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Neue Corona-SchutzverordnungWo muss man ab Montag noch Maske tragen?

Lesezeit 4 Minuten

Ein Hinweisschild zur Maskenpflicht an einem Kölner Park.

Köln – Die landesweite Inzidenz ist am Donnerstag auf 12,7 Neuinfektionen pro hunderttausend Einwohner in der Woche zurückgegangen. Die Landesregierung sieht durch die Entschärfung der Corona-Lage nun Spielräume für weitere Lockerungen. Ab Montag gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung. Die zentrale Neuerung ist die Abschaffung der Maskenpflicht im Freien. „Die weiterhin stark sinkenden Inzidenzen erlauben es uns, diesen Schritt zu gehen. Ab Montag werden wir voraussichtlich in allen Kreisen und kreisfreien Städten die Inzidenzstufe 1 von unter 35 erreichen. Das ist sehr erfreulich“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in Düsseldorf. Was ist wieder jetzt erlaubt, welche Einschränkungen gelten weiterhin, wenn die regionale Inzidenz unter 3 bleibt? Eine Übersicht.

Wo bleibt die Maskenpflicht im Freien bestehen?Für Kreise und Städte mit einer Inzidenz unter 35 entfällt ab Montag unter freiem Himmel die Maskenpflicht. Der Mund-Nasen-Schutz wird aber weiterhin in Warteschlangen an Kassen und Verkaufsständen sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 teilnehmenden Personenverlangt. Wer einen Zoo- oder Schwimmbadbesuch plant, sollte die Maske daher griffbereit haben. Die Kommunen haben allerdings die Möglichkeit, für bestimmte Bereiche eigene Regelungen zu treffen. In allen Innenräumen bleibt die Maskenpflicht grundsätzlich bestehen.

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Welche Masken müssen getragen werden?In geschlossenen Räumen müssen medizinische Masken oder Atemschutzmasken (KN95/N95 oder FFP2) getragen werden. Bei Fahrstunden und beim gemeinsamen Singen reicht künftig eine medizinische Maske. Kinder bis einschließlich 5 Jahren brauchen keinen Mund-Nasen-Schutz. Stoffmasken sind nur im Freien erlaubt.

Was gilt an Schulen?Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. „Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter“, heißt es in einem neuen Erlass des NRW-Schulministeriums. Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Warum müssen die Schüler im Unterricht Maske tragen?Schulministerin Yvonne Gebauer verweist darauf, dass die Corona-Inzidenzen in der Altersgruppe der Schüler noch höher lägen als die landesweite Durchschnittsinzidenz. Außerdem stünden feierliche Zeugnisübergaben und der Sommerurlaub vor der Tür. „Viele Familie haben Sorge, dass sie nicht in die wohlverdienten Ferien fahren können“, erklärt die FDP-Politikerin. Die Maskenpflicht im Unterricht gilt vorerst bis zu den Sommerferien.

Wie viele Haushalte dürfen sich treffen?Bei einer Inzidenz von unter 35 sind Treffen im öffentlichen Raum für Angehörige aus fünf Haushalten ohne Begrenzung erlaubt. Private Veranstaltungen wie Hochzeiten sind draußen mit bis zu 250 getesteten Gästen zulässig. Innen sind Veranstaltungen mit bis zu 100 getesteten Gästen möglich. Für Partys, bei denen getanzt wird, gelten strengere Regeln: Draußen dürfen 100 Getestete und innen bis zu 50 Getestete feiern. Für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen. Sie werden nicht mitgezählt.

Ist ein Test für den Freibadbesuch nötig?Für den Besuch von Freibädern, Minigolfanlagen, Kletterparks, Hochseilgärten, und Wasserskianlagen ist ab Montag kein negativer Test mehr nötig. Gäste von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten müssen keine Kontaktdaten mehr hinterlassen. In Spielbanken ist ein Test nur nötig, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Welche Regeln gelten für die Kultur?Museen und Kultureinrichtungen dürfen ohne Terminbuchung und Testpflicht Besucher empfangen. Theater, Kinos, Opern- und Konzerthäuser oder ähnliche Einrichtungen können bis zu 1000 getestete Gäste einlassen. Ab 1. September sind Konzerte mit bis zu 1000 getesteten Zuschauern möglich. Dann sind auch große Volksfeste wie z.B. eine Kirmes sowie Schützenfeste unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Was müssen Sportler beachten?Bei einer landesweiten Inzidenz von höchstens 35 ist Kontaktsport draußen ohne Test möglich. In Fitnessstudios kann auf Mindestabstand verzichtet werden, wenn der Sportler getestet sind, zum Beispiel beim Aerobic-Kurs.

Wie viele Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen zugelassen?Innen herrscht eine Begrenzung auf 1000 Gäste, im Außenbereich sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern erlaubt. Die Platzkapazität darf aber maximal zu einem Drittel ausgelastet sein. Außerdem müssen die Zuschauer nach Schachtbrettmuster platziert werden.

Was gilt für Handel, Gastronomie und Dienstleistungen?Im Handel sind weiterhin keine Terminbuchungen erforderlich. In der Innengastronomie sind bei einem Inzidenzwert von unter 35 keine Tests mehr erforderlich. Private Übernachtungen in Hotels, Pensionen sind bis zu einer Inzidenz bis 100 für Getestete, Genesene und Geimpfte erlaubt. Auch Bordelle dürfen bei einer Inzidenz unter 35 öffnen.