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Pläne von Lauterbach und ÖzdemirSo will die Ampel-Koalition Cannabis legalisieren – Besitz wird erlaubt

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Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir auf der Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (r.) und Agrarminister Cem Özdemir auf der Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin.

In Modellregionen soll der Verkauf von Cannabis über lizenzierte Fachgeschäfte über fünf Jahre getestet werden.

Die Bundesregierung hat die teilweise Legalisierung von Cannabis auf den Weg gebracht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) stellten am Mittwoch Pläne für die kontrollierte Abgabe über Vereine sowie den privaten Eigenanbau mit bis zu drei Pflanzen vor.

In einem zweiten Schritt soll in Modellregionen der Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte getestet werden. Generell soll der Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigenbedarf straffrei werden. Es gehe um „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen“, erläuterte Lauterbach. Er erklärte die bisherige Cannabis-Politik für „gescheitert“. Denn die Droge sei ein weit verbreitetes Suchtmittel, das in Deutschland „oft illegal angeboten und genutzt“ werde.

Bis zu 25 Gramm Cannabis sind straffrei

Schwarzmarktware sei dabei „häufig verunreinigt und schafft zusätzliche Gesundheitsgefahren“. Dies wolle die Bundesregierung nicht länger hinnehmen. Lauterbach stellte nun ein „Zwei-Säulen-Modell“ vor. Bundesweit können Erwachsene demnach nicht gewinnorientierte Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau bilden. Die Vereine oder Clubs dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag an ihre Mitglieder abgeben und 50 Gramm pro Monat. Mitglieder unter 21 Jahren bekommen höchstens 30 Gramm pro Monat.

Bei ihnen soll es auch Begrenzungen für den Gehalt des Rauschmittels Tetrahydrocannabinol (THC) geben. Die Vereine müssen den Plänen zufolge zudem „Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte“ ernennen. Die Vereinigungen dürfen auch Samen und Stecklinge an die Mitglieder zum Eigenanbau Zuhause weitergeben. Hier sollen maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat erlaubt sein.

Abgabe soll für fünf Jahre in lizenzierten Fachgeschäften getestet werden

Die zweite Säule sind regional begrenzte „Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten“. Für fünf Jahre soll Unternehmen dabei „die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe“ in lizenzierten Fachgeschäften an Erwachsene ermöglicht werden. Dies soll sich auf bestimmte Kreise und Städte in mehreren Bundesländern erstrecken.

Das Modell wird wissenschaftlich begleitet und die Erkenntnisse werden dann auch der EU-Kommission zur Verfügung gestellt. Lauterbach hatte bereits im Oktober erste Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung vorgestellt. In der EU-Kommission gab es allerdings Bedenken. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte nun, die Regierung habe sich „nach Gesprächen mit der EU-Kommission“ auf den neuen Vorschlag geeinigt.

Erster Gesetzentwurf soll noch im April vorgelegt werden

Nach den nun präsentierten neuen Eckpunkten für das Legalisierungsvorhaben soll noch im April als Nächstes ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen – den sogenannten Cannabis-Social-Clubs – vorgelegt werden.

Dieser muss nach Abstimmung in der Regierung und Kabinettsbeschluss später noch durch Bundestag und Bundesrat. (afp/dpa)