Nach BeschwerdenLindner schließt Fristverlängerung für Grundsteuer-Daten nicht aus
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Berlin – Nach zahlreichen Beschwerden von Eigentümern und Steuerberatern denkt Bundesfinanzminister Christian Lindner über eine Verlängerung der Abgabefrist für die Feststellungserklärung für die Grundsteuer nach. Als Reaktion auf Kritik einer Bürgerin beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung sagte der FDP-Chef am Samstag im Finanzministerium: „Ich mache mir auch Sorgen, wie das gegenwärtig abläuft.“ Er lasse sich regelmäßig über Fortschritte bei der Datenerhebung informieren. Lindner fügte hinzu: „Möglicherweise muss man da sich vorbehalten, noch einmal an den Fristen etwas zu machen.“
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen - seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Mitte Juli kam es bei der Steuer-Plattform „Elster“ zu technischen Schwierigkeiten. Sie war vorübergehend nicht erreichbar. Die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie einige Landespolitiker forderten daraufhin eine Verlängerung der Abgabefrist, die regulär am 31. Oktober endet.
Laut einer Umfrage der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ unter den Bundesländern haben bislang nur relativ wenige Besitzer privater Grundstücke ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Demnach liegt die Abgabequote je nach Land leicht über oder sogar unter zehn Prozent der erwarteten Erklärungen.
Nordrhein-Westfalen liefert keine Daten zur Abgabe-Quote
Die wenigsten Abgaben gab es laut Bericht bislang in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Quote von 4,2 Prozent. Brandenburg liegt bei 5,2 Prozent. Berlin kommt auf 6,7, Thüringen auf 7,4 und Sachsen auf 7,6 Prozent. Sachsen-Anhalt und Hamburg liegen mit 8,9 Prozent gleichauf. Es folgen das Saarland (9,5 Prozent) und Baden-Württemberg (9,6 Prozent).
Lediglich in sechs Ländern liegt die Abgabequote den Angaben zufolge bei über zehn Prozent. Am besten steht Hessen mit 13,9 Prozent da. Es folgen Niedersachsen (12,7 Prozent), Schleswig-Holstein (11,9 Prozent) und Bayern (11,6 Prozent). Bremen kommt auf 10,4 und Rheinland-Pfalz auf 10,6 Prozent. Nordrhein-Westfalen lieferte dem Bericht zufolge keine Daten. Laut „FAS“ sind die Zahlen der einzelnen Bundesländer nicht völlig vergleichbar, weil einige Erklärungen auf Papier hinzuzählen oder Grundsteuererklärungen für landwirtschaftliche Flächen mit einrechnen und die Stichtage leicht variieren.
Über die Abgabequoten sind die Bundesländer derzeit noch nicht alarmiert: Es sei nachvollziehbar, dass in Anbetracht der Sommer- und Ferienzeit viele Steuerpflichtige die Frist ausnutzten, schrieb die Hamburger Finanzbehörde der „FAS“. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte der Zeitung: „Die Erfahrung zeigt, dass die Dynamik bei der Abgabe von Steuererklärungen mit Ende der Fristen immer deutlich zunimmt.“
Grundsteuerreform im Herbst 2019 von Union und SPD beschlossen
Manche Eigentümer versuchen, die Formulare online selbst auszufüllen, andere holen sich Unterstützung von Steuerberatern. Bei einigen Wohnungsbesitzern entstand Verwirrung, weil ihnen kurz hintereinander die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung und zur Teilnahme am Zensus, für den das Statistische Bundesamt auch Daten zu Wohnungsgrößen und Mieten abfragte, zugestellt wurden. Wer Objekte in mehreren Bundesländern besitzt, muss zudem teilweise unterschiedlich gestaltete Formulare ausfüllen.
Die Grundsteuerreform war im Herbst 2019 unter der Koalition von Union und SPD vom Bundestag beschlossen worden. Damals war der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Finanzminister. „Es zeigt sich: Das vom damaligen Finanzminister Scholz und der SPD durchgesetzte Modell der neuen Grundsteuer ist zu kompliziert und nicht bürgerfreundlich“, sagte Mathias Middelberg (CDU). Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion befürchtet, dass eine Fristverlängerung allein das Problem nicht lösen würde. Er forderte: „Die Steuerpflichtigen müssen vor allem zügige und pragmatische Hilfestellung bekommen.“
Die Grundsteuer musste reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 veraltete Bewertungsgrundlagen moniert hatte. Gezahlt wird sie von allen Hausbesitzern - und auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. (dpa)