gericht aber überzeugten diese Angaben nicht. Es wies die Kündigungsschutzklage ab. Nach Paragraf 9 der Dienstordnung dürften „Bedienstete in dienstlichen Angelegenheiten, die ihre persönlichen Interessen berühren könnten“, grundsätzlich „nicht für sich selbst oder ihre Angehörigen tätig werden“, heißt es im Urteil.
Der Kläger habe seine Stellung missbraucht und bewusst unwahre Angaben in die Verkaufsunterlagen aufgenommen, um die Gegenstände später zu erwerben. Zudem habe der Sachbearbeiter „zur Verschleierung der Erwerbe falsche Namen in die interne Verkaufsliste der Stadt eingetragen. Gegen das Urteil (AZ: 6 Ca 1410/22) kann noch Berufung eingelegt werden.
Fälle von Korruption im Öffentlichen Dienst auch in Köln
In den vergangenen Monaten hat Betrug oder Korruption im öffentlichen Dienst auch in Köln immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Im Oktober beispielsweise wurde eine Gruppenleiterin des Kölner Ausländeramtes in Untersuchungshaft genommen, weil sie Ausweisdokumente gefälscht haben soll, mit denen dann angebliche Asylbewerber nach Deutschland geschmuggelt wurden.
Im September hat die Staatsanwaltschaft Köln eine Anklageschrift vorgelegt, nach der ein technischer Angestellter des Bauaufsichtsamtes Bestechungsgeld von drei Männern angenommen haben soll, die im Gegenzug eine Baugenehmigung für den Betrieb von Wettbüros erhalten wollten.
Und im Juli hat das Landgericht Köln drei ehemalige Mitarbeiter der Stadtverwaltung Frechen zu drei beziehungsweise dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Männer hatten im Zusammenhang mit Aufträgen für die Versorgung, Ausstattung und Bewachung von Geflüchtetenunterkünften über einen langen Zeitraum Schmiergelder kassiert. In teilweise umfangreichen Geständnissen hatten sie ihr Fehlverhalten auch eingeräumt. Insgesamt ist von einem Gesamtschaden von rund 1,2 Millionen Euro die Rede. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich im Laufe des Prozesses entsetzt darüber, wie leicht die Stadtverwaltung den Mitarbeitenden den Betrug gemacht hatte.