Berlin – Die Unionsfraktion will laut ihrem Vizevorsitzenden Mathias Middelberg (CDU) nun doch mit großer Mehrheit für das Sondervermögen Bundeswehr stimmen. Die einstige Drohung von Fraktionschef Friedrich Merz (CDU), nur die rechnerisch unbedingt nötigen Stimmen für eine Zweidrittelmehrheit beizusteuern, habe sich erübrigt, sagte Middelberg am Montag dem „Handelsblatt“. Zum weiteren Zeitplan sagte er, es bestehe „der gemeinsame Wille, das Verfahren in dieser Woche abzuschließen“.
Die Ampel-Koalition hatte sich am späten Sonntagabend mit der Unionsfraktion auf die Details des Sondervermögens geeinigt. Es soll 100 Milliarden Euro umfassen und im Grundgesetz verankert werden. Für die Verfassungsänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig, weshalb die „Ampel“ auf Unterstützung der Union angewiesen ist. Unionsfraktionschef Merz hatte ursprünglich angekündigt, er werde nur so viele Abgeordnete mit Ja stimmen lassen, wie der „Ampel“ rechnerisch für eine Zweidrittelmehrheit fehlen. Somit hätte sich die Ampel-Koalition keine Abweichler leisten können.
Scholz begrüßt Einigung zum Sondervermögen
Bundeskanzler Olaf Scholz begrüßte die Verständigung mit der Union über das Bundeswehr-Sondervermögen. „Die deutsche Bundeswehr wird gestärkt werden. Sie wird in der Lage sein, ihren Verteidigungsauftrag besser als jemals zu erfüllen, und sie wird ihren Beitrag in der Nato leisten können, damit wir uns gegen Angriffe von außen jederzeit zur Wehr setzen können“, sagte der SPD-Politiker am Montag auf der Hannover Messe. „Das wird dazu beitragen, dass die Sicherheit Deutschlands und Europas größer wird. Es ist die richtige Antwort auf die Zeitenwende, die mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine angefangen hat.“
Das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro sei ein „großer Schritt für unser Land“, sagte Scholz weiter. Er zeigte sich dankbar dafür, dass eine parteiübergreifende Verständigung gefunden wurde.
Baerbock: Deutschland kann Nato-Verpflichtungen erfüllen
Auch Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) begrüßte die Einigung als wichtigen Schritt, mit dem Deutschland seine Verpflichtungen in der Nato erfüllen könne. „Wir müssen die nächsten Jahre dafür nutzen, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten“, sagte Baerbock am Montag im Deutschlandfunk. Daher sei es ihr wichtig gewesen, das Sondervermögen im Grundgesetz zu verankern. Es gehe darum, „das Vertrauen, was angeschlagen ist, zu stärken“.
„Wir können in dieser furchtbaren Situation nur gemeinsam als Europäer, nur gemeinsam als Nato-Partner und auch nur gemeinsam in der Bundesrepublik Deutschland dafür sorgen, dass wir wehrhaftig sind“, sagte Baerbock mit Blick auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Es gehe vor allem auch darum, „dass wir gegenüber unseren östlichen Partnern deutlich machen, wir verteidigen jeden Zipfel unseres gemeinsamen Bündnisgebietes“.
Sondervermögen- Lindner-Ressort verkündet Einigung am Sonntagabend
Das Grundgesetzes solle zur Schaffung des Sondervermögens mit dem Zweck der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit geändert und ein Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung dieses Sondervermögens auf den Weg gebracht werden, wie aus der schriftlichen Mitteilung, die vom Ressort von Finanzminister Christian Lindner (FDP) am späten Sonntagabend verbreitet wurde, hervorgeht.
„Wir stellen gemeinsam sicher, dass die Bundeswehr in den kommenden Jahren mit 100 Milliarden Euro zusätzlicher Investitionen gestärkt wird“, hieß es dort weiter. „Dabei wird das sogenannte Zwei-Prozent-Ziel der Nato im mehrjährigen Durchschnitt erreicht.“
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Unverzüglich und noch vor der parlamentarischen Sommerpause werde eine Initiative zur Beschleunigung der Beschaffung auf den Weg gebracht. Der Wirtschaftsplan mit den konkreten Beschaffungsvorhaben werde mit dem vereinbarten Gesetz beschlossen. Ein beratendes Gremium des Haushaltsausschusses werde dies begleiten. Außerdem werde die Regierung eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vorlegen. „Notwendige Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.“
Nachdem das Sondervermögen in Anspruch genommen worden sei, würden weiter die erforderlichen Mittel zur Erreichung der dann gültigen Nato-Fähigkeitsziele bereitgestellt. „Nach der Inanspruchnahme beginnt auch die Tilgung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.“
Zwei-Prozent-Ziel soll wohl nicht im Grundgesetz verankert werden
Bereits im Vorfeld verlautete aus den Regierungsfraktionen, dass die Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels - anders als das Sondervermögen - wohl nicht im Grundgesetz verankert werden solle. Der Hauptgrund sei, dass das Bruttoinlandsprodukt bei der Haushaltsfestsetzung noch gar nicht bekannt sei und eine Verletzung des Grundgesetzes vermieden werden solle. Das Statistische Bundesamt teilt das Ergebnis von Berechnungen zum BIP rund 15 Tage nach Ablauf eines Jahres mit.
SPD-Chefin Saskia Esken sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“: „Wir werden das Zwei-Prozent-Ziel nicht in jedem Jahr gleichermaßen erreichen.“ Wenn man heute Großgerät bestelle, bekomme man das erst in drei oder vier Jahren. „Möglicherweise sind die Summen in den ersten zwei Jahren nicht so hoch, und dann kommt ein Jahr, in dem sehr viel notwendig wird.“ (dpa, afp)