Versuchten Betrug und Geldwäsche wirft die Staatsanwaltschaft Michael Ballweg vor. Der „Querdenken“-Initiator soll über eine Million bei seinen Anhängern eingesammelt und einen Teil für sich verwendet haben.
Versuchter Betrug und GeldwäscheAnklage gegen „Querdenken“-Initiator Ballweg erhoben
Wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg erhoben. Dies teilte ein Behördensprecher am Freitag in Stuttgart mit. Außerdem gehe es um Steuerstraftaten. Nähere Angaben dazu machte der Sprecher mit Verweis auf das Steuergeheimnis aber nicht.
Der 48-jährige Ballweg sitzt seit etwa neun Monaten in Untersuchungshaft. Einer von Ballwegs Anwälten wies die Anklage zurück. „Die Vorwürfe werden vollumfänglich zurückgewiesen“, sagte der Verteidiger. Die Anklageerhebung ist seit einigen Tagen bekannt. Aber die Details dazu wurden nun erst von der Behörde veröffentlicht.
Ballweg soll Spendengelder privat genutzt haben
Ballweg wird laut Anklage vorgeworfen, spätestens seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe von mehreren tausend Personen finanzielle Zuwendungen für die Organisation „Querdenken 711“ im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben zu haben. Er soll die Spender über die Verwendung der Gelder getäuscht haben.
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Außerdem darüber, dass er an der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von „Querdenken 711“ durch das Finanzamt in Form eines Vereins oder einer Stiftung arbeite. Es geht laut Anwalt um versuchten Betrug in 9450 Fällen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ballweg über 500 000 Euro für eigene Zwecke genutzt haben.
Verfassungsbeschwerde gescheitert
Die Herunterstufung der Vorwürfe von Betrug auf versuchten Betrug wird wie folgt begründet: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die von ihm für private Zwecke genutzten Gelder von denjenigen Unterstützern stammten, die zumindest auch mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen seien. Ballweg wird außerdem Geldwäsche vorgeworfen.
Er soll die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert haben. Vier weitere Vorwürfe der Geldwäsche wurden eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Das Landgericht Stuttgart muss nun über die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden. Der Verteidiger aus Ballwegs Anwaltsteam forderte erneut die Entlassung des 48-Jährigen aus der Untersuchungshaft. Es gebe keinen Grund für einen Haftbefehl. Die Konten von Ballweg seien eingefroren und er sei bereit, Meldeauflagen zu akzeptieren.
Ballweg scheiterte unter anderem auch mit einer Verfassungsbeschwerde, sie wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.
Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen. (dpa)