Köln – Der frühere Reemtsma-Entführer Thomas Drach hat die Sicherheitsvorkehrungen im Prozess gegen ihn am Landgericht Köln mit einem Film des französischen Komikers Louis de Funès verglichen.
Der 61-Jährige ergriff am dritten Verhandlungstag etwas überraschend das Wort und kritisierte das Sicherheitsprogramm, dem er sich für das Verfahren unterziehen müsse. Drach wird eng von Polizisten begleitet.
„Wissen Sie, wie das ist?”
Unter anderem habe er mittlerweile seine Hose gewechselt, „weil die mir hundertmal den Gürtel rein- und rausziehen”, sagte Drach. Nun trage er eine sportliche Hose, aber „jetzt haben die mir den Gummizug da rausgezogen”. Er halte das für „lächerlich”. Auch seine Schuhe müsse er mehrmals an- und ausziehen. „Als wenn ich die da mit den Gummilatschen bewerfe”, sagte Drach, der unter anderem wegen versuchten Mordes und besonders schweren Raubes angeklagt ist.
„Wissen Sie, wie das ist?”, fragte er Richter Jörg Michael Bern. „Wie so eine Komödie von Louis de Funès. Die Hosenscheißer-Brigade.” Welchen Film er damit genau meinte, blieb zunächst unklar. In seiner Paraderolle in „Der Gendarm von Saint Tropez” (1964) überwachte Louis de Funès (1914-1983) mit einer Polizeibrigade einen FKK-Strand.
Keine Aussagen zu den Vorwürfen
Drach werden in dem Prozess Überfälle auf vier Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main und Limburg vorgeworfen. Er bestreitet die Vorwürfe. Ein mutmaßlicher Komplize ist mitangeklagt. Für den Prozess gelten hohe Sicherheitsvorkehrungen. Beobachter etwa werden vor Betreten des Saals zweimal überprüft.
Zu den Vorwürfen selbst will sich Drach nicht äußern. Das hatten seine Anwälte erklärt. Er werde von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und weder zu seiner Person noch zur Sache Angaben machen. Die Anwälte hatten zudem vor dem Prozess erklärt, dass sie einen Freispruch erwarteten. Es gebe keinerlei stichhaltige Beweise gegen ihren Mandanten. Auch der niederländische Mitangeklagte wollte keine Aussagen machen. Sein Anwalt nannte die Anklageschrift dürftig, sie enthalte keine belastbaren Beweise.
Erstmals ein Zeuge befragt
Nach mehreren Unterbrechungen und Verzögerungen in dem Verfahren konnte das Gericht erstmals einen Zeugen befragen. Es handelte sich um einen Polizisten, der als einer der ersten an einem der Tatorte eintraf - einer Kölner Ikea-Filiale, an der Ende März 2018 ein Geldtransporter überfallen worden war.
Der Beamte schilderte, wie sich das Geschehen damals dargestellt habe. Von Mitarbeitern der Sicherheitsfirma sei berichtet worden, dass ein Täter sie mit einer Maschinenpistole in der Hand überfallen habe. Er habe sie aufgefordert, einen Geldkoffer abzustellen. Zudem habe er den Revolver eines Sicherheitsmitarbeiters an sich genommen. Anschließend sei er mit einem schwarzen Wagen geflohen. Eine erste Täterbeschreibung habe die Eckdaten umfasst: etwa 1,70 Meter groß, „leicht untersetzt”, graue Mütze und Schal vor dem Gesicht.
Ein Mitarbeiter der Sicherheitsfirma habe auf ihn einen geschockten Eindruck gemacht, sagte der Polizist als Zeuge. „Er war beeindruckt von der Situation.”
Reemtsma entführt und gegen Lösegeld freigelassen
Die Anklage wirft Drach vor, diesen Überfall begangen zu haben, bewaffnet mit einem Sturmgewehr des Typs AK-47. Sein Ziel seien die Tageseinnahmen des Möbelhauses gewesen. Das Bargeld habe er an sich genommen. Im Falle einer Verurteilung in dem Prozess steht für Drach neben einer hohen Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Raum.
1996 hatte der heute 61-Jährige den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und ihn später gegen Lösegeld wieder freigelassen. Für die Tat wurde er einst zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Anfang 2021 war er wegen des Verdachts auf die Überfälle in den Niederlanden festgenommen worden.
Der in der vergangenen Woche in Köln begonnene Prozess war zunächst von Unterbrechungen, Verzögerungen und Anträgen der Anwälte geprägt. Auch dauerte es einige Zeit, bis die Befragung des ersten Zeugen beginnen konnte. Der Schlagabtausch zwischen Kammer und Verteidigung setzte sich allerdings fort. Als sich der Polizist gesetzt hatte, mahnte der Verteidiger des Mitangeklagten umgehend an, er möge seine Maske abziehen. Richter Bern entgegnete: „Bitte nicht dazwischen rufen. Das ist ja schon in der Schule verboten.”
Beschwerde gegen Blut-Abgabe für DNA-Probe abgelehnt
Unterdessen wurde bekannt, dass Drach an anderer Stelle mit einer Beschwerde gegen die Abgabe von Blut für eine DNA-Probe gescheitert ist. Das teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Köln auf Anfrage mit. Drach hatte sich den Angaben zufolge gegen einen Beschluss des Kölner Amtsgerichts gewehrt, wonach ihm Blut abgenommen werden soll, um eine DNA-Probe zu gewinnen. Die Staatsanwaltschaft habe das einst beantragt, sagte der Sprecher. Es gebe wohl bereits eine DNA-Probe in der Datenbank - diese sei aber älter. Die Technik zum DNA-Abgleich habe sich weiterentwickelt. Der „Kölner Stadt-Anzeiger” berichtete.
Nach dem Antrag und der Beschwerde Drachs ging der Fall den Angaben zufolge durch die Instanzen. Das Oberlandesgericht sei die letzte gewesen. Die Probe müsse nun abgegeben werden.
Andreas Kerkhof, Drachs Verteidiger, erklärte gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger”, dass die „ergänzende DNA-Untersuchung” auch „keine weitere Aufklärung bringen” werde.
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