Bekiffte Polizisten soll es nach dem Willen von Innenminister Herbert Reul (CDU) auch in Zukunft nicht geben. Wie er das verhindern will.
Interner ErlassDas steht in Reuls Cannabis-Verbot für Polizisten
„Reul will Polizisten das Kiffen verbieten“: Diese Schlagzeile sorgte diese Woche für Aufsehen. Der NRW-Innenminister hatte in einem Interview angekündigt, dass er Polizisten den Cannabis-Konsum werde untersagen müssen. Tatsächlich ist das bereits Ende März geschehen. Der interne Erlass liegt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor.
Den „Westfälischen Nachrichten“ hatte Herbert Reul (CDU) gesagt: „Es geht doch nicht, dass Polizistinnen und Polizisten vollgedröhnt zum Dienst erscheinen und sie gehen dann mit der Waffe raus. Deswegen werde ich den Polizistinnen und Polizisten den Cannabis-Konsum auch verbieten müssen.“ Er erwarte, „dass jeder, der zum Dienst kommt, ‚clean‘ ist.“
Besonders das Führen einer Waffe oder das Fahren eines Streifenwagens und Rausch schlössen sich aus
Genau das stellte der Inspekteur der Polizei, Michael Schemke, Ende März in seinem Schreiben an „Alle Polizeibehörden des Landes NRW“ bereits klar. Dem Vernehmen nach will das Innenministerium nur nachschärfen, wenn es von Nöten ist. Der aktuelle Erlass ist aber bereits sehr eindeutig. So heißt es unter Punkt 1: „Allen Bediensteten und Beschäftigten der Polizei ist es im Dienst untersagt, berauschende Mittel zu konsumieren. Dies betrifft insbesondere den Konsum von Cannabis.“
Alles zum Thema Herbert Reul
- Alarmierende Zahlen Schaden durch Wirtschaftskriminalität hat sich in NRW verdoppelt
- Senioren im Verkehr Als Horst Lichter in Bergheim seinen ersten Moped-Unfall hatte
- Reul freut sich über zusätzliches Geld NRW gibt 52 Millionen Euro mehr für Sicherheitspaket aus – Polizei profitiert
- Reul im U-Ausschuss zur OVG-Affäre „Ich hatte mit der guten Beurteilung nichts zu tun“
- Peinlicher Fehler bei OVG-Besetzung Reuls Staatssekretärin hat sich selbst ein Bein gestellt
- Einsatz nach der Flut Ein Held der Steinbachtalsperre: Hubert Schilles ist gestorben
- Geehrt Kölner Köche verleihen erstmals Fritz Schramma-Preis – Wahl fällt auf NRW-Minister
Einen Absatz weiter schreibt Schemke als Chef aller 30.000 uniformierten Polizisten: „Ferner ist es allen Bediensteten und Beschäftigten untersagt, während des Dienstes unter dem Einfluss dieser berauschenden Mittel zu stehen.“ Besonders, wenn man eine Dienstwaffe habe oder am Steuer eines Streifenwagens sitze. Interessant: „Ausnahmen aus dienstlichen oder medizinischen Gründen sind gesondert zu regeln.“
Polizisten, die aus gesundheitlichen Gründen konsumieren, können das eventuell auch im Dienst tun
Heißt: Wer Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nimmt – so wird es zum Beispiel bei Krebspatienten verwendet, um Nebenwirkungen einer Chemotherapie zu mildern – kann eventuell auch als Polizist weiter kiffen. Auch, wenn man zum Beispiel undercover am Joint ziehen muss, um nicht aufzufliegen, kann das legal sein.
Am Ende des zweiseitigen Erlasses heißt es „Weitere Regelungen folgen“. Dass die sich bis ins Privatleben von Polizisten ziehen werden, ist unwahrscheinlich. „Dann müsste es auch ein generelles Alkoholverbot für die Polizei geben“, hatte der NRW-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens, diese Woche dem WDR gesagt.
Mertens ergänzte: „Eine Legalisierung, wie sie jetzt erfolgt ist, muss auch für Polizistinnen und Polizisten gelten." Sprich: In ihrer Freizeit dürfen Polizisten ebenso wie Lehrer oder Richter sich betrinken oder kiffen – solange sie bis zu ihrem Dienst wieder „nüchtern“ sind.