Berlin – In der Debatte über die Umsetzung der neuen Entlastungsmaßnahmen hat Bundesfinanzminister Christian Lindner das Festhalten an der Schuldenbremse bekräftigt.
Für ihn sei klar, „dass wir die notwendige Hilfe auch bei den hohen Gaspreisen verbinden müssen mit dem klaren Bekenntnis zur Schuldenbremse des Grundgesetzes“, sagte der FDP-Vorsitzende am Sonntag im „Bericht aus Berlin“ der ARD. Es gehe um gezielte Maßnahmen, die mit der Schuldenbremse vereinbar seien.
Lindner will nicht dauerhaft Schulden machen
Lindner sprach sich für Bürokratieabbau und eine Absage an „ideologische Festlegungen in der Energiepolitik, Stichwort Kernkraft“ aus. „Wir können nicht dauerhaft Schulden machen, um Wohlstandsverluste auszugleichen, denn die Bürgerinnen und Bürger müssen diese Schulden ja auch zurückzahlen.“
Aus den Bundesländern kommt Kritik an der Aufteilung der Kosten der von der Ampel vereinbarten Entlastungsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern. Einzelne Länder drohen mit Blockaden im Bundesrat.
CSU-Chef Söder fordert „finanzpolitisch große Lösung“
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, schon bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 28. September sollte Einvernehmen darüber erzielt werden, dass man sich in einer Notlage befinde und die von der Schuldenbremse gesetzten Beschränkungen in dieser Lage aussetzen müsse.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte eine „finanzpolitisch große Lösung“ in der Wirtschaftskrise, in der er Deutschland sieht. Lindner behält sich ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse als „Ultima Ratio“ vor.
Grundgesetz gibt Spielraum bei Schuldenbremse vor
FDP-Fraktionschef Christian Dürr erklärte: „Eine Begrenzung der Staatsausgaben ist in Zeiten galoppierender Preise vor allem auch eine Inflationsbremse. Das ist wichtig, denn eine weiter steigende Inflation ist für unser Land nicht tragbar.“
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Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Es gibt allerdings einen Spielraum, der für den Bund höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt. Bei Naturkatastrophen oder anderen Notsituationen kann die Schuldenbremse ausgesetzt werden, was 2020 und 2021 wegen der Corona-Pandemie geschehen ist. (dpa)