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PädophileReul will Strafen bei Kindesmissbrauch teilweise verdoppeln

Lesezeit 2 Minuten
Reul 051219

NRW-Innenminister Herbert Reul

Düsseldorf – NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) fordert höhere Strafen für Kindesmissbrauch, entsprechende Vorstrafen sollen wesentlich später im Bundeszentralregister getilgt werden. Beide Forderungen bringt Reul bei der Innenministerkonferenz (IMK) ein, die am Mittwoch in Lübeck gestartet ist.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur will Reul, dass die Innenminister sich offiziell für eine teilweise Verdopplung der Strafen bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie einsetzen. So soll Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen - nicht nur als Vergehen - eingestuft werden, was mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft einherginge. Beim Besitz von Kinderpornografie soll künftig nach Reuls Willen bis zu fünf Jahre statt bis zu drei Jahre drohen. Bei schwerem sexuellen Missbrauch solle die Höchststrafe von fünf auf zehn Jahre steigen.

„Wir brauchen in diesem Bereich dringend höhere Strafen. Die Täter müssen wissen, dass es, wenn sie erwischt werden, richtig weh tut“, sagte Reul. Das Bundesjustizministerium stehe hier „auf der Bremse“, so Reul.

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Längere Fristen für Tilgung aus Zentralregister

Dem Vernehmen nach fordert er bei der Innenministerkonferenz auch eine „deutliche Verlängerung“ der Tilgungsfristen für das Bundeszentralregister und der Fristen für die Nichtaufnahme in polizeiliche Führungszeugnisse für Straftäter aus dem Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. So solle verhindert werden, dass Verurteilte in Zukunft noch Berufe in der Nähe von Kindern ausüben können.

Baden-Württemberg will Sexualstraftaten lebenslang registrieren

Baden-Württemberg will Sexualstraftäter sogar lebenslang registrieren. Das grün-schwarze Kabinett will am Dienstag einen Gesetzentwurf des Landesjustizministeriums beschließen, wonach Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs nicht mehr aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht werden sollen. Das Land will sich dann im Bundesrat für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen. Bislang werden Verurteilungen nach einem gewissen Zeitraum aus dem erweiterten Führungszeugnis getilgt.

Die Innenministerkonferenz geht bis Freitag. (dpa)

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