Köln – Am Freitag haben Bundestag und Bundesrat das umstrittene neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das Lockerungen der Corona-Maßnahmen in vielen Lebensbereichen vorsieht. Es ermöglicht den Ländern jedoch, für eine Übergangsfrist bis Anfang April die meisten Schutzmaßnahmen beizubehalten. Nordrhein-Westfalenmacht macht wie die meisten anderen Bundesländer Gebrauch von dieser Möglichkeit.
Die Maskenpflicht in Innenräumen wurde bis zum 2. April verlängert. In den Schulen gilt sie damit zunächst weiter. Ab Montag, 4. April, können Schülerinnen und Schüler die Maske zuhause lassen. Empfohlen wird allerdings, den Schutz freiwillig noch eine weitere Woche bis zu den Osterferien zu tragen - allein, um mögliche Ferienaktivitäten nicht zu gefährden.
Auch beim Einkaufen ist die Maske weiterhin bis zum 2. April vorgeschrieben.
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Das sind die Lockerungen NRW
Im Freien wurde die Maskenpflicht aufgehoben. Die Landesregierung empfiehlt aber, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Für Ungeimpfte gibt es im privaten Bereich keine Kontaktbeschränkungen mehr. Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel.
Kapazitätsbeschränkungen, zum Beispiel bei Fußballspielen, entfallen. Alle Veranstaltungen können ab sofort wieder voll besetzt stattfinden.
Hier gibt es weiterhin Beschränkungen
Für Großveranstaltungen und Volksfeste greifen die Lockerungen zunächst nicht, hier gilt für die Übergangszeit noch 3G. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
In Clubs und Diskotheken gilt auch weiterhin 2G plus, das heißt man muss geimpft sein und zusätzlich einen negativen Coronatest vorweisen können. (cme, mit dpa)