Berlin – Milliarden für den Wiederaufbau: Der Hilfsfonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli vor allem im Westen Deutschlands ist unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat zu. Insgesamt sollen für den Wiederaufbau in den nächsten Jahren bis zu rund 30 Milliarden Euro ausgezahlt werden.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sprach von einem wichtigen Signal. Der Schmerz und Verlust der Menschen wiege unfassbar schwer. „Wir geben das Versprechen, das niemand vergessen wird.“ Der Wiederaufbau werde eine Herkulesaufgabe. Der nordrhein-westfälische Regierungschef Armin Laschet (CDU) sagte, viele Menschen hätten in den Flutregionen geholfen. Die Zivilgesellschaft habe sich bewährt.
190 Tote in den Flutgebieten
Unwetter mit ungewöhnlich starken Regenfällen hatten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst. Ganze Landstriche wurden von den Wassermassen regelrecht weggerissen oder verwüstet. Bislang wurden rund 190 Tote gezählt, mehrere Menschen gelten noch immer als vermisst.
16 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds sollen noch in diesem Jahr fließen. Zwei Milliarden Euro für die Wiederherstellung der Bundes-Infrastruktur wie Autobahnen und Brücken trägt der Bund allein. Die restlichen 28 Milliarden werden hälftig zwischen Ländern und Bund geteilt. Dabei müssen die Länder ihren Anteil aber nicht sofort zahlen. Erst einmal streckt der Bund das Geld vor, die Länder stottern ihre Hälfte dann über einen Zeitraum von 30 Jahren beim Bund ab.
Pleitewelle soll verhindert werden
Verteilt wird das Geld basierend auf Schadenserhebungen - Rheinland-Pfalz erhält rund 55 Prozent der Mittel, NRW rund 44 Prozent, der Rest verteilt sich auf Bayern und Sachsen.
Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, sagte im Bundesrat, es sollten nun zügig Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern geschlossen werden, damit die Hilfen umgehend zur Verfügung stehen.
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Um eine Pleitewelle zu verhindern, wird außerdem bis Ende Januar 2022 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags für Firmen ausgesetzt werden, die wegen der Flut in finanzielle Not geraten sind - solange die betroffenen Unternehmen „ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen“ führen und dadurch begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. (dpa)