Eine große Mehrheit der Bevölkerung ist sich einig, dass der Bundestag aktuell deutlich zu viele Parlamentarier hat.
UmfrageGroße Mehrheit für Bundestags-Verkleinerung auf 598 Mandate
Bei der anstehenden Wahlrechtsreform befürwortet eine große Mehrheit der Bevölkerung eine Verkleinerung des Bundestags auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten. Acht von zehn Menschen (78 Prozent) stimmten in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach im Auftrag der Bertelsmann Stiftung der Position zu, dass der Bundestag derzeit mit 736 Abgeordneten deutlich zu viele Parlamentarier habe. Das sei unnötig und zu teuer. Daher solle er wieder auf die ursprünglich vorgesehene Größe verkleinert werden.
Mit 86 Prozent fiel die Zustimmung in Ostdeutschland besonders hoch aus, im Westen waren es 76 Prozent. Nur 11 Prozent der Befragten schlossen sich dieser Position nicht an. Sie fanden, wichtig sei, dass der Bundestag die Interessen der Menschen so gut wie möglich vertrete. Ob er 600 oder 700 Abgeordnete habe, sei dabei nicht entscheidend. Weitere 11 Prozent waren in dieser Frage unentschieden.
Zahl der Abgeordneten soll festgelegte Obergrenze nicht überschreiten
Befragt dazu, was ihnen bei Bundestagswahlen besonders wichtig sei, antworteten 69 Prozent, keine Partei dürfe durch das Wahlrecht beziehungsweise Wahlsystem einen Vorteil gegenüber anderen Parteien haben. 65 Prozent schlossen sich der Position an, das Wahlsystem und die Sitzvergabe müssten leicht nachvollziehbar sein. 63 Prozent gaben an, die Zahl der Abgeordneten dürfe eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
Der Bundestag soll eigentlich 598 Abgeordnete zählen - 299, die in den Wahlkreisen mit der Erststimme direkt gewählt werden, und weitere 299, die nach dem Zweitstimmenergebnis der Parteien ermittelt werden. Durch ein kompliziertes System von Überhang- und Ausgleichsmandaten ist der Bundestag bei den vergangenen Wahlen jedoch immer größer geworden. Mit 736 Abgeordneten ist er seit der Bundestagswahl 2021 so groß wie nie zuvor.
Vorstellungen der Ampel-Fraktion und Opposition unterscheiden sich deutlich
Das Parlament hat eine Kommission eingesetzt, die einen Vorschlag für eine Wahlrechtsreform machen soll. Die Vorstellungen der drei Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sowie der CDU/CSU-Opposition gehen jedoch so weit auseinander, dass ein Kompromiss im Grunde nicht möglich ist. Es wird erwartet, dass die Ampel-Fraktionen in Kürze einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen werden, der auf eine Deckelung der Abgeordnetenzahl bei 598 hinausläuft. (dpa)