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„Hier stirbt mir noch ein Kind“Fälle von Gewalt in Kitas zeigen Fehler im System

Lesezeit 11 Minuten
Viersen Kita Steinkreis

Die städtische Kindertagesstätte „Steinkreis“ in Viersen

  1. Gewalt durch Erzieher kommt in fast jeder Kindertagesstätte vor, sagen Experten.
  2. Doch das Thema ist ein Tabu.
  3. Extremfälle wie der Tod eines Mädchens in Viersen zeigen, dass die Fehler auch im System liegen.

Auch an den schönsten Orten passieren die schlimmsten Dinge. Antweiler in der Eifel, gut 600 Einwohner, ein Postkarten-Ort in Rheinland-Pfalz, nur wenige Kilometer hinter der Grenze zu Nordrhein-Westfalen. An einer schmalen Straße liegt die Kita Regenbogen in einem herrschaftlichen Haus mit großem Sandkasten davor. Über dem Klettergerüst stemmen sich in der Ferne grüne Hügel in den Himmel. Heimatidylle. Augenscheinlich.

Drei Beispiele aus mehr als 50 Übergriffen in der Kita Regenbogen

Weil der Junge während des Frühstücks zur Toilette musste, wurden seine Hände mit Klebeband hinter der Stuhllehne fixiert und er in diesem Zustand auf den Flur geschoben. Er musste so verweilen, bis die anderen Kinder das Frühstück beendet hatten.

W. schob Lara (Name geändert) mit Gewalt Essen in den Mund, hielt ihr den Mund zu, drückte den Kopf des Kindes in den Nacken. Lara wehrte sich, wollte nicht schlucken, W. schüttete ein Getränk in den Mund, um Lara zum Schlucken zu zwingen.

Alles zum Thema Joachim Stamp

Der Junge hat sich beim Essen in seine Hände übergeben. Er musste so stehen bleiben und durfte das Erbrochene auf seinen Händen erst abwaschen, nachdem W. ihn zu Ende gefüttert hatte.

Nur drei Beispiele aus mehr als 50 Übergriffen auf Kinder, zu denen es in der Kita Regenbogen durch drei Erzieherinnen zwischen 2012 und 2013 gekommen sein soll. Irina Enting, selbst Mutter von drei Töchtern, die die Einrichtung besuchten, hat sie notiert. Die Seiten füllen einen Leitz-Ordner, den sie nun, sieben Jahre später, auf ihrem Wohnzimmertisch aufklappt. Sie sagt: „Am Anfang war ich mir sicher, dass das nicht sein kann. Ich war mir sicher, dass niemand so etwas Kindern antut.“

Gewalt in Kitas ist ein Tabuthema

Gewalt in Kitas ist ein Tabuthema. Auch oder gerade weil sie die Schutzlosesten in unserer Gesellschaft trifft: Kleinkinder. Weil es Taten sind, die sich kaum jemand vorstellen kann und will.Die Datenlage ist lückenhaft. Das Landesjugendamt Rheinland etwa dokumentiert im Jahr 2019 1467 „besondere Vorkommnisse“ in Kitas. Die Zahl allerdings umfasst unterschiedliche Ereignisse, etwa auch besonders schwere Unfälle oder strafbare Handlungen im Allgemeinen. Eine gesonderte Auswertung über Kindesmisshandlung durch Erzieherinnen und Erzieher gibt es nicht. Auch nicht in der Kriminalstatistik. Experten gehen von hohen Dunkelziffern aus, von vielen Fällen, die es nicht einmal bis in die Dokumentation der Jugendämter schaffen.

So schreibt etwa Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Professor an der FH Potsdam: „Gewalt und unprofessionelles Verhalten kommen in jeder Kindertageseinrichtung vor.“ Anke Ballmann, promovierte Pädagogin und Leiterin eines privaten Fortbildungsinstituts, hat nach zwölf Jahren Arbeit in Kitas ein Buch über das Thema verfasst. Sie sagt, dass allein psychische Gewalt „in fast jeder Kita, fast jeden Tag“ vorkomme.

Verdacht des Mordes nach Extremfall in Viersen

Und dann gibt es Extremfälle, die den Diskurs bestimmen. Es war im Mai dieses Jahres, als bekannt wurde, dass in Viersen die Erzieherin Sandra M. während der Notbetreuung versucht haben soll, ein dreijähriges Mädchen, Greta, im Schlaf zu ersticken. Als Greta nicht mehr atmete, rief M. eine Kollegin herbei, die den Notarzt benachrichtigte. Zusammen reanimierten sie das Kind. Im Krankenhaus stellten die Mediziner rote Pünktchen auf der Haut, dem Gesicht, den Lidern fest. Petechiale Einblutungen. Anzeichen von Sauerstoffmangel nach Gewalteinwirkung.

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Gedenkstelle vor der Kita in Viersen

Am 4. Mai, einen Tag nach ihrem dritten Geburtstag, starb Greta. M. sitzt seitdem in Untersuchungshaft und schweigt zu den Vorwürfen. Die Ermittlungen dauern an. Es gilt der Verdacht des Mordes und die Misshandlung von Schutzbefohlenen. Und im Familienausschuss des Landtags NRW sagte Minister Joachim Stamp: Die mutmaßliche Tat einer Einzelnen dürfe nicht dazu führen, dass die Qualität und Integrität der Erzieherinnen und Erzieher in Frage gestellt werde. Die Kitas seien „ein Platz früher Bildung und Geborgenheit“. Staatssekretär Andreas Bothe sprach gar von einem „bis dahin unvorstellbaren Fall“.Beide haben Recht. Die überwiegende Mehrheit der Erzieher misshandelt keine Kinder und macht einen guten Job. Ein Generalverdacht wäre unberechtigt.

Fehler im Kita-System

Und doch ruhen hinter Fällen wie Viersen oder Antweiler trotzdem nicht nur die mutmaßlichen Taten Einzelner. Sondern auch ein System Kita, in dem auf Schutzkonzepte, auf Kontrollen von außerhalb und auf unabhängige Beschwerdestellen noch immer weitestgehend verzichtet wird. Ein System, das vor allem auf der Annahme gebaut ist, dass Erzieher schon nichts Schlimmes anstellen werden.

Vier Mal hat der Familienausschuss den Fall Viersen besprochen. Am 20. August trug Lorenz Bahr, Leiter des zuständigen LVR-Landesjugendamts Rheinland, ein Mann mit dunkelgrauen Haaren, seinen Abschlussbericht vor. In Bahrs Ausführungen werden vor allem Versäumnisse lange vor dem tragischen Todesfall deutlich. So gab es bereits in drei anderen Kindertagesstätten, in denen Sandra M. in der Vergangenheit gearbeitet hatte, Fälle, in denen Kinder von einem Notarzt behandelt werden mussten.

In einer Einrichtung in Tönisvorst, weil ein Kind erhebliche Atemnot hatte. Der Vater berichtete später, sein Kind erzählte, die mutmaßliche Täterin habe ihm „sehr fest auf den Bauch gedrückt“.

In einer Kempener Kita musste vier Mal ein Rettungswagen kommen, alle Einsätze betrafen dasselbe Kind. Bis heute fehlt eine eindeutige medizinische Diagnose.

In einem Kindergarten in Krefeld musste ebenfalls vier Mal der Notarzt anrücken, ebenfalls ging es jedes Mal um ein und dasselbe Kind.Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht vor, dass Landesjugendämtern „Ereignisse und Entwicklungen“ gemeldet werden müssen, „die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen“. Völlig unabhängig davon, ob der Hintergrund eine mögliche Straftat ist, es muss nicht einmal eine Fremdeinwirkung geben. Das Landesjugendamt Rheinland empfiehlt sogar explizit, jeden „Unfall mit Personenschaden“ zu melden. Auch ein Kind, das von der Schaukel fällt und sich den Arm bricht, fällt darunter.

Notarzteinsätze im Fall Viersen wurde nicht gemeldet

Von den Notarzteinsätzen im Fall Viersen wurde nur der letzte gemeldet, der am Ende zum Tod von Greta führte. Bahr bedauerte das im Ausschuss. Laut ihm wäre „wahrscheinlich – das ist Spekulation – der Zusammenhang aufgefallen“. Und so der Tod von Greta vielleicht verhindert worden.

Es ist Sommer in Antweiler, im Jahr 2013, als eine Küchenkraft sich Gabi Bläser anvertraut. Auch Bläser, eine Frau mit großer Brille und Worten, die der rheinische Dialekt weich macht, ist Erzieherin in der Kita Regenbogen. Die Küchenkraft erzählt ihr, was Bläsers Kolleginnen aus der anderen Gruppe den Kindern im Speiseraum, der hier „Sterneküche“ heißt, angeblich antun. Von Zwangsfütterungen ist die Rede. „Pass auf, Gabi, hier stirbt mir noch ein Kind“, habe die Küchenkraft zu Bläser gesagt. „Sowas kannst du mir nicht sagen und erwarten, dass ich das für mich behalte“, habe Bläser geantwortet. „Ich bin Erzieherin. Ich muss das melden.“ Bläser ist zu diesem Zeitpunkt seit 37 Jahren im Beruf. Es wird diese Erfahrung sein, ihr Fachwissen, das am Ende helfen wird, die Misshandlungen in der Einrichtung öffentlich zu machen. Denn die Meldekette ist zwar im Gesetz vorgeschrieben: Einrichtung an Träger, dann Träger an Landesjugendamt. In der Kita Regenbogen sei allerdings nie darüber gesprochen worden, sagt Bläser.

Mehr so ein Gefühl als Fachwissen, wird Bläser später erzählen. Denn ob sie das wirklich melden muss und bei wem überhaupt, das habe Bläser nicht gewusst. Zwar ist die Meldekette im Gesetz vorgeschrieben: Einrichtung an Träger, dann Träger an Landesjugendamt. In der Kita Regenbogen sei allerdings nie darüber gesprochen worden, sagt Bläser.

Kein Meldeverfahren, kein Kinderschutzkonzept

Auch im Fall Viersen lag bei mindestens einer Kita kein Ablaufplan oder eine Handlungsleitlinie zum Meldeverfahren vor. Drei der vier Einrichtungen, in denen die mutmaßliche Täterin arbeitete, hatten zudem kein Kinderschutzkonzept. Alle von ihnen waren nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ in kommunaler Trägerschaft.

Kinderschutzkonzepte dienen als Basis für Erzieherinnen und Erzieher, um Grenzüberschreitungen und Kindeswohlgefährdungen zu erkennen. Sie sind Handlungshilfen und Checklisten, was in Verdachtsmomenten zu tun ist.

Im Optimalfall werden sie erarbeitet, besprochen, überarbeitet. Gelebt. Doch allein ihr Vorhandensein kann offenbar schon einen schützenden Effekt haben: In den Einrichtungen, in denen es solche Konzepte gibt, sagen Experten, komme es seltener zu Grenzüberschreitungen. Weil potenzielle Täter wüssten, dass dort für sie das Risiko höher ist, erwischt zu werden. Und weil das schwammige Wort Grenzüberschreitung durch solche Konzepte plötzlich ganz klar wird. Weil sie zeigen, dass Gewalt in Kitas nicht nur Mord und Folter ist. Sondern auch das Am-Arm-Ziehen, Anschnauzen und Niedermachen.

Verpflichtend sind solche Kinderschutzkonzepte nicht. Lediglich 22 Prozent der Einrichtung haben laut einer Erhebung des Deutschen Jugendinstituts überhaupt ein umfassendes Schutzkonzept.

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Bereits im November 2019 hat sich die NRW-Landesregierung mit einer Initiative im Bundesrat auch auf Druck des Landesjugendamts Rheinland dafür eingesetzt, Kinderschutzkonzepte zur Pflicht zu machen. „Trotz mehrfach anderslautender Ankündigung ist die Reform (...) bis zum heutigen Tag nicht auf den Weg gebracht worden. Der entsprechende Gesetzesentwurf der Bundesregierung liegt bis heute nicht vor“, heißt es dazu aus dem Landesjugendamt. Eine Nachfrage, ob denn erwogen wird, die Pflicht durch ein sogenanntes Ausführungsgesetz zumindest auf Landesebene schneller einzuführen, wie es mehrere Experten für möglich halten, lässt das zuständige Familienministerium unbeantwortet.

Die Erzieherin Gabi Bläser wählt im August 2013 intuitiv den richtigen Weg und wendet sich an den Träger, die Verbandsgemeinde Adenau. Die schaltet das zuständige Jugendamt ein, es gibt Krisensitzungen mit den beschuldigten Erzieherinnen, die alles abstreiten. Diese Rekonstruktion ergibt sich heute aus Entings Unterlagen und alten Presseberichten.

Kinder berichten: Mit Klebeband am Stuhl festgebunden

Die mutmaßliche Haupttäterin, die Erzieherin Claudia W., wird zwischenzeitlich freigestellt. Nach vier Tagen kehrt sie in die Einrichtung zurück. Sonst passiert erstmal: quasi nichts.Immer wieder wird kritisiert, dass es für solche Fälle keine Ombudsstellen gibt, die unabhängig von Jugendamt und Träger Ansprechpartner für Betroffene sind und gleichzeitig den Sachverhalt von außen prüfen, juristisch, fachlich, schnell und dann eine Einschätzung abgeben, wie am besten weiterzumachen wäre.Im November 2013 meldet sich die Mutter Christin D. zwei Mal beim Jugendamt. Auch ihre Töchter gehen in die Kita Regenbogen. Sie haben ihr berichtet, dort würden sie geschlagen, auf den Po und auf die Hände und mit Klebeband am Stuhl festgebunden.

Ein paar Tage vergehen, dann bekommt D. eine Vorladung. Jetzt, drei Monate nach der Meldung von Bläser, ermittelt endlich die Polizei. Später wird die Staatsanwaltschaft Taten der Erzieherinnen anklagen, die noch in der Zwischenzeit passiert sein sollen.

Am Nikolaustag gibt es einen Elternabend in der Kita Regenbogen. Vertreter des Landes- und Kreisjugendamtes sind dort, auch die gesamte Belegschaft der Kita. Man teilt den Eltern mit, es habe „Unregelmäßigkeiten“ in der Einrichtung gegeben. Irina Enting, so erzählt sie es, fragt damals nach: Was heißt das, Unregelmäßigkeiten? In machen Fällen sei es besser, wenn man die Eltern nicht über Einzelheiten informiert, soll die zuständige Frau vom Landesjugendamt geantwortet haben.

Die schwierige Position der Landesjugendämter

Landesjugendämter sind in einer schwierigen Position. Passiert Fehlverhalten innerhalb einer Kita, sind sie zuständig. Und doch haben sie kaum mehr Handhabe, als aufzuarbeiten und zu beraten. Sie erteilen zwar die Betriebserlaubnis für eine Kita, diese aber zurückzunehmen, ist äußerst schwierig. Und Landesjugendämter dürfen die Qualität von Einrichtungen nicht überprüfen, bevor etwas passiert ist. Sie kommen immer erst hinterher. Wenn gemeldet worden ist. Wenn sich ein Kind schon verletzt hat. Oder verletzt wurde. Ein Wissenschaftler formuliert es im Gespräch mit dieser Redaktion so: „Stellen Sie sich vor, die Polizei würde nur auf der Dienststelle sitzen und erst ausrücken, wenn es einen Notfall gibt.“Auch das soll sich durch die Bundesratsinitiative ändern. Wenn das Gesetz denn mal kommt.

Seit der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind im Alter von drei Jahren beschlossen wurde, hat sich der Anteil der Kindergartenkinder nachhaltig erhöht. Allein in NRW sind zwischen 2009 und 2019 60 000 neue Kita-Plätze entstanden. Über die pädagogische Qualität, die Kinder im Kindergarten erfahren, ist allerdings wenig bekannt.

Das weiß auch die Bundesregierung, denn diese Erkenntnis stammt aus der von ihr mitfinanzierten „Nubbek Studie“, der Nationalen Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit, erschienen im Jahr 2013. Seitdem wurde mehr Geld zur Verfügung gestellt, zuletzt in Form des „Gute-Kita-Gesetz“.Das aber fließt vor allem in die Beitragsfreiheit für Eltern. Und wenn es um die Verbesserung der Qualität innerhalb der Einrichtung geht, dann ist oft nur vom Betreuungsschlüssel die Rede, von immer mehr Fachkräften, die die Kinder betreuen sollen.

Mutmaßliche Täterin im Fall Viersen von ehemaligen Vorgesetzten als ungeeignet für den Beruf eingestuft

Von mehr Fortbildungen in Sachen Kinderschutz für Erzieherinnen und Erzieher, von mehr Personal für Jugendämter, die in Zukunft die Kitas überprüfen sollen, von der Einrichtung ebenjener Ombudsstellen aber fast nie.

Im Fall Viersen wurde im Nachhinein bekannt, dass die mutmaßliche Täterin von ehemaligen Vorgesetzten schon während ihrer Ausbildung als ungeeignet für den Beruf eingestuft worden war. Am Ende schaffte sie den Abschluss, wegen ausreichender Leistungen im theoretischen Teil.

Im Fall Antweiler wurde 2018, fünf Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe, nur eine der insgesamt vier Angeklagten, die Haupttäterin Claudia W., am Landgericht Koblenz verurteilt. Zehn Kinder hatten schließlich gegen die Erzieherinnen vor Gericht ausgesagt. Allerdings erklärte die zuständige Kammer, es bestehe die Gefahr, dass die Kinder in ihren Erinnerungen beeinflusst worden seien. Deshalb seien letztlich nur die Fälle verurteilt worden, für die es Zeugenaussagen von Erwachsen gegeben hat.

Vier Mal Nötigung, ein Mal Freiheitsberaubung. 150 Tagessätze zu je 60 Euro. Bis zu ihrer Verurteilung hatte Claudia W. weiter als Erzieherin gearbeitet, in einer anderen Kindertagesstätte.

Noch heute, sagt Irina Enting, habe eine ihrer Töchter Schlafprobleme. Sie hofft, sagt sie, dass ihre Kinder vielleicht irgendwann vergessen, was in der Kita Regenbogen passiert ist. Sie wird es wohl nicht.

Hinweis der Redaktion: „Von den Notarzteinsätzen im Fall Viersen wurde keiner gemeldet.“ Diese ursprüngliche Formulierung war unscharf, wir bezogen uns eigentlich auf die Notarzteinsätze in den Einrichtungen, in der die mutmaßliche Täterin vor dem tödlichen Zwischenfall in der Kita in Viersen gearbeitet hatte. Wir haben die Formulierung nach einem Leserhinweis deshalb geändert.