Sexueller Missbrauch von Kindern in MünsterSo versagten Behörden und Justiz
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NRW-Innenminister Herbert Reul hat bei einer Sondersitzung zum Thema Kindesmissbrauch im Düsseldorfer Landtag am Dienstag von einer großen Razzia gegen mutmaßliche Täter berichtet.
Es ist die nächste Horrormeldung innerhalb von zwei Tagen. Am Montag hatte NRW-Justizminister Peter Biesenbach von 30.000 Verdächtigen gesprochen.
Der Fall Münster steht für das Versagen der Ämter und der Familiengerichte, die zuließen, dass ein einschlägig vorbestrafter Täter in einer Familie mit einem kleinen Jungen ein und aus gehen durfte.
Düsseldorf – Die Sondersitzung im Düsseldorfer Landtag zum Thema Missbrauch begann am Dienstag mit einer brisanten Nachricht: NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) berichtete von einer Razzia. 180 Polizeibeamten seien in vier Bundesländern im Einsatz, um drei mutmaßliche Täter zu verhaften und drei weitere zu überprüfen. Damit erhöht sich die Zahl der Beschuldigten im Fall Münster auf 21, zehn von ihnen sitzen in Untersuchungshaft. Die Strafverfolger identifizierten inzwischen sieben Opfer. Reul ließ keinen Zweifel: „Es geht Stück für Stück voran, um weitere missbrauchte Kinder aus der Hölle zu befreien.“
Die Horrormeldungen reißen nicht ab. Am Tag zuvor hatte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) mitgeteilt, dass bei Ermittlungen gegen einen bundesweiten Pädokriminellen-Zirkel digitale Spuren von 30.000 noch unidentifizierte Verdächtigen gefunden wurden. Das alles belegt, dass der erhöhte Technik- und Personaleinsatz der NRW-Kripo immer tiefer hineinführt in die virtuelle Schattenwelt. Dort, wo sich in Chats und Foren teils Tausende unter Aliasnamen treffen, um perverse Dateien auszutauschen oder sich gegenseitig zum Missbrauch anzufixen.
Fall Münster: Ein Verbrechernetzwerk
Der Fall Münster steht erneut für ein Verbrechernetzwerk, das bundesweit im Internet agierte. Als Schlüsselfigur gilt Adrian V., ein 27-jähriger IT-Techniker aus Münster. Er soll den zehnjährigen Sohn seiner Partnerin im Netz Gleichgesinnten angeboten haben. Ein 26-jähriger Aachener, der am Dienstag während der Razzia verhaftet wurde, soll sich noch Anfang Mai in der Münsteraner Gartenlaube des IT-Technikers an dem Schüler vergangen haben. Auf die Spur des Mannes gerieten die Ermittler durch die Auswertung von Videoclips und die Aussage des Jungen. Demnach war das Kind bei mehreren Urlaubsausflügen auch Opfer eines Endzwanzigers aus dem Raum Frankfurt.
Ähnlich wie im Fall Lügde spielt bei zwei weiteren Beschuldigten ein Campingplatz in Niedersachsen eine wichtige Rolle: Zwei Bekannte sollen sich mit Adrian V. und dem Kind in einem Wohnwagen aufgehalten haben. Es bestehe auch dabei Verdacht, dass der Junge sexuell missbraucht wurde, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, „aber es reicht noch nicht für eine Festnahme“.
Ermittlungen gegen Kontaktmann bereits 2009 und 2010
Das gilt auch für einen 29-jährigen Tatverdächtigen aus Heiligenhaus bei Velbert. Er stand den Erkenntnissen zufolge in enger Verbindung zum Hauptbeschuldigten Adrian V.. Gegen den Kontaktmann ermittelte das Landeskriminalamt NRW bereits 2009 und 2010 wegen Kinderpornodelikten. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung am Dienstag fanden sich ein aufblasbares Bett sowie Kinderspielzeug und ein Laptop.
Während die Durchsuchungsaktion lief, beschäftigten sich die Parlamentarier in der Sondersitzung mit einem weiteren zentralen Punkt: Der Fall Münster steht für das Versagen der Ämter und der Familiengerichte, die zuließen, dass ein einschlägig vorbestrafter Täter in einer Familie mit einem kleinen Jungen ein und ausgehen durfte. 2016 und 2017 war Adrian V. wegen Besitzes von Hardcore-Kinderpornos zu Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt worden.
Adrian V.: Pädophile Neigung war bekannt
Als Adrian V. eine Beziehung zur Mutter seines späteren Opfers aufbaute, wussten alle von seinen Vorstrafen und seiner pädophilen Neigung: der Kommunale Soziale Dienst (KSD), die Mutter des Jungen und auch die Mutter des Täters, die in einem Kindergarten arbeitete. Dann aber stockte alles in einem Wust aus Bürokratie, Hinhaltetaktik der Mutter, Besserungsversprechen des Adrian V. und falschen, positiven Prognosen eines Gutachters und eines Bewährungshelfers.
Das Paar gaukelte den Behörden vor, man lebe an zwei getrennten Wohnadressen. Adrian V. behauptete gar, er werde sich nie allein dem Jungen nähern. Und niemand überprüfte die Aussagen. Die Mutter ließ kein Gespräch der Behörden mit dem Sohn zu. Das Jugendamt gab sich damit zufrieden, anstatt gerichtlich darauf zu drängen. „Zum Schutz des Kindes wollte man die Kooperationsbereitschaft der Mutter aufrecht erhalten“, sagte Familienminister Joachim Stamp (FDP). Die Frau zeigte aber keinen Hang zur Mitarbeit. Die städtischen Betreuer empfahlen ihr, eine Beratungsstelle für sexualisierte Gewalt aufzusuchen, um den Umgang mit ihrem Freund zu regeln. Der Vorschlag lief ins Leere. Obwohl die Frau sich verweigerte, legte das Familiengericht den Prüf-Fall zu den Akten. Schließlich brach die Mutter den Kontakt zur Verwaltung völlig ab. Damit war der Junge seinem Vergewaltiger hilflos ausgeliefert.
Kontaktverbote missachtet
Münster erinnert an die Fehler im westfälischen Lügde, in der die Jugendämter dem arbeitslosen Dauercamper Addi V. eine sechsjährige Schülerin zur Pflege anvertrauten. Allein dieses Mädchen missbrauchte der Mann 132 Mal. Bis heute sind die Gründe unklar, wieso die Behörden diesem Mann, Anfang 50, trotz zahlreicher Warnhinweise das Mädchen überließen.
Ähnlich schockierend muten die Geschehnisse in Staufen nahe Freiburg an. Christian L., gleich mehrfach wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft, verkaufte den Sohn seiner Lebensgefährtin an andere Männer oder fiel selbst über ihn her. Seine Freundin half ihm dabei. Das Paar missachtete jegliche Kontaktverbote. Die Behörden schauten nicht genau hin und der Täter behauptete immer wieder, eine Therapie machen zu wollen. Jahrelang ging seine Strategie auf. Christian L. machte Kasse mit dem Leid seines Stiefsohnes. Bei einer Gelegenheit fragte ein Interessent, ob er den Jungen auch töten dürfe.
Probleme liegen in der Praxis
Jörg Fegert, Kinder- und Jugendpsychiater in Ulm, kennt den Fall zu genüge. Aus seiner Sicht braucht es keine besseren Kinderschutzgesetze, vielmehr seien die Probleme in der Praxis zu finden. „Normalerweise sollte das Kind vor dem Familiengericht angehört werden“, sagt er, „auch sollte ihm ein Verfahrensbeistand an die Seite gestellt werden.“ Dies sei weder in Münster noch in Staufen geschehen. „Das heißt, hier besteht ein Problem der systematischen Umsetzung vor Ort.“
Der Fall Münster steht auch für den fehlenden Informationsfluss zwischen Justiz und kommunalen Behörden. „Genau in diesem Zusammenspiel entstehen Defizite, die leider mit dazu beigetragen haben, dass der Stiefsohn durch den Stiefvater weiter sexuell missbraucht werden konnte“, monierten die SPD-Leute bei der Sondersitzung im Landtag, „dieses Muster an Defiziten wiederholt sich.“
Bei Adrian V. förderten spätestens im November 2019 entschlüsselte Datenträger erneut ein Konvolut von Kinderpornos zutage. Zu jener Zeit stand der Münsteraner noch unter Bewährung. Weder das Jugendamt erfuhr von der neuen Entwicklung, noch widerrief die zuständige Strafvollstreckungsbehörde die Bewährungsauflage und ließ den Delinquenten festsetzen. Ein Abteilungsleiter aus dem Justizministerium sagte im Landtag: Erst eine weitere Verurteilung hätte dazu berechtigt, den Mann in Haft zu nehmen. Auch seien die Vorschriften zur Mitteilung über Strafsachen derart vage, dass es keine Verpflichtung der Justiz gegeben habe, den Sachverhalt an das Jugendamt weiterzuleiten.
Es sollte noch ein halbes Jahr dauern, ehe das LKA durch Zufall den Laptop des Verdächtigen knacken konnte und ein riesiges Datenvolumen mit schlimmsten Missbrauchsszenen fand – mit dem zehnjährigen Jungen. Erst da ging der Täter in U-Haft.