Berlin/Augsburg – Friedrich Merz hat im Streit um die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach befürwortete Cannabislegalisierung scharfe Kritik an den Plänen des SPD-Politikers geäußert und diesen bei einer Rede auf dem CSU-Parteitag scharf angegriffen.
In den Niederlanden seien fünf Gramm pro Person freigegeben, das habe fatale Folgen für die jüngere Generation dort gehabt. „Jetzt will Herr Lauterbach 30 Gramm freigeben in Deutschland und den privaten Anbau genehmigen. Was hat der Mann eigentlich geraucht?“, so Merz.
Friedrich Merz wettert auf CSU-Parteitag gegen Karl Lauterbach
Merz sprang im Rahmen dieser Debatte plötzlich auf ein anderes Thema auf und kritisierte Lauterbachs Corona-Politik einmal mehr. Die Corona-Maßnahmen hätten Lauterbach nicht streng genug sein können. „Alles geschlossen, überall die Maske, das ganze Land verkleidet – Irre.“
„Ein Mann, der offensichtlich bis spät nachts an seinem Computer sitzt und irgendwelche Studien liest und dann morgens benebelt in den Bundestag kommt, mit neuen Vorstellungen, was er dann alles noch in diesem Land einschränken will“, so Merz in Richtung Lauterbach.
Lauterbach vergleicht Friedrich Merz mit Helmut Kohl
Karl Lauterbach, der sich bereits in der Vergangenheit oft Zielscheibe der Kritik von Friedrich Merz gewesen ist, reagierte empört auf die ins Persönliche gehende Kritik des CDU-Chefs und warf diesem schlechten Stil vor.
„'Was hat der Mann geraucht‘ fragt mich Friedrich Merz. Das ist also sein Beitrag zum Thema Cannabislegalisierung. Polemik, Niveau der 80er Jahre. So hätte auch Helmut Kohl geredet. Kein Merz-Vorschlag, wie Drogenkriminalität und steigender Cannabis Konsum begrenzt werden können“, so der Bundesgesundheitsminister bei Twitter.
Bereits im Juli hatte Merz eine CSU-Veranstaltung genutzt – damals den Abschluss der Sommerklausur der CSU-Bundestagsabgeordneten –, um Lauterbach in seiner Ansprache anzugehen. Lauterbach warf er dort vor, täglich neue Schreckensnachrichten zu verbreiten, dies sei keine Politik, so Merz.
Karl Lauterbach setzt sich für Cannabislegalisierung ein
Lauterbach hatte vor knapp einer Woche die Eckpunkte zur Cannabislegalisierung vorgestellt. Der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum soll demnach straffrei sein, unabhängig vom konkreten THC-Gehalt. Privater Eigenanbau wird laut dem Eckpunktepapier in begrenztem Umfang erlaubt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Ein konkreter Gesetzentwurf soll erst kommen, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt – was keinesfalls sicher ist. (pst)