Düsseldorf – Für die ab 11. Oktober kostenpflichtigen Corona-Schnelltests geht der Apothekerverband Nordrhein von Preisen um die 20 Euro aus. Eine Umfrage unter den Verbandsmitgliedern habe ergeben, dass ein flächendeckendes Angebot an Corona-Schnelltests durch Apotheken an Rhein und Ruhr zunächst weiter sichergestellt sei, teilte Verbandsvorsitzender Thomas Preis am Donnerstag mit.
Nach seiner Einschätzung sei mit Preisen für die Selbstzahlertests von um die 20 Euro vor dem Hintergrund zu rechnen, dass die Nachfrage schon deutlich gesunken sei bei gleichbleibenden Kosten etwa für Personal oder Räume. International gesehen sei das vergleichsweise günstig. Es werde sicherlich auch Testanbieter mit Preisen unter 20 Euro geben.
Schnelltests in jeder vierten Apotheke
Bisher biete etwa jede vierte Apotheke im Verbandsgebiet Schnelltests an. Nach der Verbandsumfrage wollen sich nur etwa zehn Prozent der bisherigen Anbieter aus dem Testangebot zurückziehen. „90 Prozent, die bisher getestet haben, stehen weiter zur Verfügung“, unterstrich er. Das Testangebot werde damit aber nicht mehr so dicht sein wie im April oder Mai des Jahres. Aber sehr viele Apotheken stünden noch zur Verfügung. Wie sich die Situation im November entwickeln wird, müsse man abwarten. Es sei mit einem weiteren Rückgang bei der Nachfrage zu rechnen. Preis verwies darauf, dass aktuell nur noch etwa ein Viertel so viele Schnelltest pro Tag in NRW erfolgten als zu Spitzenzeiten.
Neben den Apotheken gibt es noch zahlreiche weitere Testanbieter. Das Ende der seit Anfang März vom Bund finanzierten sogenannten Bürgertests für alle ab dem 11. Oktober hatten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten beschlossen. Schnelltests müssen von diesem Stichtag an in der Regel selbst bezahlt werden. Dafür gibt es keine Preisvorgabe seitens des Bundes oder des Landes.
Keine Kosten für Personen, die sich nicht impfen lassen können
Generell gratis bleiben sie allerdings für alle, die sich nicht impfen lassen können, darunter auch für Kinder unter zwölf Jahren, wie aus einer Verordnung des Bundes hervorgeht. Gratis bleiben sie demnach unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.
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Der Apothekerverband Nordrhein erklärte, dass diejenigen, die weiter Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltests haben, so Schwangere oder diejenigen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sich rechtzeitig eine entsprechende ärztliche Bescheinigung in der Arztpraxis ausstellen lassen sollten. „Diese Bescheinigung muss zum Test mitgebracht werden“, erklärte der Verband weiter. Bei unter 18-Jährigen reiche die Vorlage eines Personalausweises. (dpa)