Wurden die Baumhäuser im Hambacher Forst 2018 wegen des Brandschutzes geräumt? Oder weil die Polizei das Gelände wegen der anstehenden Rodung räumen wollte? Mit dieser Frage beschäftigen sich jetzt fast fünf Jahre später die obersten NRW-Verwaltungsrichter.
KlimaprotesteOberverwaltungsgericht beleuchtet Räumung von Hambacher Forst
Mit der Räumung des Hambacher Forsts im Jahr 2018 beschäftigt sich am Freitag (10.30 Uhr) das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Das Land hatte vor fast fünf Jahren das Gelände vor der geplanten Rodung räumen lassen und zahlreiche Baumhäuser zerstört. Begründung: Der Brandschutz sei nicht gewährleistet.
Umsetzen musste das Bauordnungsrecht die Stadt Kerpen. Dagegen klagt ein ehemaliger Bewohner. In der Vorinstanz hatte er im Jahr 2021 Recht bekommen. Der Brandschutz sei nur ein Vorwand für den anstehenden Polizeieinsatz gewesen, hatte das Verwaltungsgericht Köln geurteilt. Nach der mündlichen Berufungsverhandlung will der 7. OVG-Senat voraussichtlich noch am Freitag eine Entscheidung verkünden.
Wie viele Baumhäuser gibt es noch?
Nach Angaben der Aachener Polizei gibt es derzeit keine gesicherten Zahlen zu den noch bestehenden Baumstrukturen, zu denen Baumhäuser, Plattformen und sogenannte Tripods zählen. Zuletzt hatte die Polizei 80 davon gezählt, aber auch beobachtet, wie einzelne Strukturen abgebaut wurden. „Es dürften also weniger als 80 sein“, so die Auskunft der Polizei.
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Im Hambacher Forst hatten bereits im Jahr 2012 Aktivisten die ersten Baumhäuser und den Wald besetzt, um das Gebiet vor dem anrückenden Braunkohletagebau zu schützen. Dabei entstanden auch Barrikaden gegen die Polizei. Im Herbst 2018 stand die Rodungsperiode 2019 kurz bevor. Aus Gründen des Artenschutzes darf nur in wenigen Monaten im Jahr gerodet werden.
Klage von Umweltschutzorganisation
Die Polizei hatte im Herbst 2018 vom 13. September bis 2. Oktober bei einem ihrer größten Einsätze in Nordrhein-Westfalen überhaupt 86 Baumhäuser von Braunkohlegegnern geräumt. Kurz danach hatte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren einen vorläufigen Rodungsstopp verfügt. Dabei ging es um eine Klage der Umweltschutzorganisation BUND gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach.
Kurz darauf begannen Aktivisten nach dem Polizeieinsatz wieder mit dem Bau von Baumhäusern. Die Politik entschied im Kohle-Kompromiss aber, dass der Hambacher Forst erhalten bleiben soll. Die Abbruchkante des Tagebaus endet kurz vor dem Waldsaum. Am Oberverwaltungsgericht sind noch mehrere Verfahren in Sachen Abbau der Braunkohle anhängig. Nach Angaben einer Sprecherin wurden diese aber nach dem Kohlekompromiss auf ruhend gestellt. (dpa)