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DNA-TestThomas Drach unterliegt vor Gericht – Angeklagter muss Blutprobe abgeben

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Thomas Drach Gericht1

Thomas Drach im Gerichtssaal.

Köln – Eine DNA-Mischspur an einem der ausgebrannten Fluchtfahrzeuge gilt als Indiz, um den 61 Jahre alten Thomas Drach wegen vier Raubüberfällen in Köln, Limburg und Frankfurt/Main zu überführen. Der Mammutprozess hat vor wenigen Tagen in Köln begonnen.

Doch so ganz sicher sind sich die Ermittler nicht. Denn der nicht eindeutige Treffer in der Kriminellen-Dateibank des Bundeskriminalamts basiert auf einem kaum noch brauchbaren genetischen Fingerabdruck. Diesen hatte der ehemalige Entführer des Tabak-Millionärs Jan Phillipp Reemtsma nach seiner Verhaftung im Jahr 1998 abgegeben.

Vor dem Hintergrund wollte die Staatsanwaltschaft eine neue DNA-Probe bei dem inhaftierten Angeklagten abnehmen lassen. Monatelang hatte der gebürtige Kölner über seiner Anwälte die Gerichte bemüht, um diese Maßnahme zu verhindern. Damit ist es jetzt vorbei.

Georg Winkel, Sprecher des Oberlandesgerichts Köln (OLG) bestätigte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage, dass Drach „laut einem Beschluss vom 19. Januar eine Blutprobe abgeben muss. Damit wurde seine Beschwerde abgelehnt“. Der Richterspruch dient nach seinen Worten dazu, „ein DNA-Profil nach neuen wissenschaftlichen Standards zu erstellen“.

Das heißt: Bis zu 16 Merkmale (Allele) müssen bei einem genetischen Fingerabdruck übereinstimmen, um den Täter sicher zu identifizieren. Im strafrechtlichen Idealfall weist der DNA-Beweis eine spezielle genetische Kombination auf, die nur auf eine Person von rechnerisch 30 Milliarden Menschen zutrifft.

Mischspur am Kennzeichen des Tatwagens

Nach dem letzten Raubzug des Angeklagten bei IKEA in Frankfurt/Main am 9. November 2019 hatten die Strafverfolger am hinteren Kennzeichenhalter des ausgebrannten Tatwagens eine DNA-Mischspur entdeckt. Dieser Fund weise „die Merkmale“ Drachs auf, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tatverdächtige, der auch bei diesem Beutezug einen Wachmann mit einem Schuss aus einem Revolver lebensgefährlich verletzt haben soll, beim Anbringen gestohlener Kennzeichen versehentlich einen genetischen Fingerabdruck hinterlassen hatte.

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Seit Anfang Februar muss sich Drach vor dem Kölner Schwurgericht wegen versuchten Mordes und schweren Raubüberfalls verantworten. Andreas Kerkhof, Drachs Verteidiger, weist die Vorwürfe zurück. „Diese ergänzende DNA-Untersuchung wird auch keine weitere Aufklärung bringen, weil der Spur keine entscheidende Bedeutung zukommen kann.“