„Was wir vor Ort gesehen haben, war erschreckend“, sagte Bauministerin Ina Scharrenbach nach einer landesweiten Kontrollaktion.
Ratten, Müll, SchimmelLandesweite Kontrolle in NRW gegen Miet-Missstände
Mit einer landesweiten Kontrollaktion haben die Behörden problematische Wohnungsbestände in Nordrhein-Westfalen ins Visier genommen. Auf Initiative des NRW-Bauministeriums habe es am Dienstag in einer Reihe von Städten Kontrollen gegeben, teilte das Ministerium mit. „Ratten, Müll, Schimmel: Was wir vor Ort gesehen haben, war erschreckend“, sagte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU).
Bei der ersten großen Kontrollaktion nach der Corona-Pandemie sei es darum gegangen, wohnungswirtschaftliche Missstände aufzudecken und dagegen vorzugehen. Dabei sei man beim Wohnungsbestand von Unternehmen vorstellig geworden, die bereits in der Vergangenheit negativ aufgefallen waren. Im Einsatz waren die Bauaufsicht, das Ordnungsamt, die Wohnungsaufsicht, das Umweltamt und die Feuerwehr.
Staat will Verwahrlosung von Wohnraum in NRW nicht hinnehmen
Kontrolliert wurde in Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo, Radevormwald und Werl. „Damit stärken wir den Mieterinnen und Mietern den Rücken und machen deutlich, dass der Staat die Verwahrlosung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen nicht hinnimmt“, sagte Scharrenbach.
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Die Kommunen hätten mit der Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz Instrumente, um die Missstände in den Griff zu bekommen. „Mit der landesweiten Kontrollaktion unterstützen wir die Kommunen, diese auch wirksam einzusetzen“, sagte Scharrenbach, die sich bei Kontrollen in Dortmund und Castrop-Rauxel persönlich ein Bild von der Situation machte. Die kontrollierten Wohnungsbestände seien in der Vergangenheit etwa durch defekte Aufzüge und sanitäre Anlagen, Strom- und Heizungsanlagen, kaputte Wohnungstüren und Fenster sowie die Vermüllung der Außenanlagen aufgefallen.
Die Kommunen hätten die Möglichkeit, Instandsetzungsanordnungen gegen negativ aufgefallene Wohnungsunternehmen zu erlassen. Diese Anordnungen könnten mit Zwangsgeldern verbunden werden. Ignoriere das Unternehmen die Anordnungen, könne die Kommune selbst handeln und die Maßnahmen einleiten. Sie könnten auch Wohnungen als unbewohnbar erklären und die Mieter auf Kosten der Wohnungsunternehmen in Ersatzwohnungen unterbringen sowie Bußgelder verhängen. (dpa)